AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
Wäre die Online-Durchsuchung nicht das mildere Mittel?
Wunschdenken kann nicht logisches Denken und Realismus ersetzen. Solch gequirler Unfug
ist nicht mal diskussionswürdig, bitte mal (sofern vorhanden) Denkapparat einschalten:
Per Gesetz werden entweder alle VS verboten oder die VS Hersteller
werden per Gesetz dazu verpflichtet behördlich genehmigte Trojaner aus dem Scan auszunehmen
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24168/1.html
. Der Trojaner müsste so gemacht werden, dass er von den vorhandenen Antiviren-Programmen nicht erkannt wird. Man müsste also jeweils individuelle Veränderungen
vornehmen oder die Trojaner in Absprache mit den Herstellern von Antiviren-Programmen entwickeln.
Für kundige Computernutzer dürfte allerdings ein eingeschleuster Trojaner nicht lange unerkannt
bleiben, zumal es ja nur Sinn macht, wenn die ausgespähten Daten wieder über das Internet
versendet werden.
ich glaub es hackt ....Glaubt die Bundesregierung allen Ernstes VS-Hersteller aus aller Herren Länder
dazu verdonnern zu können, deutsche Spezialversionen für behördlich genehmigte Trojaner
einzubauen? Wie lange würde es dauern bis diese Lücken von geclonten Trojaner
kriminell ausgenutzt würden? Wer sowas von sich gibt, beweist, dass er nicht einen Schimmer vom Internet hat.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82248/
ein Rechtsprofessor schrieb:
. Wenn der Betreiber online ist, so die erstaunliche Begründung, dann
habe er sein System derart geöffnet, "dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde
ermöglicht".
ich glaub es hackt, wenn meine Haustür offensteht, darf trotzdem keiner in meiner Wohnung rumspazieren.
demnächst werden Schließanlagenhersteller dazu verpflichtet, Masterduplikate beim BKA zu hinterlegen
Am Donnerstag steigt in Darmstadt eine offenbar völlig überflüssige Konferenz zur Internet-Kriminalität. Denn wenn die Online-Durchsuchung so einfach funktioniert, wie das die Süddeutsche Zeitung weisgemacht hat, dann sollte man den Phishern, Stalkern und Schwanzverlängerern schnell den Hahn abdrehen können. Zumindest, bis man auf neue Geschäftsmodelle trifft. Natürlich schwer passwortgeschützt, was die Sache noch attraktiver macht.
http://www.castforum.de/events/cast/2006/Crime#programm
warum schaltet denn das BKA nicht per Trojaner DDoS Angreifer aus? Ach ja die sitzen ja im Ausland...
Außer bei unbedarften I-Net Usern würde jeder Trojanerangriff an einer soliden Firewall scheitern.
Werden die dann auch per Gesetz verboten.? Es ist erschreckend, wie wenig dieser Unfug in den Medien zur Kenntnis genommen wird, der allen Ernstes im NRW-Parlament durchgepeitscht werden soll.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82248/
Am gestrigen Donnerstag fand im Landtag Nordrhein-Westfalens die
zweite Lesung des neuen Verfassungsschutzgesetzes statt, das es in sich
hat (vgl. Der Verfassungsschutz soll "Emails auf Festplatten" lesen dürfen).
siehe auch der Kommentar im augsblog.de
http://www.augsblog.de/index.php/2006/12/11/der-alte-mann-und-die-terroristen/
http://www.augsblog.de/index.php/2006/12/07/polizei-soll-private-computer-hacken-duerfen/
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