Happy Passion GmbH

AW: Happy Passion GmbH

"Gibt es noch eine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen" -> Nein

Ist eine Überweisung bereits ausgeführt und bei der Empfängerbank und dem Konto gutgeschrieben ist nichts mehr mit zurückholen.

"kann ich es abschreiben?" -> Ja

Freiwillig rücken die nichts wieder raus.

Jetzt alles klar? Für diese Leistung schicke ich Dir eine Rechnung über 150 Euro, zahlbar sofort. Du zahlst doch alles so gern. :wink:
 
AW: Happy Passion GmbH

Hallo Jrogo,
ja auch uns ist es so ergangen.Allerdings haben wir bis jetzt noch nicht`s gezahlt.Kripo in Duisburg ist über d. Machenschaften d. Firma H.Passion u.d. Inkasso-Büros Euroliquid informiert.Habe da aber evt.jemanden,der Dir helfen kann,Dein schon gezahltes Geld evt.zurückzubekommen.Habe gerade mit einem Mitarbeiter von Akte 08 (Fernsehsendung),gesprochen.Die suchen Betroffene,die tatsächlich schon gezahlt haben.Das Gespräch war informativ u. ich würde Dir raten Dich auch mal dort zu melden.Tel.Nr. ist:
[.......].Wünsche Dir viel Glück u.das Du bald D. Geld zur. bekommst.

Viele Grüße
 
AW: Happy Passion GmbH

Hi Leute,
bin auch reingeplumpst auf die üble Happy Passion-Methode, allerdings bin ich durch das Forum hier bestens informiert über die A....-B. und deren Vorgehensweise. Gezahlt hab ich natürlich nix. Heute ist die Inkasso-Post von euroliquid reingeflattert, der ich ungefähr soviel Beachtung schenke, als wenn eine Mücke bei 200 Sachen gegen meine Frontscheibe donnert.
Vielleicht bin ich ja der Glückliche, der für ein gerichtliches Nachspiel in Frage kommt, dann kann ich meine Rechtsschutzversicherung mal aktivieren. Wäre ja schade, wenn man die jahrelang umsonst einzahlt, oder?
Vielen Dank übrigens an KatzenJens, der durch seine Beiträge im Forum und die kleinen Filmbeiträge das ganze in beruhigende Bahnen lenkt.
Ich heb alles schön brav auf, hoffentlich verplempern die noch recht viel Kohle fürs Porto.
Viele Grüße an den Rest der Welt, ausgenommen natürlich die Abofallen-Erfinder und deren nette Anwälte und Inkassofirmen.
 
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Hallo zusammen,
dieselbe Mail habe ich auch bekommen und habe auch nachgeschaut welche "Nacktbilder" denn von mir dort sind!? Natürlich keine, aber auch ich sollte dafür 98,- € bezahlen! Nach der 2. Mahnung hat unsere Rechtsabteilung dieser [..........] folgendes geschrieben!
Dieses Schriftstück wurde von der Verbraucherzentrale erstellt und ist jedem zugänglich und verwertbar!!

http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ121478681414440/link303142A.html

Text durch Link ersetzt. MOD/BR

Gruß, Nobbi 1
 
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[...] dieselbe Mail habe ich auch bekommen und habe auch nachgeschaut welche "Nacktbilder" denn von mir dort sind!? Natürlich keine, [...] Nach der 2. Mahnung hat unsere Rechtsabteilung dieser [...] folgendes geschrieben! [...]
Wenn ich mir das Video von katzenjens anschaue und was man für interessante Infos dazu im Netz findet, hätte ich gar nichts gemacht. Auch hat erst am vergangenen Samstag das c't magazin kurz darüber berichtet und am kommenden Dienstag könnte eventuell was bei Akte 08 laufen.
 
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Geht man nun seitens der Happy Passion GmbH zum "Gegenangriff" auf die Schweizerische SECO über? :wink:
Nun empfehle ich zu handeln:

- Die "Warnung" des SECOs ist falsch: Spam - wie wir informiert wurden handelt es sich hierbei definitiv nicht um SPAM. Der Werbepartner (Affiliate) hat dies mittels Daten belegt (woher sonst sollen volle Adressdatensätze - also eMail mit aktueller Adresse vorhanden sein, wenn sich diese Kunden nicht für ein Newsletter oder ähnliches einmal angemeldet haben, der Werbepartner hat offensichtlich diese Daten mit Opt In gekauft - ein durchaus ueblicher Vorgang.
Deshalb schlage ich vor:

Argumente und Beweise gegen die SECO Darstellung sammeln. Am Montag telefonische Kontaktaufnahme und Abklärung mit dem SECO - ggf. Einleitung rechtlicher Schritte (Rufschädigung, Geschäftsschädigung usw.)

Beantwortung allfälliger Presseanfragen mit entsprechenden Argumenten - O./D. ich schlage vor, dass Ihr hierzu eine Pressemitteilung der HP verfasst die an die Medien herausgegeben wird.
 
AW: Happy Passion GmbH

Wie dumm sind die Verantwortlichen für die Geschichte überhaupt?!
Glauben die allen Ernstes, den Humbug glaubt jemand?
Das mit den "bösen" Affiliates wird immer wieder als Entschuldigung vorgebracht.
Die eingetroffenen Spams sind sehr wohl untersucht worden, die Affiliates-Verschwörungstheorie passt ebensowenig wie die Aussage, dass es koschere Adressen waren, welche den Spam bekommen haben.

Davon abgesehen, woher wollen die wissen, woher ein "böser" Affiliate seine Adressen hat, wenn sie nicht selbst darin verflochten sind.

Autsch, das schmerzt.

Online-Girlies ist immer noch online, immer noch kein "richtiger" Content, AGBs oder wasauchimmer. Dort wird immer noch auf Happy Passion verwiesen. Genauere Analysen von Domains und Server zeigen auch auf die "üblichen Verdächtigen".

Ergo... dummes Gewäsch, sicher hält sich die SECO den Bauch vor Lachen...

LG
wahlhesse
 
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Heute in der Frühe startete wohl in zwei Städten eine "konzertierte Durchsuchungsaktion" der Behörden bei Beteiligten..... :wink:
 
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Zwischenstand zu meiner Strafanzeige gegen die Euroliquid GmbH:

Ermittlungsverfahren eingestellt, da ein "rein zivilrechtlicher Vorgang" (Du schuldest mir Geld - Nein, schulde ich nicht...). Ich habe Beschwerde eingelegt, so dass die Oberbehörde die Einstellungsverfügung prüfen wird. Vielleicht haben wenigstens die ein Herz für gequälte Verbraucher... :roll:
 
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Ja, da ist ein kleines Problem: So lange Du nicht gezahlt hast, ist es bestenfalls Beihilfe zum versuchten Betrug. Meines Wissens ist erst die Beihilfe zum (vollzogenen) Betrug strafbar. Das soll jetzt aber keine Aufforderung sein, zu zahlen, um danach bessere Aussichten auf Strafverfolgung zu haben... :wink:

Die Problematik in diesem Fall: Der Gläubiger sitzt im Ausland, wird also unter keinen Umständen von einem deutschen Gericht wegen Betrugs verurteilt. Und damit sinken die Chancen, dass Erfüllungsgehilfen wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt werden, ziemlich gegen null.

Je nachdem, wie intensiv mit Dingen wie Schufaeintrag usw. gedroht wird, käme auch Nötigung in Betracht. Insbesondere dann, wenn weitergemahnt wird, nachdem man mitgeteilt hat, dass man die Forderung als strittig ansieht. Ein negativer Schufaeintrag kann zu Ablehnung oder Verteurung von benöigten Krediten oder Dienstleistungsverträgen führen.


Gucki
 
AW: Happy Passion GmbH

Eigentlich nicht. Sind deutsche Staatsbürger.

Das mag sein. Aber der Firmensitz ist in der Schweiz. Die müßten nicht nur sagen, es sei Betrug, sondern auch handeln. Das tun sie aber anscheinend nicht. Wenn die Schweizer richtig aktiv würden, hätte auch Euroliquid wenig zu lachen. In einem anderen Fall haben deutsche Behörden einem Inkassobüro kurzerhand die Konten gesperrt und als Sicherheitsleistung eingefroren/beschlagnahmt, da der eigentliche Gläubiger im Ausland beheimated ist.



Gucki
 
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Ja, da ist ein kleines Problem: So lange Du nicht gezahlt hast, ist es bestenfalls Beihilfe zum versuchten Betrug. Meines Wissens ist erst die Beihilfe zum (vollzogenen) Betrug strafbar. Das soll jetzt aber keine Aufforderung sein, zu zahlen, um danach bessere Aussichten auf Strafverfolgung zu haben... :wink:
Darum geht es eigentlich nicht. Sondern darum, wie von arcalexx angedeutet, dass strafrechtlich hier eher wenig zu machen ist. Was aber natürlich nicht heißt, dass Zahlungspflicht herrscht. Man soll Zivilrecht und Strafrecht nicht vermischen. Wobei das natürlich auch durch diese Anbieter gefördert wird, da die dies in ihren Drohbriefen auch gerne vermengen, um die Leute zu "überzeugen".
Je nachdem, ........ käme auch Nötigung in Betracht. Insbesondere dann, wenn weitergemahnt wird, nachdem man mitgeteilt hat, dass man die Forderung als strittig ansieht.
Auch hier muss ich dir widersprechen. Dieser Irrglaube (Inkassobüro darf nicht mahnen, wenn man die Forderung strittig gestellt hat), hält sich hartnäckig. Vor allem ein anderes Forum hat dies immer wieder verbreitet (noch dazu mit dem Tipp versehen, diese Mitteilung an das Inkassobüro per Einschreiben zu schicken :roll:) Es steht nämlich nirgends explizit, dass dies nicht erlaubt wäre. In der Praxis ist es dann auch so, dass fröhlich weitergemacht wird.
In einem anderen Fall haben deutsche Behörden einem Inkassobüro kurzerhand die Konten gesperrt und als Sicherheitsleistung eingefroren/beschlagnahmt, da der eigentliche Gläubiger im Ausland beheimated ist.
Ob die Fälle wirklich vergleichbar sind?
 
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Wenn die Schweizer richtig aktiv würden, hätte auch Euroliquid wenig zu lachen.
Warum sollten die Schweizer etwas tun?


Der Schaden tritt in Deutschland ein, die Täter
Sind deutsche Staatsbürger
und haben vermutlich auch von Deutschland aus gehandelt. Nur der Gewinn fließt anscheinend in die Schweiz, und damit haben die Schweizer ja sonst auch kaum Probleme.


Die Problematik in diesem Fall: Der Gläubiger sitzt im Ausland, wird also unter keinen Umständen von einem deutschen Gericht wegen Betrugs verurteilt.
Selbst wenn das mit dem "Sitz" richtig gewesen wäre, warum nicht?


Sich auf Euroliquid zu konzentrieren, ist vielleicht später sinnvoll. Erstmal sollten die eigentlichen Täter zur Verantwortung gezogen werden. Ist ja sonst ein bisschen so, als würde man sich zuerst um den Taxifahrer kümmern, der den Bankräuber nach der Tat transportiert hat.


In einem anderen Fall haben deutsche Behörden einem Inkassobüro kurzerhand die Konten gesperrt und als Sicherheitsleistung eingefroren/beschlagnahmt, da der eigentliche Gläubiger im Ausland beheimated ist.
Das kann nur die Beträge betreffen, die für den "eigentlichen Gläubiger" eingezogen wurden, nicht die gesamten Konten des Inkassobüros.
 
AW: Happy Passion GmbH

Darum geht es eigentlich nicht. Sondern darum, wie von arcalexx angedeutet, dass strafrechtlich hier eher wenig zu machen ist. Was aber natürlich nicht heißt, dass Zahlungspflicht herrscht. Man soll Zivilrecht und Strafrecht nicht vermischen. Wobei das natürlich auch durch diese Anbieter gefördert wird, da die dies in ihren Drohbriefen auch gerne vermengen, um die Leute zu "überzeugen".

Eine Anzeige ist immer Strafrecht. Zivilrechtlich wirst Du gegen das Inkassobüro kaum etwas machen können, solange es sich um Auftragsinkasso handelt. Selbst im Falle, dass die keine ordentliche Beauftragung (mit Unterschrift, für jeden Einzelfall) vorlegen können, greift das Strafrecht nicht.

Wenn aber in den Bettelbriefen gedroht wird, dann kommen wir schnell in die Ecke der Nötigung. Da geht dann unter Umständen wieder Strafrecht.

Auch hier muss ich dir widersprechen. Dieser Irrglaube (Inkassobüro darf nicht mahnen, wenn man die Forderung strittig gestellt hat), hält sich hartnäckig.
Darum ging es mir nicht. Es ging um Drohungen, die nach einer kurzen Klarstellung des Sachverhaltes gegenüber dem Inkassobüro wiederholt ausgesprochen werden. Also Drohungen z.B. mit der Schufa, die niemals ausgesprochen werden dürften. Im Wiederholungsfall und nach versuchter Klarstellung kann ein Gericht sowas als Nötigung (strafbar) auffassen. Die Chance besteht jedenfalls.

Ob die Fälle wirklich vergleichbar sind?
Das ist Auslegungssache. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass sie ähnlich sind. Der Anwalt einer betroffenen Firma würde das ganz anders sehen.


Gucki
 
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