Gerichtsvollzieher nur noch Privatperson ?

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passer

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Das wiederum hat zur Folge, dass keine Gerichtsvollzieherin und kein Gerichtsvollzieher rechtlich mehr dazu in der Lage ist, noch irgendwelche Vollstreckungshandlungen vornehmen zu können und zu dürfen.
Alle Maßnahmen von Gerichtsvollziehern, die eine "Eidesstattliche Versicherung" betreffen, sind spätestens seit dem 1. Januar 2013 unzulässig und stellen zudem eine gesetzwidrige und willkürliche Maßnahme dar, die vorsätzlichen strafrechtlich relevanten Charakter inne hat. Vorsätzlich deshalb, da dieser Personenkreis sein Nichtwissen um seinen Status und seine Vorgehensweise billigend in Kauf genommen hat.

http://www.news4press.com/Gerichtsvollzieher-seit-August-2012-kein_708885.html
http://www.news4press.com/Abgabe-der-Eidesstattlichen-Versicherung_708909.html

Demzufolge kann kein GV mehr die Wohnung betreten entgegen den Willen des Schuldners, noch keine Polizei als Hilfe zur Vollstreckung beauftragen, den Privatpersonen haben keine Sonderrechte wie auch die ehemaligen GEZ Nerver.

Unterliege hier ich einen Denkfehler bezüglich der Möglichkeiten eines Piepmatzklebers ?
 
Also ich wage stark zu bezweifeln daß die Ansichten dieser Autorin korrekt sind.
Denn auch bei den Postagenturen kannst Du hoheitliche Aufgaben finden >>> Postident z.B.
 
Auch falls ich das aufwärme... § 802e ZPO reicht nach der jetzigen Rechtslage nicht aus. Die ZPO regelt in dem Fall nur was ein Gerichtsvollzieher wie zu tun hat, sofern er dies dann auch darf! und dürfen tut er es rein juristisch derzeit nicht. Die ZPO ist eine Ordnung und kein Gesetz, es braucht aber ein Gesetz, um die Ordnung so in Kraft zusetzen wie es bei der Änderung gewollt ist. Der Fehler war, die ganzen Änderungen von hinten her anzufangen, anstelle eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen
Eines Vorweg - ich bin kein Anhänger von den Reichsdeppen oder die BRD ist eine GmbH (was sie tatsächlich auch ist), was ich jetzt schreibe ist für jeden nachprüfbar!

Nach dem noch immer Bestand habenden Urteil des BVerfG,27.04.1959-2BvF2/58, können dauerhaft hoheitliche Aufgaben wie sie der Gerichtsvollzieher ausübt nur einem Beamten übertragen werden - Zitat Begründung II Nr. c. Absatz 3:

die dauernde Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse soll in der Regel Beamten und nicht Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes übertragen werden. Soweit von dieser Regel abgewichen wird, ist die Tätigkeit des mit Hoheitsfunktionen betrauten Angestellten allerdings der des Beamten gleichzuachten. Es darf sich hier aber nach Art. 33 Abs. 4 GG nur um Ausnahmefälle handeln. Würde die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang auf Nichtbeamte übertragen, so wäre dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar
Nach der damit verfassungsrechtlich bedenklichen Änderung der Gerichtsvollzieherordnung zum 01.08.2012 in §§ 1 (weggefallen) - hier war geregelt, dass sie Beamte nach dem Beamtenrecht sind; § 2 wo ihre Selbstständigkeit gezeigt wird, sie bei den Gerichten nur unter Aufsicht, nicht aber unter dessen Leitung stehen; und § 24 (weggefallen) hier war ihre sachliche- und örtliche Zuständigkeit geregelt. Ergo - er ist als Person und nur als Person noch Beamter, weil man ihm den Status nicht so einfach entziehen kann, er ist aber nicht mehr Beamter in dem Sinne, die hoheitlichen Aufgaben noch ausüben zu dürfen - er ist keine juristische Person mehr, sondern nur noch eine natürliche Person.

Alte Vorschrift:
§ 1 GVO Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers
Der Gerichtsvollzieher ist Beamter im Sinne des Beamtenrechts.

§ 2 GVO Dienstbehörde
1. Dienstbehörde des Gerichtsvollziehers ist das Amtsgericht, bei dem er beschäftigt ist.
2. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts.

§ 24 Sachliche Zuständigkeit
1. Welche Aufträge der GVZ auszuführen hat, wird durch die Gesetze sowie durch Verwaltungsanordnungen der obersten Landesjustizbehörde bestimmt.
2. Der GVZ ist verpflichtet, seiner dienstlichen Tätigkeit entsprechende Aufträge der Behörden der Justizverwaltung auszuführen.
3. Wenn dienstliche Belange es notwendig machen, kann der GVZ nach Maßgabe der beamtenrechtlichen Vorschriften auch ganz oder teilweise im mittleren Justizdienst verwendet werden. Die Anordnung hierzu trifft der Präsident des Oberlandesgerichts. Er bestimmt auch das Ausmaß der Beschäftigung. In dringenden Fällen kann der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts unter Vorbehalt der Genehmigung des Präsidenten des OLG vorläufige Anordnungen treffen.

Neue Vorschrift:
§ 1 GVO (weggefallen)
§ 2 GVO Dienstaufsicht
Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig. Er unterliegt hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht der unmittelbaren Leitung des Gerichts. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts.
§ 24 GVO (weggefallen)

und weiter das OLG München in Az.: 9 VA 17/12 in seiner Begründung zu einem Urteil

Ein Gerichtsvollzieher sei auch weder selbst eine "Behörde" im Sinne der genannten Vorschrift, noch "Teil einer Behörde". Gerichtsvollzieher seien auch in die Organisation der Amtsgerichte nicht wie andere Beamte eingebunden. Abgesehen von den Ihnen eingeräumten besonderen Befugnissen, wie z.B. zum zwangsweisen Eingriff in Grundrechte, würden Gerichtsvollzieher nach außen nicht als Beamte oder Angehörige eines Amtsgerichts in Erscheinung treten. Die Stellung eines Gerichtsvollziehers unterscheide sich auch deutlich von der eines Vollstreckungsbeamten des Finanzamts.​

Auch der Gesetzgeber hat das erkannt und versucht seit 2010 einen neuen Artikel in das Grundgesetz aufnehmen zu lassen, der die Ausnahme von Artikel 33 GG möglich macht, er sollte lauten:

Bundesrat Drucksache 17/1210 vom 24.03.2010 aus der 17. Wahlperiode Artikel 98a einzuführen,
Artikel 98a (neu einzufügen) Die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und die Ausübung sonstiger Befugnisse der Gerichtsvollzieher können durch Gesetz, die die staatliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben sicherzustellen hat, auf Personen, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes im Sinne von Art. 33 Abs. 4 sind, übertragen werden. Artikel 92 bleibt unberührt.
wäre dies so im Grundgesetz - bisher aber keine 1/3 Mehrheit für diese Änderung - dann würde der Gerichtsvollzieher wieder eine Legitimation haben und der derzeitige Beleihungsstatus würde ausreichen - aber ohne den Artikel 98a GG tut es dies nicht!

Fakt ist, ein Gerichtsvollzieher hat nach derzeitiger Gesetzeslage keine gesetzliche Legitimation hoheitliche Befugnisse ausüben zu dürfen, sein Handeln zum jetzigen Zeitpunkt ist verfassungswidrig, rechtswidrig und verletzt die Grundrechte der Schuldner.
 
Sehe ich anders... die ZPO ist zwar eine verbindliche Handlungsanweisung und kein Gesetz in diesem Sinne
Sonst wäre es ja möglich, dass ich ohne Gerichtsvollzieher zu sein bei die Pfänden dürfte, wenn es denn Gesetz wäre. Zudem ergibt es sich schon aus dem Namen - alles was "-ordnung" enthält ist kein Gesetz, aber dennoch verbindlich für diejenigen, die ein Gesetz anwenden können oder müssen

Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen...
 
Hmmm Steffele, was für einen Wissenshintergrund hast du denn, das du derartiges siehst?
Hast du einen juristischen Background sprich bist du irgendwie aufgebildeter Jurist oder nur über Wikipedia weitergebildet?
(nicht negativ gemeint, sondern soll darstellen, Meinung über Infos aus dem Internet gebildet)

Sei mir nicht böse, aber was glaubst du, wer ist Glaubwürdiger?

Du, seit Freitag hier registriert mit 2 Beiträgen, die nichts aussagen, ausser einer Meinung von dir, oder...

Ein User der nicht nur Jurist als Usernamen hat, sondern seit 10 Jahren hier aktiv, tatsächlich Jura studiert und uns immer dadurch aufgefallen ist, das alle seine Aussagen zugetroffen haben?

Naja dazu ist er uns noch persönlich bekannt.

Also, nicht er/wir müssen dich vom Gegenteil überzeugen, sondern DU musst erst mal mehr vorweisen, als nur deinen Glauben.

Und nur mal ein Gegenbeweis:
Meine Mutter hat immer gesagt: "Mein Junge, hier wird Ordnung gehalten"
Und DAS war ein Gesetz.
Wehe ich habe dagegen verstoßen. Das gab immer Höchststrafen ;)
 
Meine Mutter hat immer gesagt: "Mein Junge, hier wird Ordnung gehalten"
Und DAS war ein Gesetz.
Wehe ich habe dagegen verstoßen. Das gab immer Höchststrafen ;)

Kugeln.gif
 
Wieder was gelernt. Die Strafprozessordnung ist kein Gesetz, sondern nur eine mehr oder weniger bindende Handlungsanweisung für Richter und Staatsanwälte. Analog die Gewerbeordnung.

(...)

Aha.

Erklär das doch bitte mal dem Finanzamt, wenn man Dir Schwierigkeiten wegen eines Verstosses gegen die Abgabenordnung machen will...
 
Ich bin Justiziar in einem Selbsthilfeverein für Leiharbeiter - das mal zu meinem Background...

Um Irrtümer aus dem Weg zu räumen, die Hierarchie ist I. Grundgesetz II. Gesetze III. Verordnungen IV. Arbeitsanweisungen. Damit eine Verordnung - hier bspw die Gerichtsvollzieherordnung und die ZPO - Anwendung finden kann, muss es dafür ein Gesetz als Grundlage haben - hier dem Fall wäre es das Gerichtsvollziehergesetz, das wiederum muss konform mit dem Grundgesetz sein als höchste Ebene. Es gibt a.) derzeit kein Gerichtsvollziehergesetz und b.) keinen Artikel im Grundgesetz, der das Gerichtsvollziehergesetz legitimieren würde. Damit sind die Gerichtsvollzieherordnung UND die betroffenen Teile der ZPO im Moment zumindest formaljuristisch unwirksam, weil ihnen die gesetzliche Grundlage fehlt... Jura 1. Semester!
 
OK, Background ist zumindest schon tiefergehendes Wissen.
Aber: Für die Tätigkeit als Justiziar ist von Gesetzes wegen keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben.

Nur glaube ich kaum, dass ich mit deiner Argumentation, einem GV den Zutritt zu meiner Wohnung untersagen kann.
Er hat immerhin einen gerichtlichen Titel, wenn er z.B. die Wohnung wieder in den Besitz des Eigentümers bringen will und kann dann auch "Gewalt" anwenden. Ebenso wenn er Schulden eintreiben will, hat er einen Titel. Versuch mal ihn dann davon abzuhalten. Er geht vielleicht jetzt und kommt dann mit einem Haftbefehl wieder.

Soviel dazu.
 
Hast du einen juristischen Background sprich bist du irgendwie aufgebildeter Jurist oder nur über Wikipedia weitergebildet?
(nicht negativ gemeint, sondern soll darstellen, Meinung über Infos aus dem Internet gebildet)
Na, na, na, beim aktuellen Thema reicht Wikipedia völlig:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher_(Deutschland)
"...künftig nicht mehr als Beamte, sondern als staatlich Beliehene tätig sein. Diese werden mit dem öffentlichen Amt beliehen und üben dabei weiterhin hoheitliche Aufgaben im Bereich der Zwangsvollstreckung unter staatlicher Aufsicht aus."

Faktisch änderte sich also - nichts...

Und auch der Irrtum bezüglich "...ordnung" ist dort geklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessordnung_(Deutschland)
"Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen und trat als Gesetz am 1. Oktober 1879 als Teil der Reichsjustizgesetze in Kraft."

Was Betreten der Wohnung gegen den Willen des Schuldners angeht: Er braucht dann eine richterliche Durchsuchungsanordnung - die kriegt er auch.
http://richter.lohkamp.info/pages/z...-8.-buch/zwangsvollstreckung/durchsuchung.php

Gewalt gegen Sachen darf er selbst anwenden bzw. anordnen (Schlüsseldienst), und wenn eine Person Widerstand leistet, kommt halt die Polizei mit ( § 758 ZPO).
 
Tja Johinos , ich sagte ja bereits, Wikipediabildung war nicht negativ/Abwertend gemeint.
Nur lernt man bei Wikipedia nicht das Winkeladvokatische lesen der Gesetzestexte.
Was fuer uns normalos lediglich ein toter ist, wird anderswo als ein "zur Zeit vom Leben abwesender" bezeichnet.
Bei Gesetzestexten ist das noch chaotischer ;)

Deswegen traue ich einem Juristen mehr anwendbares Wissen der Gesetze zu, als einem Wikistudiertem :)
Und die Juristen sind sich ja auch nicht immer einig darueber was das Gesetz aussagt.
 
Johinos hat eine für meinen Geschmack eine brauchbare Erklärung geliefert. Allerdings frage ich mich schon, wie man auf die Idee kommt, gängige Rechtspflege bezweifeln zu wollen.

Da ich böse bin, möchte ich an dieser Stelle den einen Dialog zwischen Putin und Chodorkowski erwähnen. C. wollte, dass P. dafür sorgt, dass Korruption und Vetternwirtschaft eingedämmt werden und P. zeigte sich einverstanden damit, erklärte aber, dass er bei C. mit der Reinigung beginnen wird. Dass daraus 10 Jahre Straflager für Herrn C. geworden sind und Herr P. heute der mächtigste Mann der Welt ist, geht aktuell in die Geschichte ein.
 
Die Verfasserin des von passer ursprünglich zitierten Originalbeitrags wähnt sich als Reichsbürger und stellt die Legitimation der ganzen Bundesrepublik in Frage. Siehe hier: http://www.mayerw.de/terragermania/tege01.html. Bitte nach "Tina W" suchen. In dem Artikel geht es um die "Verwaltung der zukünftigen Regierung des Deutschen Reiches".

Mehr gibt es nicht zu sagen.

Wuschel
 
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