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Es geht nicht um die Rechnung allein sondern darum, wie du auf das Angebot gestoßen bist und wie dein Surfverhalten beim Auslösen der Rechnung genau gewesen ist. Man muss gerichtsverwertbar nachvollziehen können, wie einem Computernutzer was genau passiert ist. Allein nur dessen Angaben sind generell unzureichend, um ein Strafverfahren gegen einen Anbieter mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit durchführen zu können.Meinen PC als Beweismittel? Ich kann bequem die RG per Mail übermitteln. Auf meinen PC kann ich aus beruflichen Gründen schon nicht verzichten.
Aber tröste dich, schon zu Dialerzeiten haben nur die wenigsten Beschwerdeführer ihre Rechner zur Verfügung gestellt und bei der heute gängigen Rechnungsabzockerei sind es noch viel weniger. Darüber hinaus kann mit Fug und Recht behauptet werden, dass man in den meisten Behördenstuben ohnehin keinen Plan davon hat, wie die Fallbeabreitung erfolgversprechend zu händeln wäre.