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Ungefähr vergleichbar mit der Chance einem Killerwal die Beute aus dem Maul zu ziehen.Gibt es noch eine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen oder kann ich es abschreiben?
Tja dann werde ich die Kohle bitteren Ernstes abschreiben
Wenn ich mir das Video von katzenjens anschaue und was man für interessante Infos dazu im Netz findet, hätte ich gar nichts gemacht. Auch hat erst am vergangenen Samstag das c't magazin kurz darüber berichtet und am kommenden Dienstag könnte eventuell was bei Akte 08 laufen.[...] dieselbe Mail habe ich auch bekommen und habe auch nachgeschaut welche "Nacktbilder" denn von mir dort sind!? Natürlich keine, [...] Nach der 2. Mahnung hat unsere Rechtsabteilung dieser [...] folgendes geschrieben! [...]
Nun empfehle ich zu handeln:
- Die "Warnung" des SECOs ist falsch: Spam - wie wir informiert wurden handelt es sich hierbei definitiv nicht um SPAM. Der Werbepartner (Affiliate) hat dies mittels Daten belegt (woher sonst sollen volle Adressdatensätze - also eMail mit aktueller Adresse vorhanden sein, wenn sich diese Kunden nicht für ein Newsletter oder ähnliches einmal angemeldet haben, der Werbepartner hat offensichtlich diese Daten mit Opt In gekauft - ein durchaus ueblicher Vorgang.
Deshalb schlage ich vor:
Argumente und Beweise gegen die SECO Darstellung sammeln. Am Montag telefonische Kontaktaufnahme und Abklärung mit dem SECO - ggf. Einleitung rechtlicher Schritte (Rufschädigung, Geschäftsschädigung usw.)
Beantwortung allfälliger Presseanfragen mit entsprechenden Argumenten - O./D. ich schlage vor, dass Ihr hierzu eine Pressemitteilung der HP verfasst die an die Medien herausgegeben wird.
Eigentlich nicht. Sind deutsche Staatsbürger.Die Problematik in diesem Fall: Der Gläubiger sitzt im Ausland
Eigentlich nicht. Sind deutsche Staatsbürger.
Darum geht es eigentlich nicht. Sondern darum, wie von arcalexx angedeutet, dass strafrechtlich hier eher wenig zu machen ist. Was aber natürlich nicht heißt, dass Zahlungspflicht herrscht. Man soll Zivilrecht und Strafrecht nicht vermischen. Wobei das natürlich auch durch diese Anbieter gefördert wird, da die dies in ihren Drohbriefen auch gerne vermengen, um die Leute zu "überzeugen".Ja, da ist ein kleines Problem: So lange Du nicht gezahlt hast, ist es bestenfalls Beihilfe zum versuchten Betrug. Meines Wissens ist erst die Beihilfe zum (vollzogenen) Betrug strafbar. Das soll jetzt aber keine Aufforderung sein, zu zahlen, um danach bessere Aussichten auf Strafverfolgung zu haben...
Auch hier muss ich dir widersprechen. Dieser Irrglaube (Inkassobüro darf nicht mahnen, wenn man die Forderung strittig gestellt hat), hält sich hartnäckig. Vor allem ein anderes Forum hat dies immer wieder verbreitet (noch dazu mit dem Tipp versehen, diese Mitteilung an das Inkassobüro per Einschreiben zu schicken :roll Es steht nämlich nirgends explizit, dass dies nicht erlaubt wäre. In der Praxis ist es dann auch so, dass fröhlich weitergemacht wird.Je nachdem, ........ käme auch Nötigung in Betracht. Insbesondere dann, wenn weitergemahnt wird, nachdem man mitgeteilt hat, dass man die Forderung als strittig ansieht.
Ob die Fälle wirklich vergleichbar sind?In einem anderen Fall haben deutsche Behörden einem Inkassobüro kurzerhand die Konten gesperrt und als Sicherheitsleistung eingefroren/beschlagnahmt, da der eigentliche Gläubiger im Ausland beheimated ist.
Warum sollten die Schweizer etwas tun?Wenn die Schweizer richtig aktiv würden, hätte auch Euroliquid wenig zu lachen.
und haben vermutlich auch von Deutschland aus gehandelt. Nur der Gewinn fließt anscheinend in die Schweiz, und damit haben die Schweizer ja sonst auch kaum Probleme.Sind deutsche Staatsbürger
Selbst wenn das mit dem "Sitz" richtig gewesen wäre, warum nicht?Die Problematik in diesem Fall: Der Gläubiger sitzt im Ausland, wird also unter keinen Umständen von einem deutschen Gericht wegen Betrugs verurteilt.
Das kann nur die Beträge betreffen, die für den "eigentlichen Gläubiger" eingezogen wurden, nicht die gesamten Konten des Inkassobüros.In einem anderen Fall haben deutsche Behörden einem Inkassobüro kurzerhand die Konten gesperrt und als Sicherheitsleistung eingefroren/beschlagnahmt, da der eigentliche Gläubiger im Ausland beheimated ist.
Darum geht es eigentlich nicht. Sondern darum, wie von arcalexx angedeutet, dass strafrechtlich hier eher wenig zu machen ist. Was aber natürlich nicht heißt, dass Zahlungspflicht herrscht. Man soll Zivilrecht und Strafrecht nicht vermischen. Wobei das natürlich auch durch diese Anbieter gefördert wird, da die dies in ihren Drohbriefen auch gerne vermengen, um die Leute zu "überzeugen".
Darum ging es mir nicht. Es ging um Drohungen, die nach einer kurzen Klarstellung des Sachverhaltes gegenüber dem Inkassobüro wiederholt ausgesprochen werden. Also Drohungen z.B. mit der Schufa, die niemals ausgesprochen werden dürften. Im Wiederholungsfall und nach versuchter Klarstellung kann ein Gericht sowas als Nötigung (strafbar) auffassen. Die Chance besteht jedenfalls.Auch hier muss ich dir widersprechen. Dieser Irrglaube (Inkassobüro darf nicht mahnen, wenn man die Forderung strittig gestellt hat), hält sich hartnäckig.
Das ist Auslegungssache. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass sie ähnlich sind. Der Anwalt einer betroffenen Firma würde das ganz anders sehen.Ob die Fälle wirklich vergleichbar sind?