Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

TSCoreNinja

Mitglied
http://www.taz.de/pt/2006/12/11/a0060.1/text
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82341
...
Am 25. November hat BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit die Praxis der Online-Durchsuchungen für illegal erklärt. Sein Beschluss ist noch nicht veröffentlicht, liegt der taz aber vor. Entsprechende Anträge der Bundesanwaltschaft seien nicht genehmigungsfähig, erklärt der Richter. Es handele sich "um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung", dem die "notwendige gesetzliche Gestattung" fehle.
...
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Also lieber Hausdurchsuchung und Computer wegnehmen, Festplatte kopieren und danach zurückgeben, sobald Zeit dafür da ist.

Wäre die Online-Durchsuchung nicht das mildere Mittel?
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Wäre die Online-Durchsuchung nicht das mildere Mittel?
Wunschdenken kann nicht logisches Denken und Realismus ersetzen. Solch gequirler Unfug
ist nicht mal diskussionswürdig, bitte mal (sofern vorhanden) Denkapparat einschalten:
Per Gesetz werden entweder alle VS verboten oder die VS Hersteller
werden per Gesetz dazu verpflichtet behördlich genehmigte Trojaner aus dem Scan auszunehmen
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24168/1.html
. Der Trojaner müsste so gemacht werden, dass er von den vorhandenen Antiviren-Programmen nicht erkannt wird. Man müsste also jeweils individuelle Veränderungen
vornehmen oder die Trojaner in Absprache mit den Herstellern von Antiviren-Programmen entwickeln.
Für kundige Computernutzer dürfte allerdings ein eingeschleuster Trojaner nicht lange unerkannt
bleiben, zumal es ja nur Sinn macht, wenn die ausgespähten Daten wieder über das Internet
versendet werden.
ich glaub es hackt ....Glaubt die Bundesregierung allen Ernstes VS-Hersteller aus aller Herren Länder
dazu verdonnern zu können, deutsche Spezialversionen für behördlich genehmigte Trojaner
einzubauen? Wie lange würde es dauern bis diese Lücken von geclonten Trojaner
kriminell ausgenutzt würden? Wer sowas von sich gibt, beweist, dass er nicht einen Schimmer vom Internet hat.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82248/
ein Rechtsprofessor schrieb:
. Wenn der Betreiber online ist, so die erstaunliche Begründung, dann
habe er sein System derart geöffnet, "dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde
ermöglicht".
ich glaub es hackt, wenn meine Haustür offensteht, darf trotzdem keiner in meiner Wohnung rumspazieren.
demnächst werden Schließanlagenhersteller dazu verpflichtet, Masterduplikate beim BKA zu hinterlegen
Am Donnerstag steigt in Darmstadt eine offenbar völlig überflüssige Konferenz zur Internet-Kriminalität. Denn wenn die Online-Durchsuchung so einfach funktioniert, wie das die Süddeutsche Zeitung weisgemacht hat, dann sollte man den Phishern, Stalkern und Schwanzverlängerern schnell den Hahn abdrehen können. Zumindest, bis man auf neue Geschäftsmodelle trifft. Natürlich schwer passwortgeschützt, was die Sache noch attraktiver macht.
http://www.castforum.de/events/cast/2006/Crime#programm
warum schaltet denn das BKA nicht per Trojaner DDoS Angreifer aus? Ach ja die sitzen ja im Ausland...
Außer bei unbedarften I-Net Usern würde jeder Trojanerangriff an einer soliden Firewall scheitern.
Werden die dann auch per Gesetz verboten.? Es ist erschreckend, wie wenig dieser Unfug in den Medien zur Kenntnis genommen wird, der allen Ernstes im NRW-Parlament durchgepeitscht werden soll.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82248/
Am gestrigen Donnerstag fand im Landtag Nordrhein-Westfalens die
zweite Lesung des neuen Verfassungsschutzgesetzes statt, das es in sich
hat (vgl. Der Verfassungsschutz soll "Emails auf Festplatten" lesen dürfen).

siehe auch der Kommentar im augsblog.de
http://www.augsblog.de/index.php/2006/12/11/der-alte-mann-und-die-terroristen/
http://www.augsblog.de/index.php/2006/12/07/polizei-soll-private-computer-hacken-duerfen/
...
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Glaubt die Bundesregierung allen Ernstes VS-Hersteller aus aller Herren Länder dazu verdonnern zu können
Ja, tut sie. Die glaubt auch, wenn sie Killerspiele verbietet, das die dann automatisch von weltweit sämtlichen Servern gelöscht werden.
Daß das schon bei Kopiersoftware nicht funktioniert hat, weiß jedes Kind, das eine Suchmaschine benutzen kann.
Aber auch damit sind deutsche Politiker hoffnungslos überfordert.

Gruß A. John
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Daß deutsche Politiker (schlechte) Illionisten sind. wußte ich schon lange...
in der on-line Presse wird es kaum wahrgenommen,
der Spiegel hat an erster Stelle der Nichtwahrnehmer wird auch immer lammfrommer
haben zwar eine Rubrik Netzwelt, die sich aber eher mit Kuriostäten und Schmankerln
beschäftigt, wie der Spiegel insgesamt immer mehr in Richtung Yellow Press abdriftet.
unter Politik ist eh nichts zu finden. Einige wenige Wahrnehmer
http://futurezone.orf.at/it/stories/156981/
http://www.ksta.de/html/artikel/1162473161293.shtml
http://www.gulli.com/news/online-durchsuchung-polizei-2006-12-11/
ansonsten absolut gähnende Leere
lediglich die FDP-Fraktion beschäftigt sich damit, ohne nennenswert konkretes zu sagen
http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_article.php/_c-334/_nr-603/_p-1/i.html
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

in der on-line Presse wird es kaum wahrgenommen,
Das ist der Gleichgültigkeit der Menschen geschuldet.
Thema wird es erst, wenn es Geld kostet und die breite Masse davon betroffen ist.
Wer regt sich schon über den schleichenden Niedergang des Datenschutzes, der Presse- und Meinungsfreiheit, der informellen Selbstbestimmung usw. usf. auf?

Gruß A. John
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Wenn der Betreiber online ist, so die erstaunliche Begründung, dann habe er sein System derart geöffnet, "dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht

Wat für ein Schwachsinn. Auweia. Das quietscht ja...

Diesen Schmarrn können diese Tiefflieger höchstens einem Neueinsteiger oder einem Ignoranten erzählen.

So, muss jetzt erstmal Taschentücher holen, um die Lachtränen wegzuwischen.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Im Frankenland und bei der c´t geht die Phantasie durch
http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/resyart.phtm?id=1059207
Die staatlichen Fahnder verhalten sich dabei prinzipiell nicht anders als Hacker und Cyber-Kriminelle, die mit digitalen trojanischen Pferden und anderer Schad-Software in den PC eindringen. Im einfachsten Fall wird „Kommissar Trojaner“ auf klassische Weise per E-Mail auf den Ziel-PC eingeschleust. Möglich ist aber auch, dass die Zielperson zum Ansurfen einer unverdächtigen Website gelockt wird, von wo sich unbemerkt im Hintergrund das Spionageprogramm installiert. In hartnäckigen Fällen könnten die BKA-Beamten den PC durch einen gezielten Internet-Angriff über undokumentierte Schwachstellen des Betriebssystems und der Browser-Software aufhebeln – wie eine morsche Stalltür mit dem Brecheisen. Ist das digitale Hintertürchen erst einmal installiert, steht der PC für die Fahnder ohne weitere Gegenwehr offen.
Antivirensoftware und Firewalls stellen für die Ermittler kein ernsthaftes Problem dar. „Es gibt einfach zu viele Sicherheitslücken in zu vielen Produkten, als dass das wirklich ein Hindernis wäre“, sagt Daniel Bachfeld, Sicherheitsexperte des Magazins für Computertechnik c't. Arbeiten das Bundesinnenministerium oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Software-Herstellern zusammen, dürften sie sich noch nicht öffentlich gewordene Sicherheitslücken exklusiv reservieren, um ihre geheimen Spionage-Angriffe starten zu können.
damit kann man SuperDAUs übertölpeln aber keine "Schwerstkriminellen"....

PS: Warum wird das BKA mit seinen Supergurus nicht bei DDoS Angriffen tätig und stoppt
die in kürzester Zeit?
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

anonymer Phantast :
Wäre die Online-Durchsuchung nicht das mildere Mittel?
Wunschdenken kann nicht logisches Denken und Realismus ersetzen. Solch gequirler Unfug ist nicht mal diskussionswürdig, bitte mal (sofern vorhanden) Denkapparat einschalten:
Per Gesetz werden entweder alle VS verboten oder die VS Hersteller werden per Gesetz dazu verpflichtet behördlich genehmigte Trojaner aus dem Scan auszunehmen
Vielleicht sollten zwei Themen getrennt werden: Die gesetzlichen Vorgaben und die technische Umsetzbarkeit.

Wenn "Online-Durchsuchungen" technisch umsetzbar sind, werden die auch umgesetzt. Dann stellt sich nur noch die Frage, ob das in Deutschland zulässig sein soll oder nicht.

BTW: Hier herrscht ein ziemlich ruppiger Ton, von anscheinend viel Fachwissen und Durchblick gezeichnet. Selbige Qualitäten werden anderen ziemlich unverblümt abgesprochen, auch wenn es deren bezahlter Job ist, sich darum zu kümmern. 'tschuldigung, aber irgendwie fiel mir da spontan der Satz ein "Alle doof außer mir..."
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Wenn "Online-Durchsuchungen" technisch umsetzbar sind, werden die auch umgesetzt. Dann stellt sich nur noch die Frage, ob das in Deutschland zulässig sein soll oder nicht.
Herrmann Höcherl schrieb:
Man kann doch nicht ständig mit dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen:
Der BGH hat dem Innenminister eine klassische Ohrfeige verpaßt, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Traurig, dass der BGH in Sachen Grundgesetz Nachhilfe erteilen muß. Der ruppige Ton ergibt sich
aus der ruppigen Art mit dem GG umzuspringen und als Nebensächlichkeit und Lappalie zu betrachten.
Traurig auch die völlig unkritische Berichterstattung, aber unter Journalisten selber sind mittlerweile
die größten Feinde der Pressefreiheit.
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID3433756_REF2488,00.html
Zapp schrieb:
Die Gefährdung der Pressefreiheit durch Journalisten
....
Im Auftrag des Bundesnachrichtendienstes bespitzelten Journalisten ihre Kollegen und lieferten deren Informationen an die Staatsmacht. Und nicht nur in diesem Fall ließen Journalisten die nötige Distanz vermissen.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Staatsmacht. Ich bleibe mit Überzeugung bei meinen Phantasien: Alle Macht geht vom Volke aus. Das wählt seine Vertreter, und diese Vertreter bestimmen, wer welche Macht ausüben darf. Dass die alle nicht immer alles richtig und zu jedermanns Zufriedenheit erledigen, ist eine Binsenweisheit.

Wie der Berufsstand der Journalisten sein Verhältnis zur "Staatsmacht" lebt, wird zum Glück auch nicht von Mächtigen vorgeschrieben, da regiert in erster Linie das Gewissen. Und dass sowohl "Staatsmacht" als auch BGH und Journalisten mit dazu beigetragen haben, dass ich jetzt nicht wüsste, in welches Land ich auswandern würde, ist doch eine tolle Sache, oder?
 
Online-Durchsuchung von Computersystemen

Aber mal zum Thema zurück [phantast-modus aus]: Es wäre mir doch lieber, der PC meines Sohnes würde online nach Raubkopien durchsucht, als dass da plötzlich 3 oder 4 Leute vor der Tür stehen und nicht nur alles auf den Kopf stellen, sondern auch PC, rumliegende Festplatten, die selbstgebrannten CD-ROM und anderes mitnehmen?

Können dürfen die doch sowieso: Wenn sie keine Hausdurchsuchung machen dürfen, dann gibts auch keinen Beschluss für online. Es geht doch nur um das "wie".

[phantast-modus wieder an]Büddebüdde nicht wieder so böse antworten, sonst fällt mir nichts mehr ein außer dem Totschlagargument "wiesollendiesonstdiekinderpornohändlerkriegen".

__________________
anonymityisnotacrime
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

sorry, kann nicht zum Träumer werden. Ausgerechnet, die die man vorgibt fangen
zu wollen, sind sind genau die, die soviel Ahnung vom Internet haben, dass sie
dem BKA noch viel beibringen könnten. Ansonsten kann das jetzt endlos
wiederholt werden, was aber nichts an weiteren Erkenntnissen bringt.

EOT
 
AW: Online-Durchsuchung von Computersystemen

Aber mal zum Thema zurück [phantast-modus aus]: Es wäre mir doch lieber, der PC meines Sohnes würde online nach Raubkopien durchsucht, als dass da plötzlich 3 oder 4 Leute vor der Tür stehen und nicht nur alles auf den Kopf stellen, sondern auch PC, rumliegende Festplatten, die selbstgebrannten CD-ROM und anderes mitnehmen?

Können dürfen die doch sowieso: Wenn sie keine Hausdurchsuchung machen dürfen, dann gibts auch keinen Beschluss für online. Es geht doch nur um das "wie".

[phantast-modus wieder an]Büddebüdde nicht wieder so böse antworten, sonst fällt mir nichts mehr ein außer dem Totschlagargument "wiesollendiesonstdiekinderpornohändlerkriegen".

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anonymityisnotacrime
Die Gefahr ist aber letztendlich, dass Du von einer Hausdurchsuchung Kenntnis hast und bekommen mußt.
Bei einer Onlinedurchsuchung (die ich nach wie vor nur für Voll-DAUs nutzbar halte) ist die Mißbrauchsgefahr ungleich höher weil die Gefahr des Erkennens wesentlich geringer ist.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

BTW: Hier herrscht ein ziemlich ruppiger Ton, von anscheinend viel Fachwissen und Durchblick gezeichnet. Selbige Qualitäten werden anderen ziemlich unverblümt abgesprochen, auch wenn es deren bezahlter Job ist, sich darum zu kümmern. 'tschuldigung, aber irgendwie fiel mir da spontan der Satz ein "Alle doof außer mir..."

Sorry, aber das, was da gerade so schön medienwirksam publiziert wird, ist technisch gesehen einfach nur Unsinn. Ein sicherheitsbewusster User wird sich keine Mails unterschieben lassen oder irgendwelche "harmlosen" Seiten ansurfen und sich dort etwas installieren lassen. Und über das "Aufhebeln" des Betriebssystems von außen verliere ich mal lieber kein Wort, sonst wird das wieder ruppig. ;-)

Himmel - was für ein Schwachsinn!

Ich stelle mein System gerne zur Verfügung. Viel Spaß dabei. Ich bin gespannt, ob und wann ich einen verifizierbaren Bericht darüber bekomme, was denn da so alles auf meinem Rechner los ist.
Kontakt siehe Profil.

Hoffentlich beschränkt sich das Ergebnis nicht nur darauf, dass ich WXP und IE7 benutze...
:rofl:
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Ich stelle mein System gerne zur Verfügung. Viel Spaß dabei. Ich bin gespannt, ob und wann ich einen verifizierbaren Bericht darüber bekomme, was denn da so alles auf meinem Rechner los ist.
Kontakt siehe Profil.
Bitte hinten anstellen! Ich habe da bereits eine Voranmeldung laufen: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11781406&forum_id=109574
;-)

M. Boettcher
 
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