Handy Payment: Internet-Abos für Kinder meist verboten

Anonymous schrieb:
Lieber Haudraufundschluss

wenn Beträge hier gelöscht werden, kann man den Zusammenhang nicht verstehen.
Zunächst wird hier nichts gelöscht. Es steht Dir frei, Dich am Stück zu erklären und eine schlüssige Argumentation einzubringen. Wenn Du der Diskussion hier nicht folgen kannst, dann beteilige Dich einfach nicht.
 
Dumme Sache das. Da hat doch jemand eine juristisch fundierte Meinung in ein passendes Gewand gekleidet, für den anonymen Gast extra aufbereitet und dann versteht er´s immer noch nicht:

Teleton schrieb:
Was soll beim Handy anders sein? Nur weil mit meinem Handy irgendwo was bestellt wird bin ich noch lange nicht Vertragspartner. Die Telefongebühren sind futsch, aber nicht jeder Seppel deutschlandweit darf glauben, dass der der mein Handy hat, beliebige Sachen kaufen darf.

Bei Handypayment geht es nicht um eine Mobilfunkleistung. :wink:
 
Lieber Haudraufundschluss

sehr wohl wurden hier innerhalb der letzten Stunde sehr viele Beiträge gelöscht, nicht nur meine , sondern auch z.B. die von Capitan Picard (ich denke mal da war er diese Person die hier munter die Löschtaste drückt) ....


Meine Meinung:
Es ist eine Tatsache das Handys (ob mit und auch ohne Vertrag) NICHT an Minderjährige abgeben werden dürfen.

Eltern haben natürlich die Möglichkeit ihren Kindern ein Handy anzuvertrauen, müssen allerdings darauf achten, das ihr Kind vernünftig damit umgeht und auch auf die Risiken muss es hingewiesen werden, wie zum Beispiel: Schicke keine SMS bei Klingeltönen und Handylogos , Chats etc. im Fernsehen, trage Deine Handynummer nirgends ein usw.
Aber die "Du darfst nicht" Funktion kann auch das Gegenteil hervorrufen, denn Mama und Papa können nicht alles kontrollieren.
Selbst im WAP ist man vor Abos nicht mehr sicher, bei meinem Anbieter ist es bei der Klingeltonbestellung so, das man die Wahl hat zwischen dem Ton einzeln oder einem supergünstigen Sparabo .... vorgegeben ist das Sparabo und einen weiter runter das gibt es den Ton einzelnd ohne Abo, bestellt man aber schnell, sitzt man ebenfalls in einem Abo, das man einfach überlesen hat.

Zusätzlich gibt es einige Handymodelle die mehrere Zusatzfunktionen inne haben, unser Sohn hat mit 8 Jahren schon ein Handy, da der Unterricht in der Schule öfterns mal ausfällt oder wenn er uns mal erreichen muss, weil er eine Erlaubnis für etwas braucht. Jedesfalls hat dieses Handy folgende Funktionen, es wurden eingehende SMS gesperrt, die nicht von einer vorher eingegebenen Liste kommen. Also bekommt er nur SMS von uns oder auch von Oma oder von einem Freund. Er kann nur eingespeiste Nummern anrufen (10 Stück an der Zahl) Premium SMS Nummern und Mehrwertnummern sind generell gesperrt.
Wir haben es probiert und haben in ein sog. Handypayformular die Nummer eingegeben ..... es kam nichts an, von keinem der bekannten Abrechner und auch von mehreren anderen Anbietern (es gibt tatsächlich mehr wie die 2 bekannten) Diese Sperren können nur mit einem Pincode, der natürlich bei uns unter Verschluss steht, aufgehoben werden.


Ich muss natürlich einem zustimmen, wenn sich keine Leistung hinter einem Angebot befindet ist KEINE Bezahlmöglichkeit gerechtfertigt. Da sind die Abrechner gefragt, die ihre "Schäfchen" kontrollieren müssen und nicht jeden Sch... freischalten. Diese reden sich nur damit raus , das schließlich der Betreiber selber dafür verantwortentlich ist .... das ist falsch schließlich sind es die Abrechner die alles möglich machen.
 
Anonymous schrieb:
Auch für ein Prepaid Handy gilt 18 Jahre muss der Käufer alt sein .....
Die CallYa-Karte
CallYa ist für Sie die richtige Alternative zum normalen Vertrag, wenn Sie möglichst unverbindlich in die Mobilfunk-Welt einsteigen wollen! Ähnlich wie bei einer Telefonkarte bezahlen Sie erst ein Guthaben, das Sie anschließend abtelefonieren können.
# 10,00 EUR Startguthaben
# Ohne Unterschrift!
# Ohne Bankkonto!
# Null Grundgebühr
Der Preis der Karte dürfte mit 19,95 EUR im Rahmen des Taschengeldparagraphen liegen. Damit wird der Kaufvertrag wohl gültig sein, weil nicht zwingend Folgekosten entstehen. Vielmehr dürfte jede Aufbuchung als separater Vertrag betrachtet werden können, die jeweils durch das Gesetz gedeckt ist. In den AGB der Vodafone findet sich übrigens kein Hinweis, dass ein Kunde 18 und älter sein muss.

M. Boettcher
 
Michael es bekommt keiner ein Handy unter 18 Jahren, das liegt da nicht an dem Kaufpreis. Schicke mal einen Minderjährigen in ein Handygeschäft er wird keines bekommen.
Auch online nicht, die Vorlage eines Personalausweises ist Pflicht, der beweist das man volljährig.
 
Ich muss natürlich einem zustimmen, wenn sich keine Leistung hinter einem Angebot befindet ist KEINE Bezahlmöglichkeit gerechtfertigt. Da sind die Abrechner gefragt, die ihre "Schäfchen" kontrollieren müssen und nicht jeden Sch... freischalten. Diese reden sich nur damit raus , das schließlich der Betreiber selber dafür verantwortentlich ist .... das ist falsch schließlich sind es die Abrechner die alles möglich machen.


Die Bezahlung per Handy ist eine gute Sache, allerdings sollten bestimmte Angebote eben nicht von den Abrechnern freigeschaltet werden.

Aber wer will so eine Qualitätsbeurteilung durchführen ? Vieleicht eine gesonderte Firma (nicht der Abrechner selber) so eine Art Testgruppe, die Content jeder Art testet und bewertet.
 
Anonymous schrieb:
Die Bezahlung per Handy ist eine gute Sache, allerdings sollten bestimmte Angebote eben nicht von den Abrechnern freigeschaltet werden.

Aber wer will so eine Qualitätsbeurteilung durchführen ? Vieleicht eine gesonderte Firma (nicht der Abrechner selber) so eine Art Testgruppe, die Content jeder Art testet und bewertet.

Die Sache wäre eigentlich ganz einfach. Klarer Hinweis, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Der Preis oder die Information, dass ein Abo fällig wird, stehen deutlich gleich neben dem Eingabefeld für die Handynummer bzw. den diversen Codes.

Nur wer gestaltet diese Fenster? MP und GN.
Wer könnte im Nu eine Änderung bewirken? Wapme bzw. Midray.
Die Umgestaltung wäre eine Sache von ein paar Minuten.

Gruß
Wembley
 
Wembley schrieb:
Klarer Hinweis, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Die Regulierung für Modemdialer macht nichts anderes, als genau dies ebenso klar zu definieren. Modemdialer sind nicht verboten, sondern einfach nur mit großer Klarheit für Verbraucher ausgestattet.

Wenn die Handydialer nun die gleiche Preisklarheit des Modemdialers erreichen sollen, wo bleibt da das Geschäft für einschlägige Angebote?

Dietmar Vill
 
Anonymous schrieb:
Auch online nicht, die Vorlage eines Personalausweises ist Pflicht, der beweist das man volljährig.
1. Man bekommt sehr wohl online ein Handy ohne Personalausweis; im Vodafone Shop. Bei der Aushändigung durch den Lieferanten wird ggf. die Identität geprüft (Ausweis), nicht das Alter. Familienangehörige erhalten das Päckchen problemlos. Ist erprobt.
2. Ein Personalausweis beweist nicht, dass man volljährig ist:

PersAuswG schrieb:
§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Meine Kinder sind nicht volljährig. Sie besitzen aber u. a. wegen der Teilnahme an einem Schüleraustausch jeweils einen internationalen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (kein Kinderpass, sondern das rote Exemplar der EU), eine Kopie der Meldebescheinigung und, soweit sie über 16 Jahre sind, auch einen Personalausweis.

M. Boettcher
 
Zurück
Oben