Fahrschulquiz.com Führerscheinstelle

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Tach,

nunja, um einen durch fragwürdige Methoden erreichten Lebenstil weiterzuführen, muss man eben alle Register ziehen. ;)

Für alle diejenigen, welche beim Empfang diverser Drohschreiben noch zucken oder gar schwitzen, mal wieder unser Standard-Hinweis:

1) Das lesen:
Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de

2) Das schauen:
YouTube - Broadcast Yourself.

3)Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung?

4) Thread lesen

Viele Grüße,
Jens
 
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Ja, genau das tu ich jetzt auch. Im Gegentum, ich erwarte schon mit einer gewissen Spannung auf die nächste Nachricht - will ja wissen, wie das Damenkino weitergeht (an dieser Stelle meinen tiefsten Respekt vor allen anwesenden und mitlesenden Damen ;) )
 
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Jaja - und die Geschichte geht weiter. Wer diesen Thread bereits gelesen hat, der kennt meine übrigen Beiträge. Hier wieder einmal ein neues schreiben dieser [ edit] ..

Sehr geehrte/r xxxx,

unser Mandant (Pactus AG -[ edit] ) hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte und gemahnte Forderung einzuziehen.

Wir fordern Sie daher auf die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB §284, 286) zu tragen haben, an uns auf folgendes Konto innerhalb der nächsten 4 Tage überweisen.

Proinkasso GmbH, Commerzbank AG, Kto.-Nr. [edit], BLZ 500 400 00

Die Gesamtforderung beträgt 173,21 Euro.

Bitte geben Sie folgendes Aktenzeichen auf dem Überweisungsträger an: [ edit]

Sollten Sie aus dem Ausland (Österreich, Schweiz überweisen benötigt Ihre Bank noch die folgenden Angaben: IBAN: { edit] , Swift (BIC): [edit] .

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung [edit]: 096,00 Euro + Mahnkosten: 8,00 Euro + Lastschriftkosten: 0,00 Euro + Inkassokosten: 68,71 Euro = Gesamtforderung: 173,21 Euro.

----Zahlungen sind nur an die Proinkasso GmbH möglich----

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten. Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung.

Für den Fall der Nichtzahlung stehen unserer Mandantschaft folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw., ggf, nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse.

Bei Zahlungsschwierigkeiten senden Sie uns bitte das nachfolgende Formular per Brief an die Proinkasso GmbH, Rodenbacher Chaussee 6, 63457 Hanau oder per Fax 06181-90601028 zu.

---------------------------------------------------------------------------

- Bitte schicken Sie diese Vereinbarung per Brief oder Telefax an 06181-90601028 -

Postanschrift:

Proinkasso GmbH
Rodenbacher Chaussee 6

D- 63457 Hanau


Ratenzahlungsvereinbarung (ohne Mehrkosten)

Hiermit erkenne ich die oben genannte Forderung in vollem Umfang an. Da ich den Betrag nicht einer Summe ausgleichen kann, möchte ich in monatlichen Raten zahlen:

Aktenzeichen: [edit]

Anzahl der Raten (max 6 Raten):

1. Rate am (spätestens 3 Wochen nach Zustellung):

Ihre Telefonnummer (bei Rückfragen):
...................................................................

Abbuchungsvereinbarung

Ihre Bankverbindung zum Abbuchen der Raten:

Kontoinhaber:

Kontonummer:

Bankleitzahl:

Name der Bank:


............ ...................
Datum Ihre Unterschrift

Hiermit informieren wir Sie gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass wir die zu Ihrer Person vorliegenden Daten gespeichert haben.

Bei Fragen können Sie uns werktags zwischen 09:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr unter 0180-5090516 (0,14 Euro/min) telefonisch erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Proinkasso Team

Proinkasso GmbH
Rodenbacher Chaussee 6
D-63457 Hanau

Bekannt durch Rundfunk und TV
Zugelassenes Inkasso-Unternehmen nach Art.1 § 1 Abs. 2 des RBerG
Proinkasso GmbH/Rodenbacher Chaussee 6/D-63457 Hanau/HR Hanau HRB 7142 /Geschäftsführer: [edit]/Amtsgericht Hanau HRB 7142, Steuernr.: 44 241 40101

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Kann mir jemand Helfen bitte

Ich habe mich am 12.08.2008 Online-Fahrpruefung.com[ seite angemeldet bei mir hatt sich die bedineugregeln nicht geöffnet unf konnte ya auch nicht lesen , ich habe mich angemeldet aber ich erinnere mich nicht ob ich die richte adresse eingegen habe?
danach nach 2 tage habe ich rechnung bekommt 98.50 euro:wall::wall:

letzte woche am 21.08.2008 habe ich ein email geschickt als widerrufrecht
die haben mir nach 1 woche säter zuruk geschrieben dann waren ya 14 tage schon vorbei

Sehr geehrte Frau ....

Ihr Widerrufsrecht ist erloschen.
Dies hat zur Folge, dass Sie den geschlossenen Vertrag nicht mehr wirksam
widerrufen können.

Das Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf der 2wöchigen Widerrufsfrist (§ 3 Abs. 1
der AGB). Außerdem erlischt das Widerrufsrecht, wenn Sie die Dienstleistung in
Anspruch nehmen (§ 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn Sie sich in den
Kunden-Bereich einloggen.



Mit freundlichen Grüssen
New Online Media Ltd.

dies haben die mir geschrieben ich weiß jetz nicht was ich machen soll ,
soll ich den betrag bezahlen oder soll ich zum anwalt gehen meine eltern wissen davon nix :wall::wall::wall:
 
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Es gibt keinen Vertrag, der Sie zur Zahlung verpflichtet
Es gibt keinen Vertrag, der Sie zur Zahlung verpflichtet!

Wer Geld von Ihnen will, muss nachweisen, dass Sie wissentlich und willentlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Dass irgendjemand (vielleicht gar nicht Sie!) von Ihrem Computer aus irgendein Häkchen gesetzt oder Ihre Daten eingegeben hat – dafür sind Sie nicht verantwortlich.

Zwar kann man wirksam Verträge über das Internet abschließen. Doch im Internet gilt das gleiche wie im „wirklichen“ Geschäftsleben: Nur wenn beide Parteien sich einig sind über Preis und Inhalt der Leistung, wenn beide „ja“ sagen, kommt ein Vertrag zustande. Dann muss die eine Seite die Leistung erbringen und die andere zahlen.

Bei den Abofallen ist das nicht so!
 
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So,

die erste Mahnung unserer Freunde ist nun da. Zahlungsfrist bis zum 7. September. Meine Reaktion wird die Übliche sein. Die Reaktion unserer Freunde voraussichtlich ebenfalls.

LG - Andy
 
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Hallo ich war genauso blöd.. Fahrschulfragebogen, aber ne andere Seite
www.online-fahrpruefung.com

nur ihr redet die ganze zeit von "versteckten" kosten.. bei dieser seite sind die kosten leider garnicht sooo arg versteckt.. ja kleingesruckt und man muss ein bisschen runterscrolen und von einem groooßen anmeldeformular überdeckt.. aber würdet ihr das auch als "versteckte" kosten ansehen? oder sind die zu eindeutig platziert??
Und.. einmal Widerspruch einlegen sollte ich doch oder?
Lieben Gruß..
und keine Panik ist leicht gesagt... 100 Euro :(
 
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woher weißt du das?? ............:(

Von ängstlichen, unsicheren Menschen "leben" die Anbieter der Nutzlosbranche. Mails mit Geldforderungen erreichen mich seit Januar dieses Jahres. Mein Spamfilter reagiert aber hervorragend. Lass dich nicht einschüchtern!
 
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Wie kann man diesen schwachsinnigen Mahndrohmüll nach 3 Jahren überhaupt noch als relevant betrachten?

Das Vorgehen läuft völlig automatisiert und schematisch ab: In Kostenfallen locken und dann mit gestuftem Mahndroh-Theater zahlungsreif pressen.

Das passiert seit 3 Jahren Hunderttausenden und nicht in einem einzigen Fall musst auch nur einer wirklich zahlen. Alle, die zahlten, zahlten "freiwillig" für das Schmierentheater. Dabei ist das Stück keinen Cent wert.
 
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Weil es viele zm ersten Mal "erwischt", und viele Menschen gehen von normalen Geschäftsleuten mit einer gewissen Seriosität aus. Und wer will schon wirklich was mir Inkassobüros und Anwälten zu tun haben? Man will eben nicht glauben, dass die Gesetze hier nicht wirklich zu greifen scheinen.
 
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Sehr geehrte Frau....
nach Auskunft unserer Buchhaltung haben Sie die Rechnung vom 15.08.2008 immer noch nicht bezahlt.

Es steht nunmehr folgender Betrag zur Zahlung offen:

Rechnungsbetrag: EUR 98,50
Mahngebühren: EUR 8,50 (§ 4 Abs. 3 der AGB)

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Gesamt: EUR 107.00

Dies ist die letzte Zahlungsaufforderung. Bei weiterem Zahlungsverzug sehen wir uns gezwungen, ein Inkassobüro und/oder Rechtsanwälte einzuschalten, die weitere - kostenpflichtige - Maßnahmen zum Forderungseinzug gegen Sie einleiten werden. Dazu kann auch die Weitergabe und Speicherung Ihrer Personendaten an Auskunfteien (z.B. SCHUFA) zur Eintragung eines Negativmerkmals gehören.

Überweisen Sie den Gesamtbetrag zur Vermeidung dieser Schritte und weiterer Kosten bis spätestens zum 13.09.2008 auf das nachfolgende Konto:

Empfänger: NOM New Online Media Ltd.

Bank: Sparkasse

Konto: []

BLZ: 84055050

SWIFT/BIC: HELADEF1WAK

IBAN: []

Verw.zweck: Mahnung Nr. FP - 01 - ****, Kunden-Nr. FP - 4**

Nehmen Sie diese Mahnung ernst. Nur durch rechtzeitige Zahlung ersparen Sie sich die Kosten und Unannehmlichkeiten eines Inkassoverfahrens.

Zur Erinnerung: Sie haben sich am 12.08.2008 bei Online-Fahrpruefung.com: Machen Sie den Online-Führerscheintest. Bestehen Sie die Fahrprüfung? online angemeldet (IP-Adresse: **.*3*.***.*6*). Dadurch kam ein kostenpflichtiger Vertrag zustande, der Sie zur Zahlung verpflichtet. Ihr Widerrufsrecht ist erloschen
.

stimmt es mit dem schufa:cry::cry::cry:

[Gefährdenden Link und identifizierbare Angeben entfernt. (bh)]
 
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Ich habe die gleiche Mahnung heute erhalten. Abgesendet um 02:21:49 (ob der arme Server wenigstens Nachtzulage bekommt?).

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist die Schufa nur dann ein Thema, wenn anerkannte, also unbestrittene Forderungen bestehen. Eine bestrittene Forderung führt meines Wissens nach zu keinem Eintrag.

Falls ich falsch liege, bitte ich um kompetente Berichtigung.

LG - Andy
 
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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist die Schufa nur dann ein Thema, wenn anerkannte, also unbestrittene Forderungen bestehen. Eine bestrittene Forderung führt meines Wissens nach zu keinem Eintrag.

Richtig, aber es gibt Firmen die soetwas trotzdem eintragen lassen...

Bei der Nutzlosbranche ist mir aber noch kein Fall bekannt.

Gruß Marco
 
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@Marco

Wenn man nix weiß, muss man nix schreiben. Mit unsinnigen Vermutungen die Angst zu schüren, ist jedenfalls überflüssig.
stimmt es mit dem schufa:cry::cry::cry:
Der Mahndrohmüll soll in Kostenfallen Gestolperte zu dem Eindruck pressen, sich nur durch eine "freiwillige" Schutzzahlung vor weiterer "gefährlicher" Mahnbedrohung schützen zu können. Tatsächlich sind die Drohungen rechtlich überwiegend haltlos und oft völlig schwachsinnig.

In 3 Jahren mit hunderttausenden Bedrohten muss nach meiner Kenntnis bisher nicht einer wirklich zahlen.

Zur Schufa-Drohung schreibt die Verbraucherzentrale HH: Mir wird mit einem Schufa-Eintrag gedroht

Die Drohungen sind so real wie der böse Wolf im Kasperle-Theater.
 
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Meine diesbezügliche Korrespondenz mit der Schufa ergab folgendes:

Wenn man die Schufa über Probleme mit einem/mehreren Nutzlosanbietern in Kenntnis setzt und den Namen der/des Nutzlosanbieters nennt, setzt sich die Schufa mit dem betreffenden User in Verbindung, bevor ein Eintrag erfolgt.

Hier die Adresse der Schufa:

SCHUFA Holding AG
Verbraucherservicezentrum Hannover
Postfach 56 40
30056 Hannover

Fax: 01805 - 910010

Aber ich kann beruhigen: Wie hier bereits mehrfach gepostet, ist das Drohgeblubbere mit der Schufa etc. nichts als heiße Luft, damit Betroffene vor lauter Angst doch noch zahlen.

Mir ist kein einziger Fall aus der Nutzlosbranche bekannt, bei welchem eine Nichtzahlung einen Schufa-Eintrag zur Folge hatte. ;)
 
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