[email protected]... versuchs damit... leider habe ich aber auch noch keine Antwort
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Der mitverdienende Telefonanbieter muss das sagen und auch auf die Rechnung drucken. Für Betroffene gilt weiter:Könnte mir jemand viell die Email Adresse von CloudCover Gmbh sagen?
[email protected]... versuchs damit... leider habe ich aber auch noch keine Antwort
ich brauche auch die Adresse bitteDie Bestätigung kam von [email protected] /* */ bzw. Dimoco.
Es wird nur CloudCover - ohne GmbH erwähn:
"Der Dienstanbieter Cloud Cover hat Ihre Kündigung erhalten und den sofortigen Stopp Ihrer Services bestätigt..."
Hallo gibt es eine adresse wo ich die An schreiben kann wegen eine Kündigung ich habe nur die E-mail adresse [email protected]Fullquote ohne Bezug zur Frage, daher zur Übersichtlichkeit gelöscht BT/MOD
Und noch wichtiger, lasst euch eine Drittanbietersperre einrichten.
Dann kann keiner mehr solche "Angebote" über eure Telefonrechnung abbuchen!!!
Vodafone ist noch so geschickt, nicht nur die Rechtsform zu unterdrücken, sondern auch die Firma verkürzt und damit unauffindbar zu schreiben.Vodafone: Ihre Bezahlung von 6.99 EUR für Ihr Abo bei CloudCover ist erfolgt. Im Internet auf vodafone.de/abos finden Sie Ihre Abos auf einen Blick
http://www.mobilfunk-talk.de/73897-abo-abzocke-durch-mining-trading-dimoco.html#post400253Liebe Grüße
Dein DIMOCO-Service-Team
6.99 Euro sind für einmal freundlich grüßen eindeutig zu viel.Und da auch bei mir kein Vertrag zustande kam werde ich mir mein Geld zurückholen.
Mit nicht ganz so freundlichen Grüßen
e) Digitalisiertes Zahlungsgeschäft (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 ZAG)
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 ZAG stellt die Ausführung von Zahlungsvorgängen, bei denen die Zustimmung des Zahlers zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs über ein Telekommunikations-, Digital-, oder IT-Gerät übermittelt wird und die Zahlung an den Betreiber des Telekommunikations- oder IT-Systems oder IT-Netzes erfolgt, sofern der Betreiber ausschließlich als zwischengeschaltete Stelle zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Lieferanten der Waren oder Dienstleistungen tätig ist (digitalisiertes Zahlungsgeschäft), einen Zahlungsdienst dar.
Hierzu die amtliche Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucks. 16/11613, S. 34 f.):
„[…] Zahlungen, die mit der Telefonrechnung eingezogen oder gegen die Belastung eines entsprechenden Fernmeldeguthabens bei einer Telekommunikationsgesellschaft vollzogen werden, sind unter § 1 Abs. 2 Nr. 5 als Zahlungsdienste einzustufen, die nach diesem Gesetz erlaubnispflichtig sind, wenn sie nicht von Kreditinstituten mit einer Erlaubnis für das Einlagen- und das Kreditgeschäft, E-Geld-Instituten oder einer Institution im Sinne der Nummer 3 oder 4 des § 1 Abs. 1 erbracht werden. Das betrifft z. B. die Abrechnung von Fahrscheinen des öffentlichen Personennahverkehrs in verschiedenen Regionen, die über das Telekommunikationsunternehmen des Fahrgastes, insbesondere auch gegen die Belastung von Mobiltelefonguthaben bewerkstelligt werden können. Die Vorschrift setzt die entsprechende Vorgabe aus Nummer 7 des Anhangs der Zahlungsdiensterichtlinie um.“
Für Rechnungskunden hilft nur dies:http://www.cloudcovermobile.com/terms-and-conditions.html
[email protected]
kostenlose Cloudcover Hotline: 0800 100 3805
Die Hotline ist allerdings ein weiterer Drittanbieter, der nicht besonders hilfreich ist und das Abo nicht kündigen kann.
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben uns so rasch wie möglich mit dem zuständigen Diensteanbieter in
Verbindung gesetzt und laut Auskunft des Diensteanbieters Intercon Media wurde
der Bestellprozess ordnungsgemäß abgewickelt und der Dienst einwandfrei vom
Diensteanbieter erbracht.
Folgende Service-Detailinformationen haben wir zu der von Ihnen übermittelten
Mobiltelefonnummer XXXXXXXXX erhalten:
• Nutzung eines Abonnements, mit dem Zahlungsintervall € 6,99 wöchentlich:
• Schritt 1: Der/die Nutzer/in mit der oben genannten Rufnummer surfte die
Seite hotdreamz.mobi via Mobile Web an. Die Website enthielt Informationen zu
Tarif, Mindestalter und Kündigungsmöglichkeit. Bis zu diesem Schritt ist
der/die Nutzer/in keinerlei Verpflichtung eingegangen.
• Schritt 2: Nach Auswahl des gewünschten Produktes wurde der/die Nutzer/in
auf die Produktseite weitergeleitet. Mit Klick auf den dort angeführten
Bestätigungsbutton am 2015-04-03, um 23:38:24 wurde dem Kauf zugestimmt.
Hinweis: Ohne Besitz eines Mobilfunkgeräts ist dieser Schritt nicht möglich.
• Überprüfungsprotokoll zum Bestellprozess im Anhang.
Mit der oben angeführten Dokumentation (URL, Zeitstempel, Kaufzustimmung
mittels Bestätigungsbutton) hat uns der Diensteanbieter die Bestellung des
Services bestätigt. Dieser Vorgang wird sowohl auf unserer technischen
Plattform und ggf. bei Ihrem Netzbetreiber überwacht.
Entsprechend Ihrer Anfrage haben wir die Kündigung des Services per sofort
beim Dienstebetreiber veranlasst.
Ab diesem Zeitpunkt fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Wir bitten Sie
allerdings zu beachten, dass es bei der Rechnungslegung durch Ihren
Mobilfunkbetreiber und der Kündigung zu einer Überschneidung kommen kann, d.h.
es können unter Umständen dennoch Entgelte auf der nächsten Rechnung
ausgewiesen sein, welche jedoch längstens bis zum heutigen Tag angefallen
sind.
Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und stehen Ihnen bei weiteren Fragen
gerne zur Verfügung.
Mit mobilen Grüßen
Ihr Customer Service Agent
Was, wenn der "Schließen"-Button das Abo ausgelöst hat? Was, wenn allein die Webeanzeige mit einem Script verbunden war, dass bereits durch Berührung des Display zu der Buchung geführt hatte?Bei mir hat sich auf dem Smartphone eine Werbeanzeige geöffnet, welche ich sofort geschlossen habe. Jetzt habe ich ein Abo mit 6,99€ pro Woche.