Genealogie - Gleiche Masche wie üblich

Internet Abzocke bei Gene...de

Hallo.
Ich weiß, dass dieses Thema schon öfter behandelt wurde und hab auch fast alle Texte und Verbraucherschutzseiten gelesen. Bei mir liegt der Fall ein wenig anders, da die Leute, die meinen, ich hätte einen Vertrag abgeschlossen, "nur" meine Email-Adresse haben. Ich hab denen nie meine Adresse gegeben, und die ganze Post (im Augenblick sind wir bei Mahnung No.2) läuft über den PC. Die Drohung mit der IP Adresse und der Schufa hatten wir auch schon und einen Muster Brief mit Einsprüchen der Verbraucherzentrale hab ich schon gemailt.
Die Emailadresse haben die, glaub ich,weil ich nen Newsletter abonniert habe.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich das ganze "aussitzen" kann?

Danke im Vorraus Computerkolbin
 
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Danke, hab ich auch gelesen, ich wollte doch nur wissen, ob die nicht noch weniger Chancen haben, wenn sie keine zustellfähige Postadresse haben?
Und außerdem find ich das schon beängstigend, wenn solche Leute nur mit ner Emailadresse "bewaffnet",den Versuch machen, Geld einzutreiben.Also lernen wir daraus, dass man nicht mal mehr die Email rausgeben soll. Schon heftig ,oder?
Danke nochmals C.
 
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Danke, auch wenn das jetzt "höhere Mathematik" war, hab ich jetzt doch etwas weniger Angst vor der nächsten Mail.
c
 
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Hallo und P.S.
Heute kam per Post! die letzte Mahnung...Haben die irgentwie doch die Postadresse rausbekommen! Aber ich werde es weiter aussitzen.
Gruß C.
 

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Genealogie

Irgendwann hört das Affentheater auf.
Wie man angehangenem, anonymisiertem Scan der 2. Mahnung von der Anwaltskanzlei G. in München von voriger Woche entnehmen kann, verzichtet man neuerdings auf das was-da-noch-kommen-könnte Geplänkel. Auch hat man sich anscheinend ein neues Layout gegönnt und Frau Rechtsanwältin lässt ihren Themenschwerpunkt (Strafrecht) auch nicht mehr raushängen.

Sie (man) schreibt jetzt nur noch:

Bitte machen sie sich bewusst, dass im Fall einer erfolgreichen Zahlungsklage weitere erhebliche Kosten auf Sie zukommen werden.
Na und? Bitte, Frau G. seien sie hier doch erstmal erfolgreich und klagen sie doch endlich überhaupt mal! Oder ist ihrem Auftraggeber der Sinn fürs wesentliche vergangen (worden)?

:handreib:
 

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test.de schrieb:
"Offenbar soll der Berufsstand Anwalt dafür herhalten, Verbraucher einzuschüchtern“, vermutet Jurist .... von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Er vermutet das was andere längst wissen. Wieso eigentlich Brandenburg, München hat doch selbst eine Verbraucherzentrale?

test.de schrieb:
Der Rechtsanwaltskammer München liegen Beschwerden gegen die Anwältin vor. Es wurde ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet.
Ausfluss daraus könnte ja z. B. die Änderung des Layouts und damit auch die geminderte Aussagekraft der neuerlichen Schreiben sein > HIER <. Schade, dass wir den tatsächlichen Gegenstand des Verfahrens auch nur vermuten können. Der nämlich könnte sich mit der einen oder anderern Randerscheinung beschäftigen, nicht aber mit der eigentlichen Sauerei.
 
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Wettbewerbszentrale
Oberlandesgericht Frankfurt untersagt Genealogie Ltd. und NETContent Ltd. preisverschleiernde Onlineangebote

Teure Abofallen im Internet haben vor Gericht keine Chance. Das zeigen die von dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) nunmehr in zweiter Instanz erfolgreich geführten Verfahren gegen die Unternehmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd.

Auf der Internetseite genealogie.de - Wissenschaftliche Datenbank für Namens- und Ahnenforschung hatte die Firma Genealogie Ltd. die Nutzung einer Datenbank für Namens- und Ahnenforschung angeboten. Die Firma NETContent Ltd. hatte unter grafik downloader freeware windows movie at grafikarchiv.com und gedicht gedichte zum geburtstag send at gedichteserver.com Grafiken zum Download bzw. den Zugang zu Gedichten angeboten. Preisangaben zu den angebotenen Dienstleistungen erfolgten erst bei Anmeldung des Nutzers durch die Eingabe persönlicher Daten: Erst am Ende eines Hinweistextes, der per Sternchenhinweis der Anmeldung zugeordnet war, war zu lesen, dass das Angebot kostenpflichtig sein sollte.

Auf Antrag des DSW, einem Schwesterverband der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. mit Urteilen vom 4.12.2008 (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07) die Berufung der beiden schon in erster Instanz verurteilten Webseiten-Betreiber größtenteils zurückgewiesen und den Betreibern verboten, Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern im Internet unter Angabe von Preisen anzubieten oder zu bewerben, wenn die Preisangabe nicht leicht erkennbar ist. Ohne bereits über die Höhe zu entscheiden, hat das OLG außerdem einen Gewinnabschöpfungsanspruch des DSW gegen die Betreiber der Webseiten dem Grunde nach bejaht und diese verurteilt, Auskunft über die durch das unrechtmäßige Geschäftsgebaren erzielten Gewinne zu erteilen.
 
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