Finger weg My-Adventskalender.de

snakehunter

Frisch registriert
Hallo,
habe mich vor Weihnachten bei my-weihnachtskalender.de
registriert und soll nun 59 Euro für Premium zahlen?
Habe dort nichts gelesen das das was kostet?
Ein Member sagte er fand was ganz unten in der Mail?
Meine frage muß ich nun zahlen, da sie mich nicht aufmerksam
gemacht haben?
Normal nicht oder?

Bitte antwotet mir

*****
 
AW: Finger weg My-Adventskalender.de

Also nix zahlen u. mir kann nix passieren?

Der Captain schrieb, du sollst lesen. Damit sollte die Frage geklärt sein.

Im Übrigen scheint es, als würde die Drahtzieher des "Adventskalenders" tatsächlich weiter versuchen Geld zu kassieren - obwohl sie ja vom Verbraucherschutz gerichtlich wegen ähnlicher Angebote abgemahnt wurden (Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.12.2007, Aktenzeichen 9 O 870/07). Vielleicht sollte man das den vzbv-Juristen mal stecken? :rolleyes:
 
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Danke Sascha für Deine nette Hilfe,
habe vorher alles gelesen, aber man bleib eben
halt nervös u. denke der Captain hatt nicht die Zeit
auf alles so genau einzugehn...


Vielen Dank

Super hier!!!
 
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Hallo zusammen,

leider bin auch ich auf My-Advendskalender.de reingefallen und habe wie zu erwarten, vor ein paar Tagen eine Rechnung in Höhe von 59 Euro bekommen. (diese lag in meinem Spam-Ordner) Ich habe daraufhin im Internet mir verschiedene Musterbriefe rausgesucht, das beste davon zusammen gefügt, und passende Urteile mit dazu geschrieben. Dies habe ich dann per E-Mail und per Fax an Ihnen geschickt.

Anschliessend bin ich heute zur vzbv gegangen und habe denen kurz den Fall geschlildert. Denen war die Firma bereits bekannt und haben mir dazu geraten Wiederspruch einzulegen. (welches ich bereits per E-Mail + Fax getätigt hatte) Desweiteren haben Sie mir empfohlen nicht zu zahlen. Ich müsste mich jedoch auf Briefe von Inkassobüros und Anwälten gefasst machen. Diese jedoch könnte ich ignorieren. (die wollen einen damit nur unter druck setzen)

Erst wenn wirklich ein Mahnbescheit vom Gericht kommt, müsste man inerhalb von 14 Tagen diesen Wiedersprechen (dies dann am besten per Einschreiben) und dann müsste erstmal die Gegenseite Beweise vorlegen, das sie im Recht sind. Darüber jedoch habe ich bis jetzt nichts im Internet gefunden, das so eine Firma wirklich mit Erfolg geklagt hat. Also bleibt locker wenn ihr "Drohbriefe" oder ähnliches erhaltet. Dies ist nur heisse Luft.

Ich habe auch bereits heute per E-Mail antwort auf meinen Wiederspruch bekommen:

Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem My-Adventskalender.de - Support

Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Bereitstellung einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Online-Dienstleistung sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr My-Adventskalender.de - Support Team

Ich werde denen aufgrund dieser E-Mail ein letzes mal zurück schreiben und dann werden Sie erst wieder vor Gericht von mir zu hören bekommen.
Ich werde Euch hier auf den laufenden halten, und hoffe ebenfalls von Euren Berichten lesen zu können.

MFG Vermeer76
 
AW: Finger weg My-Adventskalender.de

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Ich frage mich bei diesen Punkt, welche Leistungen die meinen... wisst ihr was die als Leistung sehen?

Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.

Auch dieser Punkt ist mir nicht ganz klar, ich habe nach meiner "Anmeldung" keine bestätigungsemail bekommen.... habt ihr eine bekommen?

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 36. Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Frage an Euch, war diese Kennzeichnung wirklich von Anfang an so? Oder haben die die Seite nach der Abmahnung der Verbraucherzentrale diese geändert/angepasst? Wenn ja, hat zufällig jemand einen Screenshoot vom altem Zustand und kann diesen online stellen?

Wieso kann man diese Firma nicht das Handwerklegen? Konto Sperren... u.s.w.? Denn ich schätze mal das viele aus Angst zahlen werden, sobald sie Post vom Inkassobüro oder Anwalt bekommen.

MFG Vermeer76
 
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@Vermeer76

Bist du in der Lage zu lesen und zu verstehen? Wenn ja, lese den Beitrag vor deinem einfach mal durch. Dann erübrigen sich alle deine Fragen.
 
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Guten Abend,

@sascha: Klar kann ich lesen... nur die Bedeutung was die genau als Leistungen bezeichnen verstehe ich nicht, und habe deswegen nachgefragt.

Auch die anderen Fragen die ich gestellt habe, gehen nicht aus dem Schreiben hervor... oder? ;)

Habe heute überedings eine weitere Zahlungsaufforderung von der Mahnstelle bekommen. (lag im Spam Ordner)

Mal schauen wann die mir ein Inkassobüro oder nen Anwaldschreiben schicken.

MFG Vermeer76
 
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Mal schauen wann die mir ein Inkassobüro oder nen Anwaldschreiben schicken.

Die werden kommen, dass ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Und das da Antworten auf deine gestellten Fragen kommen, wird wohl nicht passieren. Das sind doch Computergenerierte Antwortmails.
 
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Hallo,
ich hatte das gleiche Problem mit dieser Rechnung von 59 €. Ich kann mir aber keinen Anwalt leisten, wie mach ich das denn jetzt? ich habe hute die 2. Mahnung von denen bekommen und auch eine E-Mail zurückgeschrieben, dass es nicht erkenntlich war und mit Rechtsbeistand gedroht, das hat die völlig kalt gelassen.
 
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Ich kann mir aber keinen Anwalt leisten, wie mach ich das denn jetzt? i.
Entweder selbst ist der Mann:
1) Das lesen:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49511
2) Das schauen:
http://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090
oder Verbraucherzentrale
und auch eine E-Mail zurückgeschrieben, dass es nicht erkenntlich war und mit Rechtsbeistand gedroht, das hat die völlig kalt gelassen.
automatische Mailbeantwortungsprogramme pflegen keine Gefühle zu haben
 
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Hi zusammen,

ich habe zwischendurch das Landgericht in Hanau angeschrieben, welche mir heute geantwortet haben. In dem schreiben Sie u.a.:

Sehr geehrter Herr XXX,
es ist zutreffend, dass hier vom Verbraucherverband ein Unterlassungsurteil erwirkt wurde, was demnächst auch von der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffendlich wird.

Wer zufällig an den Artickel kommt (die Seite ist leider kostenpflichtig), könnte dies ja evtl. hier posten.

Gruß Vermeer76
 
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