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Woher soll das Geld für all die tollen Geschenke kommen?
Ziff. III 2. der AGB schrieb:Einsendeschluss ist der 01.01.2008
Selbst wenn sie den "Lottogewinn" auszahlen würden ( was ich schlicht nicht glaube)Bis dahin könnten durchaus genügend 60 EUR-Scheine eingesammelt sein (ab 84 zahlungswilligen Kunden ist der Preis gedeckt).
* Nur richtig angegebene Daten nehmen an unserem Gewinnspiel teil.
Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 195.127.203.185 bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie ...
Wenn du genlogie.de/com meinst und nicht genealogie.de, dann ist es ein anderer Anbieter, aber die selbe Masche. Lies hier den Unterpunkt "Können sich Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?"Hallo ich bin 16 und bin auf genlogie reingefallen.
Muss ich jetzt zahlen? Kann das auch von statten gehen, ohne dass mein elltern was davorn erfahren?= :unzufrieden:
Also du sieht, allgemein gesehen, können Leute in deinem Alter nicht so ohne weiteres derlei Verträge abschließen. Wenn Eltern einen Vertrag nicht genehmigen und dies einer Firma mitteilen, hat ein Anbieter Pech gehabt.Rolf76 schrieb:Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
Weil es grundsätzlich empfehlenswert ist, die Erziehungsberechtigten einzubeziehen. Kopf in den Sand und Hände vor die Augen (du siehst mich nicht) bringt gar nichts. Kommt es dann doch den Eltern zur Kenntnis ist der (Riesen)Krach vorprogrammiert.Warum soll er (oder sie) die Eltern mit einbeziehen?
Du kannst deinen Vater sagen, daß es keinen Ärger geben wird. Nur sinnlose Verschwendung von Briefpapier.ohh ohh mein vater hatte wegen mir schon öfters ärger wegen dem internet....neeeeinnn!!!
:cry:Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum eingetragen werden. Bei Ihren
Angaben handelt es sich nicht um den Tag, an dem Sie tatsächlich geboren
wurden. Da nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können, haben Sie ganz
bewusst ein falsches Geburtsdatum angegeben, um unsere Leistung zu nutzen.
Dies gilt rechtlich als Betrug.
Bei entstandenem Schaden, müssen Sie in jedem Falle dafür aufkommen!
Infolgedessen bitten wir Sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu
begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden.
Der Herr Anbieter nimmt auch in Kauf, dass die Preisangabe nach wie vor tiefDer Herr Anbieter nimmt billigend in Kauf, dass für das
schnelle Abo auch mal falsche Daten eingegeben werden und ist damit mit
seinem Projekt mEn nicht schutzwürdig.
Hier schon! Heute: ein eMERKT:IHR KRIGT IM LEBEN NICHTS GESCHENKT