AW: Fabrikeinkauf
Ich habe nun mit meinem Anwalt über dieses Thema kommuniziert. Ich habe euch den Schriftverkehr unten kursiv eingefügt.
Ich schrieb meinem Anwalt:
Guten Tag Herr xxxxx
Ich hoffe ich störe Sie nicht allzu sehr, dennoch geht mir etwas nicht mehr
aus dem Kopf.
Ich bekam vor einigen Tagen eine E-Mail wo ich im Internet zu
Einkaufspreisen einkaufen könnte.
Ich folgte dem Link und 20 sek später lag in meinem Postfach eine
Bestätigung zur Anmeldung.
Ausserdem erhielt ich eine Rechnung über EURO 86.-
(der Link zu Seite: www.xxxx-xxxx.com)
Ich habe im Internet keine Daten eingegeben, sowie auch keine AGB's
bestätigt.
Ich benutzte mein Widerrufsrecht, welches ich dann im Mail der Rechnung
gefunden habe, und schrieb eine E-Mail an die angegebene Adresse.
Diese Adresse existierte jedoch gar nicht. Was mich schon mal zum erstaunen
brachte. Darauf folgte dann eine E-Mail meinerseits an die Absenderadresse
an die E-Mailadresse von der ich die Rechnung erhalten hatte.
Sie schrieben mir zurück, dass Sie diesen Widerruf nicht akzeptieren.
Meine Frage an Sie wäre, muss ich den "geschuldeten" Betrag bezahlen?
Freundliche Grüsse
xxxxx xxxxxx
Mein Anwalt schrieb zurück:
Lieber Herr xxxxxxx
Nun: Generell ist es so, dass derjenige den Vertrag beweisen muss, der
davon Rechte ableitet. Ein Vertrag definiert sich als übereinstimmende,
gegenseitige Willenserklärung. So, wie es in Ihrem Fall abgelaufen ist, wird
der Beweis, dass Sie eine Willenserklärung abgeben wollten, ja wohl kaum
möglich sein.
Selbst wenn Sie eine Willenserklärung abgegeben hätten, könnten Sie sich auf Irrtum berufen. Diesfalls haften Sie für den Schaden, falls Sie fahrlässig
gehandelt hatten, fahrlässig aber nicht im Sinne, eine zweideutige Seite
besucht zu haben, sondern fahrlässig im Sinne von, falsch geklickt zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
xxxxxx xxxxxxxx
Ich habe nun mit meinem Anwalt über dieses Thema kommuniziert. Ich habe euch den Schriftverkehr unten kursiv eingefügt.
Ich schrieb meinem Anwalt:
Guten Tag Herr xxxxx
Ich hoffe ich störe Sie nicht allzu sehr, dennoch geht mir etwas nicht mehr
aus dem Kopf.
Ich bekam vor einigen Tagen eine E-Mail wo ich im Internet zu
Einkaufspreisen einkaufen könnte.
Ich folgte dem Link und 20 sek später lag in meinem Postfach eine
Bestätigung zur Anmeldung.
Ausserdem erhielt ich eine Rechnung über EURO 86.-
(der Link zu Seite: www.xxxx-xxxx.com)
Ich habe im Internet keine Daten eingegeben, sowie auch keine AGB's
bestätigt.
Ich benutzte mein Widerrufsrecht, welches ich dann im Mail der Rechnung
gefunden habe, und schrieb eine E-Mail an die angegebene Adresse.
Diese Adresse existierte jedoch gar nicht. Was mich schon mal zum erstaunen
brachte. Darauf folgte dann eine E-Mail meinerseits an die Absenderadresse
an die E-Mailadresse von der ich die Rechnung erhalten hatte.
Sie schrieben mir zurück, dass Sie diesen Widerruf nicht akzeptieren.
Meine Frage an Sie wäre, muss ich den "geschuldeten" Betrag bezahlen?
Freundliche Grüsse
xxxxx xxxxxx
Mein Anwalt schrieb zurück:
Lieber Herr xxxxxxx
Nun: Generell ist es so, dass derjenige den Vertrag beweisen muss, der
davon Rechte ableitet. Ein Vertrag definiert sich als übereinstimmende,
gegenseitige Willenserklärung. So, wie es in Ihrem Fall abgelaufen ist, wird
der Beweis, dass Sie eine Willenserklärung abgeben wollten, ja wohl kaum
möglich sein.
Selbst wenn Sie eine Willenserklärung abgegeben hätten, könnten Sie sich auf Irrtum berufen. Diesfalls haften Sie für den Schaden, falls Sie fahrlässig
gehandelt hatten, fahrlässig aber nicht im Sinne, eine zweideutige Seite
besucht zu haben, sondern fahrlässig im Sinne von, falsch geklickt zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
xxxxxx xxxxxxxx