Handy Payment: Internet-Abos für Kinder meist verboten

DAY.DE schrieb:
Und was spricht dagegen wenn der Vater und der Sohn lügen nur damit der Vater die 300 EUR Rechnung für seine Sexangebote die er per Handypayment bezahlt hat, nicht bezahlen muss ? Der Vater gibt dem Sohn 30 EUR und der Sohn sagt, daß er das Angebot benutzt hat.
Vor Gericht muss man doch immer die Wahrheit sagen - also werden sie schon ehrlich sein - zumindst genau so ehrlich, wie die Contect-Anbieter darauf hinweisen, dass es das von ihnen für 4,99/9,99 pro Tag angebotene Zeugs anderswo völlig kostenlos gibt :holy:
 
Wembley schrieb:
DAY.DE schrieb:
Weder Shortpay/Wapme noch Midray sind meine Geschäftspartner.
DAY

Na, das ist interessant. Dann sollte man doch den Handy-Providern vorschlagen, kein Geld für deine Projekte einzukassieren, da du ja angeblich kein Geschäftspartner von Shortpay/Wapme und Midray bist. Denn an wen soll das Geld dann gehen, wenn kein Geschäftspartner da ist?

Gruß
Wembley

Ich bekomme mein Geld wie immer von MP und GN. Deren Unterlieferanten gehen mich nichts an. Genauso sind Plus, O2 etc. Geschäftspartner von mir, die sind so viel ich weiß Geschäftspartner von Wapme/Midray.

Hier das HP-Schichtenmodell:

User
Mobilfunkbetreiber
Wapme/Midray
GN/MP
Projektbetreiber
Webmaster


DAY
 
Teleton schrieb:
Die einzige Frage ist, ob in Fällen in denen dem Mdj. ein Vertragshandy zur Verfügung gestellt wurde der Erwachsene aus den Grundsätzen der Duldungs oder Anscheinsvollmacht haftet oder nicht.
Prepaid- und Vertrags-Handys müssen wohl tatsächlich unterschiedlich beurteilt werden. Siehe http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=118332#118332 bzw. da genannte Quelle für Details. M. E. nutzt die Mehrzahl der Jugendlichen Prepaid-Handys.

M. Boettcher
 
Es ist wohl noch zu unterscheiden zwischen Prepaidverträgen auf den Namen des Minderjährigen und des Erziehungsberechtigten.
Normale Mobilfunkverträge mit Mdj. wird es wohl so gut wie keine geben.

Soweit der Verfasser des von Dir genannten Artikels bei Vertragshandys in der Hand von Mdj. ohne weiteres von einer Zahlungspflicht ausgeht halte ich das für fraglich. Bei normalen Telefongebühren hab ich keine Probleme. Alles was drüber hinausgeht ist m.E. von einer Duldungsvollmacht nicht gedeckt.
Was ist z.B. wenn im Rahmen einer Kaltaquise dem Jugendlichen ein Zeitungsabo angedreht wird? Haftet da der Mobilfunkvertragsinhaber? M.E. nein. Warum soll es anders sein wenn die Forderung aus dem Geschäft im Wege der Abtretung an den Mobilfunkanbieter abgetreten wird.
 
Im Zusammenhang zu diesem Thread-Thema sei auch auf das Buch "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" (von Dr. jur. Ralf Höcker, Ullstein, Link) hingewiesen. Hier wird mit zahlreichen populären und juristischen Halbwahrheiten aufgeräumt, zum Teil auch mit Dingen aus dem Bereich der Haftungspflicht der Eltern gegenüber ihrer Kinder:

So z. B., dass das bekannte Baustellenschild "Eltern haften für Ihre Kinder" keine generelle juristische Verbindlichkeit darstellt. Aber auch bzgl. Handys und Bezahlung gibt es einen Artikel. Zitat aus dem Teaser: "Wussten Sie, (...) dass Eltern nicht zur Kasse gebeten werden dürfen, wenn ihr Sprössling sein überzogenes Konto oder seine Handyrechnung nicht mehr ausgleichen kann?"

Das könnte auch eine interessante Lektüre sein.

Gruß
Matthias
 
Hi Day,

DAY.DE schrieb:
Mit einer gewissen Deckelung des ABOs d.h. max 7 Tage ABO, danach automatische Kündigung hätte mal vermutlich auch kein Probleme mehr.
(...)DAY

Du vergisst hier nur leider eine ganz entscheidende Geschichte:
Ein Abo, egal wie teuer oder billig, bedarf immer der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten!

Da kannst Du auch gerne ein Abo a la Laufzeit von 7 Tagen zu 0,01€ pro Tag anbieten....

mfg,
fnag
 
Zusammenfassung

Artikel in der Süddeutsche Zeitung vom 08.02.05

Anders sieht das bei Abo-Verträgen aus, die das Kind längerfristig binden. „Bewirken“, wie es das Gesetz fordert, also bezahlen, kann das Kind in diesem Fall seine Verpflichtung nicht – „denn die Höhe der Kosten ist noch gar nicht absehbar; insbesondere nicht, ob der Jugendliche auch im nächsten Monat das bisherige Taschengeld zur Verfügung hat“, so Rechtsanwalt Vetter weiter. Somit könnten sich die Abo-Anbieter nicht auf den Taschengeld-Paragraphen stützen

Umstritten ist aber unter Juristen noch, ob je nach Handy-Vertrag des Kindes die Eltern unter Umständen eine Art Blanko-Einwilligung für künftige Geschäfte ihres Sprösslings gegeben haben könnten.

„Bei einem Mobilfunkvertrag mit laufender Abrechnung haben sich die Eltern grundsätzlich verpflichtet, die daraus resultierenden Kosten zu übernehmen. Das werten zumindest die Anbieter als Einwilligung auch für Sonderdienste“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Eckhart Baum.

Klarer sei die Rechtslage bei Prepaid-Verträgen (Vorauskasse), da deren Grundcharakter einer Abo-Verpflichtung zuwiderlaufe. Baum: „Verweigerndie Eltern bei Prepaid-Handys das Okay für Abo-Dienste, spricht alles für einen Erstattungsanspruch

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/420/47373/print.html
 
Re: Zusammenfassung

„Bei einem Mobilfunkvertrag mit laufender Abrechnung haben sich die Eltern grundsätzlich verpflichtet, die daraus resultierenden Kosten zu übernehmen. Das werten zumindest die Anbieter als Einwilligung auch für Sonderdienste“, sagt der Kölner Rechtsanwalt E. B.
Wer ist dieser selbsternannte Mobilfunk-Zahlungs Rechtsexperte? Außer diesem Artikel
in der SDZ findet sich nichts an erhellendem im WWW

cp

PS: Im Telefonbuch steht er zumindest....
 
Bevor jetzt hier herumgefeilscht wird, würde mich nach wie vor interessieren, welcher Content es erfordert, dass er in Abo-Form abgerechnet werden muss. Etwa Hausaufgaben, Gedichte, Routenplaner, Geburtstagstipps, etc.?

Gruß
Matthias

P.S.:
Und dann bleibt immer noch die Aufforderung auch nur ein Beispiel zu benennen, wo der in der Website enthaltene Content tatsächlich so viel Wert ist, wie er durch das Abo an Kosten erzeugen (würde).
 
tuxedo schrieb:
Bevor jetzt hier herumgefeilscht wird, würde mich nach wie vor interessieren, welcher Content es erfordert, dass er in Abo-Form abgerechnet werden muss.
Der Content nicht , sondern der Zuwachs auf die Konten der "Contentanbieter"
Es sagt doch alles, dass es sich um genau dieselben Seiten seit dem 17.6 handelt
(unter anderem die des Herrn DAY), die vorher per Dropchargedialer knapp 30 Euro verlangt haben.

Anders kommt man nicht auf die Marge, mit Content hat das nichts zu tun

cp
 
Jo. Das sehe ich genau so. Und ich würde sogar so formulieren:

Wieder ein Mal wird versucht ein Bezahlsystem zu etablieren, das es durch seine für den Endkunden ungünstigen Bedingungen ermöglicht, weitestgehend wert- und/oder belangloses Material teuer zu verkaufen.

Gruß
Matthias
 
tuxedo schrieb:
Wieder ein Mal wird versucht ein Bezahlsystem zu etablieren, das es durch seine für den Endkunden ungünstigen Bedingungen ermöglicht, weitestgehend wert- und/oder belangloses Material teuer zu verkaufen.
Man kann sich gelegentlich natürlich fragen, was eher da war: die Henne oder das Ei. Obwohl ich mit den mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Zahlungen zu tätigen zufrieden bin, habe ich nichts gegen neue Verfahren. Es ist m. E. aber festzustellen, dass es eine umfängliche Reihe zwielichtiger und skrupeloser Geschäftemacher gibt, die so gut wie jede Alternative zu herkömmlichen Zahlungsmethoden zunächst auf die Eignung für ihr Abzockgeschäft prüfen, um es im Falle das dann so einsetzen, dass dessen Ruf in kurzer Zeit derart durchgreifend ruiniert ist, dass dessen weitere Verwendung eigentlich auszuschliessen ist. Das war bei den Dialern so, und das gleiche Schicksal wird m. E. "Handypay" erleiden.

M. Boettcher
 
tuxedo schrieb:
Wieder ein Mal wird versucht ein Bezahlsystem zu etablieren, das es durch seine für den Endkunden ungünstigen Bedingungen ermöglicht, weitestgehend wert- und/oder belangloses Material teuer zu verkaufen.
Das System gab´s im Prinzip ja schon vorher, bezeichnend ist doch, dass man es erst offensichtlich
erst dann "in Betrieb" nahm, als die Dialerabzocke durch das Traueranzeigefenster
de facto tot war, sonst hätte man ja wohl kaum das Bezahlungssystem gewechselt
drboe schrieb:
Obwohl ich mit den mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Zahlungen
zu tätigen zufrieden bin, habe ich nichts gegen neue Verfahren.
hätte ich ja auch nicht, wenn der Zusammenhang zu dem Zusammenbruch des Dialerabrechnungssystem
so offensichlich wäre..

cp
 
Das Problem an der Sache an sich ist: Es sind momentan etwa 5 neue Paymentsysteme in der Vorbereitung. Sowohl über die Handyinfrastruktur als auch über Festnetz und ISP-Rechnung.
Wie soll der Nutzer sich an System gewöhnen. Zumal das Bizz sich auch noch lustig macht:
h**p://www.richtig-lesen.de/

Gast
 
Anonymous schrieb:
h**p://www.richtig-lesen.de/

Und wieder einmal schrammt die Szene am Problem vorbei - ob wegen tatsächlich vorhandener Unkenntnis oder vorgespielter Ignoranz sei mal dahin gestellt.

Das Problem ist in erster Linie nicht das Lesen, sondern vielmehr das, was gelesen werden soll/muss, überhaupt erst mal zu finden. Es ist sogar so, dass es noch nicht mal den Hinweis gibt, dass da irgendwo ein Preis steht, nachdem man Ausschau halten müsste.

Auf obiger Website ist der Preis netter Weise sogar rot umrahmt. Wenn das auf den echten Handypayment-Fenstern auch so wäre, nun es wäre zumindest mal ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es ist immerhin ein Anfang in Richtung Selbsterkenntnis, wenn die Macher der Seite durch den Kasten eingestehen, dass der Preis tatsächlich schwer warzunehmen ist und im Fenster untergeht.

Ansonsten zeigt die obige Seite wieder einmal, was für Leute hinter den Content- und Partnerseiten stecken, die Handypayment und früher auch Dialer verwenden bzw. verwendet haben, und sie zeigt mit welchen Leuten die Zahlungssystemanbieter zusammenarbeiten. Und dann wundern sich die Herrschaften, dass sie und das Zahlungssystem in der Presse schlecht wegkommen - aber vielleicht müssen die auch aus irgendwelchen Gründen einfach ihr Klischee zwanghaft erfüllen.

Gruß
Matthias
 
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