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Anonymous
Anonymous schrieb:ein Vater schrieb:Anonymous schrieb:ein Vater schrieb:DAY.DE schrieb:Wenn hingegen ein Jugendlicher das Handy vom Vater nimmt, dann ist der Vater selbst schuld wenn er dem Kind das Handy "borgt" und dieser ABOs abschließt.
DAY
Lieber Day,
für Dich wiederhole ich es gerne noch mal
Zum wiederholten Male, Verträge mit Minderjährigen sind nicht wirksam.
Dann ist also auch der allgemeine Handyvertrag nicht wirksam? Der Prepaidkartenkauf auch nicht? Wow. Da tun sich ja Abgründe auf.
LG Andreas
OK, für den Andreas der es eigentlich wissen sollte wie es gemeint ist aber wohl meint als Kaufmann unwissend sein zu dürfen.
Zum wiederholten Male, Verträge mit Minderjährigen sind nicht wirksam. Mit Ausnahme § 110 BGB
Ein Vertrag mit einer 13 Jährigen über € 400.- wird mit Sicherheit nicht vom § 110 BGB gedeckt.
Über 9.99 Euro aber garantiert schon.
LG Andreas
Lieber Andreas,
wenn Du es als dein Geschäftsmodell betrachtest Minderjährigen fragwürdige Abo´s zu verkaufen gilt auch Dir :respekt:
PS.
Weißt Du was ich auch nicht mag. Leute die den alten Damen die Handtasche rauben und Leute die Blumen vom Friedhof stehlen.