Happy Passion GmbH

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Warum sollten die Schweizer etwas tun?


Der Schaden tritt in Deutschland ein, die Täter
und haben vermutlich auch von Deutschland aus gehandelt. Nur der Gewinn fließt anscheinend in die Schweiz, und damit haben die Schweizer ja sonst auch kaum Probleme.


Selbst wenn das mit dem "Sitz" richtig gewesen wäre, warum nicht?
Der Gläubiger ist, wenn ich es richtig im Kopf habe, eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz. Die kannst Du gar nicht belangen. Du könntest den Geschäftsführer, Prokuristen oder was die haben, verurteilen. Das ist aber schon bei deutschen Firmen sehr schwer. Du mußt nicht einer "Boese GmbH" die Straftat nachweisen, sondern dem Mitarbeiter "Heinz Täter" der "Boese GmbH". Es endet oft mit der Einstellung und der Erkenntnis, dass zwar eine Straftat begangen wurde und ein zivilrechtlicher Anspruch besteht, aber nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, wer denn der Schuldige ist. Bei Firmen aus dem Ausland kommt es im Regelfall nicht zur Anklage, die Ermittlungen werden eingestellt. Zivilrechtliche Ansprüche gegen eine Schweizer GmbH durchzusetzen ist natürlich möglich, aber die Chance, auf einem Teil der nicht unerheblichen Kosten sitzenzubleiben, ist hoch. Für die Beträge, um die es hier geht, wird man keinen Anwalt finden, der eine Klage durchziehen wird.

Sich auf Euroliquid zu konzentrieren, ist vielleicht später sinnvoll. Erstmal sollten die eigentlichen Täter zur Verantwortung gezogen werden. Ist ja sonst ein bisschen so, als würde man sich zuerst um den Taxifahrer kümmern, der den Bankräuber nach der Tat transportiert hat.
Im Prinzip ja, aber die Täter entziehen sich geschickt der Verfolgung. Der Vergleich mit dem Taxifahrer trifft die Sache recht gut. Ersetze den Bankräuber mal durch einen Erpresser und der Taxifahrer soll dem Erpresser das Geld bringen, darf sich aber von dem Geld noch etwas aus dem Sack rausnehmen. Der Taxifahrer weiss auch, dass die Geschäfte des Erpressers nicht sauber sind. Aber der Taxifahrer sagt sich "Ich fahre das Geld nur". Dann sind wir bei einem Bild, dass die Realität gut wiedergibt.

Das kann nur die Beträge betreffen, die für den "eigentlichen Gläubiger" eingezogen wurden, nicht die gesamten Konten des Inkassobüros.
[/quote]
Erst mal alles, der Rest ergibt sich auch der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens. Das dürfte ähnlich einer "normalen" Kontopfändung ablaufen mit dem Unterschied, dass es sich hier um zweckgebundene Beträge handelt.

Es gibt im Frankfurter Raum ein kleines Inkassobüro, dass wohl nur Nutzlosinkasso betreibt und dass sich aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen und gezielten Informationen aus der Szene bereits mehrfach zum Wechsel des Geldinstitutes gezwungen sah. Einige Banken legen auf Kunden, bei denen die Gefahr von Beschlagnahmungen oder der Verdacht auf Geldwäsche besteht, wenig Wert und agieren bei Bekanntwerden eines erhöhten Risikos. Bei einer Bank reichten eine Handvoll Anrufer und Google aus.


Gruß Gucki
 
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Der Gläubiger ist,...
Na jetzt geht aber einiges durcheinander. Gläubiger gibt's nicht im Zusammenhang mit Strafverfahren, und in selbigem wird auch kein zivilrechtlicher Anspruch festgestellt.

Nachgewiesen wird die Straftat dem Täter, und selbst im Strafurteil ist es erstmal völlig egal, ob der bei irgendeiner juristischen Person irgendeine Funktion wahrgenommen hat oder nicht.
 
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So, bei mir folgender aktueller Stand:

Ich hatte ja das Landgericht Arnsberg angeschrieben:

"Betreff: Euroliquid-Inkasso, Werl, HRA 4468

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Homepager der im Betreff genannten Firma entnahm ich, dass das Amtsgericht Arnsberg Aufsichtsbehörde dieser Firma ist.

Ich möchte Sie bitten, die Zulassung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 RBerG für diese Firma zu prüfen, da sie meiner Ansicht nach ohne den Prüfungsauftrag zu beachten Vollstreckungsmaßnahmen durchführt und damit die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (§ 1 Abs. 2 RBerG) zu bezweifeln ist.

Vordergründig handelt es sic hdabei um einen mir heute zugegangenen Forderungseinzug obiger Firma im Auftrag der schweizerischen Firma "Happy Passion". Wie mit einfachsten Recherchen im Internet in Erfahrung zu bringen gewesen wäre, handelt es sich bei der Fa. Happy Passion um - festgestellt durch das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO - [..........]:

(URL zur Seco)

Insoweit wäre es für die Fa. Euroliquid-Inkasso bei entsprechend fürsorglicher Bearbeitungsweise sicherlich ein Leichtes gewesen, dieselben Recherchen wie ich anzustellen und micht dementsprechend nicht mit einem Forderungseinzug dieser Betrüger zu belästigen.

Ich bitte daher ausdrücklich um Überprüfung der Zulassung der Fa. Euroliquid-Inkasso Werl."
Heute kam die Antwort vom Landgericht Arnsberg:

"Sehr geehrte Frau xxx...

im Zuge der von mir vorgenommenen Überprüfung hat sich ergeben, dass die Fa. euroliquid oHG die Tätigkeit für die Fa. Happy Passion eingestellt hat.

Einen Anlass für weitere Prüfungen sehe ich nicht. Aufsichtsrechtliche Schritte gegen das Inkassounternehmen werden von mir nicht unternommen.

Hochachtungsvoll
xxxxx"
Also dürfte ja von Seiten des Inkassobüros jetzt nichts mehr kommen. Nur mal so zur Info....

Bye Turtle
 
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So, bei mir folgender aktueller Stand:

Ich hatte ja das Landgericht Arnsberg angeschrieben:

"Betreff: Euroliquid-Inkasso, Werl, HRA 4468

Sehr schön. Wie aber zu erwarten war, machen die nichts. Da müssten schon 100 (oder mehr) Briefe dieser Art landen, damit denen dämmert, um welche Dimensionen es geht und die aktiv werden.

Also dürfte ja von Seiten des Inkassobüros jetzt nichts mehr kommen. Nur mal so zur Info....

Bye Turtle

Doch, eigentlich müßte was kommen: Nämlich eine Mitteilung, dass sie den Forderungseinzug in diesem Fall niederlegen und nur noch Zahlungen an den Gläubiger schuldbefreiende Wirkung haben. So würde es zumindest bei einem ordentlichen Fall laufen.

Da so ein Schreiben nicht kommen wird, sieht man, dass allen Beteiligten klar ist, welche "Qualität" die offene Forderung hat und man das Porto besser einspart.



Gucki
 
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Hallo,

also hatte mich auch an das LG gewendet, nätürlich die selbe Mitteilung.
Hatte mich darauf hin an den zuständigen Sachbearbter gewandt.
Also das Inkassobüro hatte angegeben das sie die Forderungen einstellen, wenn man jetzt das Schreiben von dem Inkassobüro nicht bekommt das Sie das Geld nicht mehr einfordern soll man das Inkassobüro anschreiben und dieses Schreiben verlangen.

Wenn die das Schreiben nicht zusenden, bitte wieder an das LG richten und dann können weiter Schritte eingeleitet werden.


Mfg
 
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Früher war es wenigstens mal der Horst Master - jetzt der Hostmaster of the day... :-D

Immerhin schreiben sie nicht rein, was sie eigentlich meinen: Das nul-Device. Ob man denen nämlich schreibt oder in China der berühmte Reissack umkippt...

Bei solchen Leuten würde nur die unkonventionelle Polizeitaktik aus US-Filmen (erst schiessen, dann fragen) helfen, aber in Europa gibt es ja nur Rechtsstaaten und entsprechend schlaue Gauner, die das ausnutzen.


Gucki
 
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Inzwischen gibts ja eine Website mit recht ansehnlichen Informationen über die Happy Passion-Geschichte.

Einfach mal googeln nach "junger-Römer.com" ;)
 
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Hallo leute, ich habe mitlerweile den zweiten BRIEF von dem Inkassobüro bekommen.
Den ersten Brief habe ich mit der "Einzugsforderung" (oder so) abgelehnt und die Zahlung verweigert.Per einschreiben!
Vor ein paar Tagen kam dann der nächste Brief zu der Adresse meiner Eltern.Bis jetzt haben wir den Brief noch nicht geöffnet und mein Vater meinte wir sollten ihn zurückgeben als "unzustellbar zurück" oder "unbekannt verzogen" aber momentan weiss ich nicht was ich da machen.
Denn bis jetzt habe ich noch nicht gelesen,dass dieses Inkassobüro auch dreck am stecken hätte wie z.b. ProInkasso aus Hanau.
Kann mir da einer sagen wie ich dort nun vorgehen soll?
 
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Denn bis jetzt habe ich noch nicht gelesen,dass dieses Inkassobüro auch dreck am stecken hätte wie z.b. ProInkasso aus Hanau.
Es ist völlig egal, welches Inkassobüro welche Schreiben schickt, wenn eine Forderung aus der Sicht des Kunden unberechtigt ist.

Abgesehen davon, dass die Macht von Inkassobüros maßlos überschätzt wird.
Interessant werden solche Dinge erst, wenn es einen gerichtlichen Mahnbescheid oder sowas gibt. Darauf wird man mMn gerade in diesem Fall lange warten könnten.
 
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Danke für die Antwort aber damit kann ich nicht viel anfangen.Ich würde gerne wissen, ob ich den jetzt noch geschlossenen Brief unzustellbar zurückschicken soll und wie ich insgesamt vorgehen soll.
 
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Konkrete Rechtsberatung im Einzelfall dürfen wir hier nicht leisten.
Was Du tun sollst und was nicht, das dürfen wir nicht sagen.

Es gibt aber in solchen Fällen mehrere Wege, die nach Rom führen.
Das müsste aus den bereits geposteten Infos im Thread auch hervorgehen.

Nur zur Info:
Es gibt sicher mindestens zehntausende, wenn nicht Hunderttausende von Betroffenen alleine dieses Anbieters.
Gerichtsverfahren seitens dieses Anbieters gegen "Schuldner", die weder reagiert noch gezahlt haben, sind hier jedoch bis heute nicht bekanntgeworden.
 
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Naja bei der Verbraucher Zentrale habe ich schon angerufen.Geht keiner dran.Ich schicke den als unzustellbar zurück
 
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Danke für die Antwort aber damit kann ich nicht viel anfangen.Ich würde gerne wissen, ob ich den jetzt noch geschlossenen Brief unzustellbar zurückschicken soll und wie ich insgesamt vorgehen soll.
deadmad schrieb:
Ich schicke den als unzustellbar zurück
Ein Bekannter hatte vor nunmehr über drei Jahren ein ähnliches Problem wie du jetzt.
Er hat das Schreiben eines (sehr seriösen :scherzkeks::scherzkeks:) Inkassobüros mit dem Vermerk "Unzustellbar" versehen, eine Phantasieunterschrift ala Briefzusteller angebracht, und dann gings ab die Post zurück zum Absender.

Er hat nie mehr etwas von diesem gehört.

Ob du das genauso machen sollst, liegt allein in deiner Entscheidung ;)

Übrigens: Zur Happy-Passion-Story gibts einen mehr als interessanten Link.
 
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Habe vom Inkassobüro "Euro........." heute auch den 2. Brief bekommen.

Dort steht nun das sie nicht mehr für die Fa: Happy Passion GmbH mehr tätig sind und ihren Forderungseinzug daher als gegenstandslos zu betrachten hätten.
Für weitere Infos sollte ich mich an Happy Passion wenden.

Na die scheinen wohl heisse Füße bekommen zu haben.
 
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