AW: Happy Passion GmbH
Erst mal alles, der Rest ergibt sich auch der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens. Das dürfte ähnlich einer "normalen" Kontopfändung ablaufen mit dem Unterschied, dass es sich hier um zweckgebundene Beträge handelt.
Es gibt im Frankfurter Raum ein kleines Inkassobüro, dass wohl nur Nutzlosinkasso betreibt und dass sich aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen und gezielten Informationen aus der Szene bereits mehrfach zum Wechsel des Geldinstitutes gezwungen sah. Einige Banken legen auf Kunden, bei denen die Gefahr von Beschlagnahmungen oder der Verdacht auf Geldwäsche besteht, wenig Wert und agieren bei Bekanntwerden eines erhöhten Risikos. Bei einer Bank reichten eine Handvoll Anrufer und Google aus.
Gruß Gucki
Der Gläubiger ist, wenn ich es richtig im Kopf habe, eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz. Die kannst Du gar nicht belangen. Du könntest den Geschäftsführer, Prokuristen oder was die haben, verurteilen. Das ist aber schon bei deutschen Firmen sehr schwer. Du mußt nicht einer "Boese GmbH" die Straftat nachweisen, sondern dem Mitarbeiter "Heinz Täter" der "Boese GmbH". Es endet oft mit der Einstellung und der Erkenntnis, dass zwar eine Straftat begangen wurde und ein zivilrechtlicher Anspruch besteht, aber nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, wer denn der Schuldige ist. Bei Firmen aus dem Ausland kommt es im Regelfall nicht zur Anklage, die Ermittlungen werden eingestellt. Zivilrechtliche Ansprüche gegen eine Schweizer GmbH durchzusetzen ist natürlich möglich, aber die Chance, auf einem Teil der nicht unerheblichen Kosten sitzenzubleiben, ist hoch. Für die Beträge, um die es hier geht, wird man keinen Anwalt finden, der eine Klage durchziehen wird.Warum sollten die Schweizer etwas tun?
Der Schaden tritt in Deutschland ein, die Täter
und haben vermutlich auch von Deutschland aus gehandelt. Nur der Gewinn fließt anscheinend in die Schweiz, und damit haben die Schweizer ja sonst auch kaum Probleme.
Selbst wenn das mit dem "Sitz" richtig gewesen wäre, warum nicht?
Im Prinzip ja, aber die Täter entziehen sich geschickt der Verfolgung. Der Vergleich mit dem Taxifahrer trifft die Sache recht gut. Ersetze den Bankräuber mal durch einen Erpresser und der Taxifahrer soll dem Erpresser das Geld bringen, darf sich aber von dem Geld noch etwas aus dem Sack rausnehmen. Der Taxifahrer weiss auch, dass die Geschäfte des Erpressers nicht sauber sind. Aber der Taxifahrer sagt sich "Ich fahre das Geld nur". Dann sind wir bei einem Bild, dass die Realität gut wiedergibt.Sich auf Euroliquid zu konzentrieren, ist vielleicht später sinnvoll. Erstmal sollten die eigentlichen Täter zur Verantwortung gezogen werden. Ist ja sonst ein bisschen so, als würde man sich zuerst um den Taxifahrer kümmern, der den Bankräuber nach der Tat transportiert hat.
[/quote]Das kann nur die Beträge betreffen, die für den "eigentlichen Gläubiger" eingezogen wurden, nicht die gesamten Konten des Inkassobüros.
Erst mal alles, der Rest ergibt sich auch der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens. Das dürfte ähnlich einer "normalen" Kontopfändung ablaufen mit dem Unterschied, dass es sich hier um zweckgebundene Beträge handelt.
Es gibt im Frankfurter Raum ein kleines Inkassobüro, dass wohl nur Nutzlosinkasso betreibt und dass sich aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen und gezielten Informationen aus der Szene bereits mehrfach zum Wechsel des Geldinstitutes gezwungen sah. Einige Banken legen auf Kunden, bei denen die Gefahr von Beschlagnahmungen oder der Verdacht auf Geldwäsche besteht, wenig Wert und agieren bei Bekanntwerden eines erhöhten Risikos. Bei einer Bank reichten eine Handvoll Anrufer und Google aus.
Gruß Gucki