Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

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sorry aber wenn ich mir die tausend seiten anseh,lese ich bis morgen noch^^

---------- Artikel hinzugefügt um 14:14:50 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 14:13:21 ----------

trotzdem danke^^ habs eben gelesen!
 
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siehe auch


Die Geschäfte der Antassia GmbH sind heute von der Content Services Ltd. übernommen worden.
 
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Und immer wieder der Hinweis der VZ Hamburg
Verbraucherzentrale Hamburg | World Wide Nepp
Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen:

Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen „lohnt“, wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben.

Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören!
Warnen Sie Ihre Freunde und Bekannten, damit auch die nicht zahlen!
 
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ich wollte mich nur mal bei allen bedanken die hier im forum helfen, ich war fast opfer von Top-Of-Software.De
dank eurer tips schadlos den suckern entkommen,
liebe grüsse, euer bayernfreund:-p
 
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Mittlerweile versucht top of software seine forderungen über ein konto bei der Baden-Württembergischen Bank einzutreiben. Über die konto nummer:

4276005

Darum bei der Bank melden und die Damen und Herren informieren wer dieser Geschäftspartner ist:

Baden-Württembergische Bank
Kleiner Schlossplatz 11
70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 124-0
Telefax: +49 711 124-41000
 
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Darum bei der Bank melden und die Damen und Herren informieren wer dieser Geschäftspartner ist:
Verbraucherzentrale Hamburg | Abofalle - Den Betreibern das Handwerk legen
Verbraucherzentrale Hamburg schrieb:
Am besten können Sie den Gaunern in die Suppe spucken, wenn Sie dazu beitragen, dass deren Konto gekündigt und das Geld an die Absender zurück überwiesen wird.

Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht um Abofallen. Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.

Mit freundlichem Gruß“
 
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Das AG Mannheim (Az: 17 C 433/10) hat in der mündlichen Verhandlung vom 1.3.2011 im Wege des Versäumnisurteils erkannt, das die CSL dieses Geld an mich nebst Kosten und Zinsen zahlen muss.
Sehr schön! Zumindest können die hessischen Handlungsführer allmählich darüber nachdenken, ob sie ihre Boliden auch mit E10 füttern können.

Was ist ein Versäumnisurteil?

Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn eine Partei vor Gericht nicht erscheint oder keinen Antrag stellt. Es enthält keine Begründung, sondern nur die reine Entscheidung. Selten liegt das Fehlen einer Partei an einem tatsächlichen Hinderungsgrund (z.B. Anwalt hat den Termin verschlafen). Meist stehen rein taktische Gründe dahinter, beispielsweise, dass man ein Urteil ohne Begründung haben möchte...
Hier treffen mehrere Tatsachen auf einander. Zum einen sind 5T€ nicht wirklich viel für die Betreiber der Mannheimer Scheinfirma und zum anderen, wer hätte zur Verhandlung erscheinen sollen? Etwa der ausländische Scheingeschäftsführer, der womöglich mit der Beantwortung von konkreten Fragen überfordert sein dürfte oder einer der Anwälte der hessischen Handlungsführer? Das mit dem verschlafenen Termin hatten wir ja bei ihm schon erlebt und außerdem hat er ja bekanntlich an den eigenen Belangen derzeit zu knabbern. Das sich ein anderer, üblicher prominenter Anwalt aus Bayern für so eine Verteidigung her gibt, halte ich für unwahrscheinlich, zumal dessen Honorar den Schaden womöglich übersteigen würde. Aber dass man allenfalls ein Urteil ohne Begründung erreichen möchte, dürfte selbstredend sein.
 
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Die Firma war tatsächlich von einem Anwalt aus München vertreten (nein, nicht der Kollege Pfister). Dieser hatte bereits vorher schriftsätzlich angekündigt, dass für die Beklagte keiner zum Termin erscheinen werde. Leider war ich krank, so dass ich das Fax erst heute gelesen hatte.

Der gesamte Absatz "was ist ein Versäumnisurteil" ist ein genereller und allgemeiner Abriss, nicht auf diesen Fall bezogen.
 
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Will die Erfolge nicht schmälern, aber sie kommen um Jahre zu spät.
Die Nutzlosbranche ist eh am Ende

>> http://forum.computerbetrug.de/allg...m-alleingang-gegen-abzocker-2.html#post332849

Zumindest können die hessischen Handlungsführer allmählich darüber nachdenken, ob sie ihre Boliden auch mit E10 füttern können.
darüber müssten sie auch sie auch ohne diese Urteile nachdenken
 
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Hallo,

mir geht es wie so vielen hier. Ich habe mich bei Top-of-Software ohne Kenntnis der Kosten angemeldet.

Ich habe sehr aufmerksam und lange in diesem Thema gelesen, habe aber noch 2 abschließende Fragen. Da ich von den Machenschaften dieser Firma erst später erfahren habe (Stern TV, Internet) habe ich die erste Zahlung geleistet. Leider habe ich auch keinen Widerspruch gestellt.

Jetzt kam die Rechnung für das 2. Jahr. Wie ich dem Thread entnehmen kann, ist es das beste sich so zu verhalten: http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html

D. h. einfach nicht darauf reagieren, NICHT noch einmal zahlen und die ganzen E-Mails entsorgen. Reagieren sollte man nur wenn ggf. doch ein Mahnbescheid kommt: Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
In diesem Fall würde ich dem Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

1.) Könnt ihr mir diese Vorgehensweise als richtig bestätigen (Unsicherheit ist dennoch da)!
2.) War es ein Fehler damals nicht zu widersprechen (wegen Unkenntnis), sollte ich jetzt noch was tun? (Habe eigentlich nicht vor einen Kontakt zu suchen)

Die Beantwortung der Fragen wäre mir eine Riesenhilfe.

Vielen Dank und schönen Gruss

Jimi
 
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1.) Könnt ihr mir diese Vorgehensweise als richtig bestätigen (Unsicherheit ist dennoch da)!
2.) War es ein Fehler damals nicht zu widersprechen (wegen Unkenntnis), sollte ich jetzt noch was tun? (Habe eigentlich nicht vor einen Kontakt zu suchen)

1. Ja
2. Nein

sollte ich jetzt noch was tun?
Ja,das schöne Wetter genießen
 
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Wow,

das war die schnellste Antwort die ich jemals in einem Forum bekommen habe.

Danke schön!!!
 
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Ich bin sicher einer der wenigen auf dieser Seite, die nicht geschädigt worden sind.
Trotzdem wollte ich mal etwas loswerden.
Ich finde es ganz große Klasse, dass es diese Seite hier gibt.
Sie gibt einigermaßen große Sicherheit.
Auf diese Seite gestoßen bin ich nach einem Beitrag in Akte 2011 vom 08.03.2011. Vielen Dank an dieser Stelle an Ullrich Meier.
Dort wurde unter anderem über das Versäumnisurteil gegen die Betreiber dieser Seite(n) berichtet. Vielen Dank auch an RA Thomas Meier für seinen Einsatz.
Man hätte sich gewünscht, es wären eher 500.000 Euro, die zurück gezahlt werden müssen. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Content Services Ltd. muss ca. 5.000 € zurück zahlen.[/QUOTE]

Macht weiter so und legt diesen Abzockern das Handwerk, sofern man das so nennen darf, ohne jeden Handwerker zu beleidigen.
 
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irgendwie verstehe ich immer noch nicht diese ganze Aufregung nicht ?

also es steht doch immer Groß und deutlich
ein Kosten Hinweis auf den Seiten,
wenn man denn seine Daten danach ein gibt hat man die Vertrags Bedingungen akzeptiert und dann muß man auch zalhen ..

ob nun so einer Forderung Rechtmäßig ist darüber kann man sich Streiten,
schließlich muß man auch GEZ Gebühren zahlen
auch wenn man gar kein TV und Radio nutzt .
 
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In der Frage sind sich alle Gerichte einig.

Bei Webseiten von Banditen mit absichtlich verschleierten Preisinformation kommt kein Vertrag zustande.

Niemand musste jemals so etwas zahlen. Wer zahlte, tat das aus Angst vor nichts.
 
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Abofallen im Internet: Das müssen Sie wissen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

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Aus obigem Link
Als ich mich angemeldet habe, war garantiert kein Preis zu sehen. Wie kann ich das beweisen?
Müssen Sie gar nicht. Webseiten sind nicht aus Stein gemeißelt. Die Betreiber können ihre Seiten, wenn sie möchten, im Minutentakt ändern. Das deutsche Zivilrecht ist in diesem Fall aber auf Seiten der Verbraucher. Heißt: Im Streitfall müssen nicht Sie beweisen, dass kein Preis zu sehen war. Sondern der Anbieter, der Geld von Ihnen will, muss beweisen, dass der Preis durchaus klar und deutlich zu sehen war.
 
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