Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
nichtsaber was ist hiervon zu halten :help: >>>
gegen-trickbetrug.com
gegen-trickbetrug.com
Gute Idee:Ich habe vor einigen Tagen unsere Polizei darauf hingewiesen ...
gegen-trickbetrug.com schrieb:ziehen wir es jedoch vor im Hintergrund zu aggieren und uns nur gegenüber der Staatsanwaltschaft und Polizei offenbaren.
Ich habe diese und die anderen Mails in eine von mir verfaßte Mail gepackt und an die Verbraucherzentrale gesendet. Mal sehen ob ich von dort eine Antwort erhalte. Der Tipp mit "Akte 07" ist auch eine Überlegung Wert.Sehr geehrte Frau ....,
der Anmeldeprozess durchläuft eine Vielzahl von Sicherheitskontrollen. Dabei
werden u.a. die technischen Daten der Anmeldung protokolliert, namentlich
Zeit/Datum, IP-Adresse und Hostname sowie die weiteren Einstellungen (Browser,
Betriebssystem etc.).
Außerdem müssen Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse per sog. "double
opt-in" bestätigen. Es ist also eindeutig sichergestellt, daß man sich nur mit
einer korrekten E-Mail-Adresse anmelden kann. Sie haben sich demgemäß mit der
E-Mail-Adresse, mit der sie jetzt an den Support schreiben, angemeldet.
Sofern Sie als Kunde der Meinung sind, sich nicht angemeldet zu haben, müssen
wir in Ihrem Fall eine Strafanzeige wegen Betruges (§ 263 StGB) erstatten.
Über einen richterlichen Beschluß (§§ 100h, 100g StPO) wird dann ermittelt,
von welchem Internetanschluß die Anmeldung erfolgte. Bitte beachten Sie, daß
in einem solchen Fall umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen durch Polizei
und Staatsanwaltschaft erfolgen, um die Anmeldedaten zu ermitteln.
Bitte ersparen Sie sich und uns diese Unannehmlichkeiten durch fristgerechte
Zahlung des Rechnungsbertrages.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Support-Team
-------------------------------------
RC Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd.
95 Wilton Road, Suite 3
London, SW1V 1BZ
United Kingdom
Hotline: +49 / (0)180 / 53 555 254 (*)
Handelsregister-Nr.: 06293893 (HR Großbritannien)
Häufige Fragen zur Rechnung: [noparse]http://infos.Fabrik-Einkauf.com/[/noparse]
(*) Bitte geben Sie bei allen Rückfragen UNBEDINGT Ihre Kunden- und
Rechnungsnummer an.
(*) 14 ct. p. m. aus dem dt. Festnetz (abweichende Tarife aus Mobilfunknetzen
sind möglich)
Sofern Sie als Kunde der Meinung sind, sich nicht angemeldet zu haben, müssen
wir in Ihrem Fall eine Strafanzeige wegen Betruges (§ 263 StGB) erstatten.
Sofern Sie als Kunde der Meinung sind, sich nicht angemeldet zu haben, müssen
wir in Ihrem Fall eine Strafanzeige wegen Betruges (§ 263 StGB) erstatten...blablabla
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bist Du Richter? Oder wenigstens Staatsanwalt? Oder hast Dir wenigstens schon einmal Gedanken gemacht zum Thema "Tatbestandsmerkmale" bei §263?also § 263 trifft ja mal ganz genau auf herrn rc-online zu
Trotzdem vorsichtig bleiben. Ich will Dir bestimmt nichts Böses, im Gegenteil. Ich denke, wir alle hier drücken jedem die Daumen, der engagiert dagegen vorgeht!!! Jetzt muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob Betrug vorliegt (das ist ein harter Job) und ob man deswegen in England um Amtshilfe bitten will (da gibt es hohe Hürden). Eine große Zahl von Strafanzeigen kann in Fällen, in denen es auf der Kippe steht, schon helfen, ebenso wie die Medien. Dennoch wird es am Ende davon abhängen, ob ein Betrugstatbestand vorliegt - dazu braucht es eben alle Tatbestandsmerkmale. Lies Dir meine obigen Links durch und mach Dir Deine Gedanken - auch schon prophylaktisch, falls Deine Strafanzeige eingestellt werden würde und Du eine Beschwerde dagegen erwägen müsstest.tut mir leid, aber auf der polizei hab anzeigen wegen betrug gemacht, ob der her rc-online jetzt beleidigt ist oder nicht, ist mir dabei eher egal
...wäre evtl. auch der Gang zur Polizei von Erfolg gekrönt. Es ist definitiv nicht so, dass die Polizei nicht wissen könnte, wie man von einem Link zu einer Anmeldung kommt - auf augsblog.de wird das aber so verständlich beschrieben, dass es fast schon zu erwarten ist, dass sie es auch verstehen könnten...Wenn selbige auch mal einen Blick auf z.B. augsblog.de werfen würden...