steffele66
Frisch registriert
Vermutlich wurde hier das eine oder andere Wichtige Detail übersehen - und Wikipedia ist nun mal nicht der Weisheit letzter Schluss... ok, dann picke ich den Kern mal heraus.
1. Das Gerichtsvollzieher "Beliehene" Beamten sind IST (derzeit) FALSCH!
Das wären sie nur dann, wenn denn das Gerichtsvollziehergesetz auch Gültigkeit hätte, wo in § 1 das mit dem "Beliehenen Beamten" auch dann drin steht... hat es aber nicht, weil es noch gar nicht verkündet wurde. Er ist derzeit weder beliehener Beamter, noch ein Beamter im gesetzlichen Sinne wegen der Aufhebung von § 1 GVO
2. Dauerhafte Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf NICHT-Beamte ist nach Urteil BVerfG, 27.04.1959 2BvF2/58 verfassungswidrig
siehe dazu mein Zitat weiter oben...
Klar hat ein Gerichtsvollzieher "Titel", doch darf er sie derzeit nicht vollstrecken weil ihm die Befugnis fehlt hoheitlich Wirken zu können, diese wäre gegeben, wenn das Gerichtsvollziehergesetz Gültigkeit erlangt durch Verkündung - was ihn dann zum Beamten in beliehenen Status machen würde, was aber wiederum nur ginge, wenn Artikel 98a in das Grundgesetz aufgenommen wird. ERST DANN kann er auch die Normen aus der ZPO anwenden.... und nur dann! Tut er es jetzt schon, handelt er rechts- und verfassungswidrig und ist für alle Schäden haftbar!
Diese Auffassung teilt selbst der DGVB e.V. (Deutscher Gerichtsvollzieher Bund) und hält die derzeitige Rechtslage für mehr als bedenklich und drängt seit Jahren auf klare Verhältnisse. Das dies nicht in der Öffentlichkeit breit getreten wird ist ja wohl auch klar, denn dann gäbe es mächtig was auf die Mütze! Man könnte nun meinen, ok, dann erst mal so weiter wie bisher, bis was handfestes gesetzkonformes kommt... NEIN! rechtswidrig bleibt rechtswidrig!
Quelle Wikipedia:
Man kann also selbst Wikipedia auseinander pflücken und die Irrtümer und das Halbwissen dort aufdecken - würde sich das ein Rechtsgelehrter anschauen, dann bekäme er Weinkrämpfe... also kann man die Aussage: "Na, na, na, beim aktuellen Thema reicht Wikipedia völlig:" ebenfalls getrost in die Tonne klopfen!
1. Das Gerichtsvollzieher "Beliehene" Beamten sind IST (derzeit) FALSCH!
Das wären sie nur dann, wenn denn das Gerichtsvollziehergesetz auch Gültigkeit hätte, wo in § 1 das mit dem "Beliehenen Beamten" auch dann drin steht... hat es aber nicht, weil es noch gar nicht verkündet wurde. Er ist derzeit weder beliehener Beamter, noch ein Beamter im gesetzlichen Sinne wegen der Aufhebung von § 1 GVO
2. Dauerhafte Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf NICHT-Beamte ist nach Urteil BVerfG, 27.04.1959 2BvF2/58 verfassungswidrig
siehe dazu mein Zitat weiter oben...
Klar hat ein Gerichtsvollzieher "Titel", doch darf er sie derzeit nicht vollstrecken weil ihm die Befugnis fehlt hoheitlich Wirken zu können, diese wäre gegeben, wenn das Gerichtsvollziehergesetz Gültigkeit erlangt durch Verkündung - was ihn dann zum Beamten in beliehenen Status machen würde, was aber wiederum nur ginge, wenn Artikel 98a in das Grundgesetz aufgenommen wird. ERST DANN kann er auch die Normen aus der ZPO anwenden.... und nur dann! Tut er es jetzt schon, handelt er rechts- und verfassungswidrig und ist für alle Schäden haftbar!
Diese Auffassung teilt selbst der DGVB e.V. (Deutscher Gerichtsvollzieher Bund) und hält die derzeitige Rechtslage für mehr als bedenklich und drängt seit Jahren auf klare Verhältnisse. Das dies nicht in der Öffentlichkeit breit getreten wird ist ja wohl auch klar, denn dann gäbe es mächtig was auf die Mütze! Man könnte nun meinen, ok, dann erst mal so weiter wie bisher, bis was handfestes gesetzkonformes kommt... NEIN! rechtswidrig bleibt rechtswidrig!
Quelle Wikipedia:
Nein ist er nicht mehr - §§ 20, 24 GVO die das regelten SIND AUFGEHOBEN seit dem 01.08.2012, ein Amtsbezirk wird nicht mehr zugewiesenDer Gerichtsvollzieher gehört zu den Organen der Rechtspflege und ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig.
NEIN ist er nicht mehr - § 10 GVO Vergütung wurde ebenfalls zum 01.08.2012 aufgehoben, er erhält KEINE Besoldung mehr, sondern lebt nun von den Gebühren bei erfolgreicher Pfändung beim SchuldnerIn Deutschland sind „Gerichtsvollzieher“ und „Obergerichtsvollzieher“ Amtsbezeichnungen von Beamten im mittleren Justizvollzugsdienst (Besoldungsgruppe A8 und A9)
NEIN darf er nicht - ein Gerichtsvollzieher ist die Exekutive, die Abnahme eine eidesstattlichen Versicherung darf aber nur die Judikative, ist also den Richtern vorbehalten wegen der zwingenden Gewaltenteilung im Grundgesetz!Nach einer erfolglosen – in der Amtssprache „fruchtlosen“ – Pfändung oder bei Vorliegen einer der anderen Voraussetzungen nach § 807 ZPO kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) abnehmen
NEIN kann es nicht sein, weil Gerichtsvollzieher keine Beamten mehr sind und durch den Zusatz in Klammer "(Gerichtsvollzieher)" wird er nicht zum Beamten. Dieser Paragraph im GVG hat derzeit keine Rechtsgrundlage wegen des Fehlen der Legitimation durch das Gerichtsvollziehergesetz, welches keine Legitimation durch das Grundgesetz hatRechtsgrundlage der Tätigkeit als Gerichtsvollzieher sind vor allem § 154 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Man kann also selbst Wikipedia auseinander pflücken und die Irrtümer und das Halbwissen dort aufdecken - würde sich das ein Rechtsgelehrter anschauen, dann bekäme er Weinkrämpfe... also kann man die Aussage: "Na, na, na, beim aktuellen Thema reicht Wikipedia völlig:" ebenfalls getrost in die Tonne klopfen!