A
Anonymous
und hier werden hübsch die Beiträge , die die Wahrheit beiinhalten gelöscht hier gilt nur die Wahrheit der Mods ......
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Anonymous schrieb:Kein Telekomunikationsgeschäft verkauft an Minderjährige Handys ....
Zunächst wird hier nichts gelöscht. Es steht Dir frei, Dich am Stück zu erklären und eine schlüssige Argumentation einzubringen. Wenn Du der Diskussion hier nicht folgen kannst, dann beteilige Dich einfach nicht.Anonymous schrieb:Lieber Haudraufundschluss
wenn Beträge hier gelöscht werden, kann man den Zusammenhang nicht verstehen.
Teleton schrieb:Was soll beim Handy anders sein? Nur weil mit meinem Handy irgendwo was bestellt wird bin ich noch lange nicht Vertragspartner. Die Telefongebühren sind futsch, aber nicht jeder Seppel deutschlandweit darf glauben, dass der der mein Handy hat, beliebige Sachen kaufen darf.
Anonymous schrieb:Auch für ein Prepaid Handy gilt 18 Jahre muss der Käufer alt sein .....
Der Preis der Karte dürfte mit 19,95 EUR im Rahmen des Taschengeldparagraphen liegen. Damit wird der Kaufvertrag wohl gültig sein, weil nicht zwingend Folgekosten entstehen. Vielmehr dürfte jede Aufbuchung als separater Vertrag betrachtet werden können, die jeweils durch das Gesetz gedeckt ist. In den AGB der Vodafone findet sich übrigens kein Hinweis, dass ein Kunde 18 und älter sein muss.Die CallYa-Karte
CallYa ist für Sie die richtige Alternative zum normalen Vertrag, wenn Sie möglichst unverbindlich in die Mobilfunk-Welt einsteigen wollen! Ähnlich wie bei einer Telefonkarte bezahlen Sie erst ein Guthaben, das Sie anschließend abtelefonieren können.
# 10,00 EUR Startguthaben
# Ohne Unterschrift!
# Ohne Bankkonto!
# Null Grundgebühr
Ich muss natürlich einem zustimmen, wenn sich keine Leistung hinter einem Angebot befindet ist KEINE Bezahlmöglichkeit gerechtfertigt. Da sind die Abrechner gefragt, die ihre "Schäfchen" kontrollieren müssen und nicht jeden Sch... freischalten. Diese reden sich nur damit raus , das schließlich der Betreiber selber dafür verantwortentlich ist .... das ist falsch schließlich sind es die Abrechner die alles möglich machen.
Anonymous schrieb:Die Bezahlung per Handy ist eine gute Sache, allerdings sollten bestimmte Angebote eben nicht von den Abrechnern freigeschaltet werden.
Aber wer will so eine Qualitätsbeurteilung durchführen ? Vieleicht eine gesonderte Firma (nicht der Abrechner selber) so eine Art Testgruppe, die Content jeder Art testet und bewertet.
Die Regulierung für Modemdialer macht nichts anderes, als genau dies ebenso klar zu definieren. Modemdialer sind nicht verboten, sondern einfach nur mit großer Klarheit für Verbraucher ausgestattet.Wembley schrieb:Klarer Hinweis, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
1. Man bekommt sehr wohl online ein Handy ohne Personalausweis; im Vodafone Shop. Bei der Aushändigung durch den Lieferanten wird ggf. die Identität geprüft (Ausweis), nicht das Alter. Familienangehörige erhalten das Päckchen problemlos. Ist erprobt.Anonymous schrieb:Auch online nicht, die Vorlage eines Personalausweises ist Pflicht, der beweist das man volljährig.
Meine Kinder sind nicht volljährig. Sie besitzen aber u. a. wegen der Teilnahme an einem Schüleraustausch jeweils einen internationalen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (kein Kinderpass, sondern das rote Exemplar der EU), eine Kopie der Meldebescheinigung und, soweit sie über 16 Jahre sind, auch einen Personalausweis.PersAuswG schrieb:§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.