Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

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Ganz offen: Die Chancen das Geld wiederzubekommen, sind ziemlich mies bzw
wenn überhaupt mit hohem Aufwand verbunden.
 
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Im Normalfall muss man die Lösegeldzahlung wohl in den Wind schreiben. Es gibt aber auch gute Beispiele. Da zahlen die Gebrüder eines anderen Projektes sogar zurück:

Betreiber von Opendownloads.de/Softwaresammler.de gibt erneut klein bei - Antispam e. V.
Diesmal wollten sie sich allerdings nicht einer erneuten gerichtlichen Schlappe aussetzen und haben daher die anwaltliche Forderung auf Rückzahlung des im Rechtsirrtum gezahlten Jahresbeitrags für das Jahr 2008 zurückerstattet.
 
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Ok, dann werd ich jetzt nichts mehr unternehmen und alle weiteren Schreiben der Firma einfach ignorieren! Danke für eure Hilfe! Hab dieses Forum in meinen Favoriten und werd öfter mal rein schauen. Hier kann man noch was lernen! :scherzkeks:

Gruß, copter77
 
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Hallo. Irgendwie hatte ich das auch nicht geschnallt. Ich hatte im September letzten jahres bei my-downloads.de die Registrierung gemacht. Auch mit dem guten Gewissen es wäre kostenlos,da man auch die AGB nicht gut einsehen konnte. Nun bekomme ich seitdem die Rechnungen, und seit heute die erste Mahnung von der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH. Ich habe bereit mehrmals bei my-downloads angerufen, Kündigungen per Post geschickt,wie es ja auch beschrieben war, und nie was gehört. Nun erreicht man auch bei dieser Zahlungsmanagement GmbH keinen, am Tel. hört man nur schön Musik. Erst danach habe ich mal gegoogelt und bin auf das hier alles gestossen. Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt angerufen, und man bestätigte mir, das ein Verfahren gegen diese eingeleitet wird. Sie hätten auch schon viele Anzeigen. Aber ist es richtig jetzt immer noch nicht zubezahlen bei dieser Zahlungsmanagement GmbH???

Lohnt es sich nochmals zu kündigen mit dieser Textform hier,habe dies im Internet von einem Anwalt gefunden,wo es auch um my-downloads.de geht.

Hiermit weise ich Sie auf die Unwirksamkeit der Kostenpflicht hin und fechte den Vertrag hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an und kündige diesen mit sofortiger Wirkung.

Gleichzeitig erstatte ich Strafanzeige wegen Betruges gem. § 263 StGB bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
 
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Ebenso lohnend ist es, der nächsten Parkuhr die Relativitätstheorie zu erläutern ...
 
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:-D Alles klar... naja die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Darmstadt ist eben raus.

Gruss
 
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Bin mal gespannt, wir sind ja auch my download auf den Leim gegangen. Sollten bis 25.01 zahlen. Was wir nicht gemacht haben, dank diesem Forum hier... :-D
Gruß Zischel
 
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Hallo, gehöre ebenso seit 19.12.2009 zur "Premium Content" Familie. Habe bisher natürlich nicht bezahlt und ebenso Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.
Auf eine Anfrage bei der Bank (Sparkasse Hohenheim) erhielt ich heute folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Informationen vom 25.01.2010.
Die Geschäftspraktiken der Premium Content GmbH sind uns bekannt.
Daher haben wir das Konto bereits gekündigt. Aufgrund der laufenden Kündigungsfrist müssen wir es noch bis Ende Februar weiterführen.
Mit freundlichen Grüßen

XXXX
Recht
Telefon 09287 XXXX
Telefax 09287 XXXX
E-Mail [..]@sparkasse-hochfranken.de
Sparkasse Hochfranken
Anstalt des öffentlichen Rechts
Handelsniederlassung: Selb
HR: AG Hof HRA 3550


Endlich mal eine "Good bank". Langsam gehen den Abzockkern hoffentlich die Banken aus.

Gruß
ferromat
 
online content, die internet abzocke!

Hallo!!
Ich bin letztes Jahr leider auf die [...]masche von Online Content Ltd reingefallen und war obendrein, leider leider, sehr blöd und habe das Geld überwiesen. Erst im Nachhinein habe ich von Freunden erfahren dass ich auf einen ganz billigen Trick reingefallen bin. War danach bei meiner Bank und habe versucht die Überweisung rückgängig zu machen, vergebens. Das Geld war weg. Nun meine Frage:
Der Vertrag läuft 2 Jahre, und jetzt habe ich wieder ein Schreiben erhalten in dem ich für das zweite Jahr zur Kasse gebeten werde. Kann ich denen den Musterbrief zuschicken?? Obgleich ich gezahlt habe? Entspricht das nicht einem Schuldeingeständnis?
Ich wäre euch allen sehr dankbar wenn Ihr mir in dieser Situation weiterhelfen könnt. Habe bislang jede Menge negatives dazu gelesen und alle raten davon ab zu zahlen, keiner hat wiederum meine Situation mit einer bereits getätigten Zahlung.
Was soll ich tun?

Zahlen? Abwarten? Musterbrief?
Vielen lieben Dank vorab!
Anna-Lena

[Ausdruck entfernt. (bh)]/i]
 
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Hallo nochmals!

Mir wurde auf diversen Seiten empfohlen mich hier anzumelden um rechtlichen Beistand/Rat einzuholen. Ich hoffe dass mir jemand, insbesondere bei meiner nicht gerade gewöhnlichen Situation, weiterhelfen kann.

Weiss nicht wie ich vorgehen soll. Vielen lieben Dank vorab!

Anna-Lena
 
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Vielen Dank!

Wie genau soll ich jetzt nun vorgehen, soll ich den Musterbrief abschicken? Oder benötige ich ein anderes Schreiben, immerhin habe ich ja bereits eine Rechnung beglichen. Oder ist das Jacke wie Hose?

Anna-Lena
 
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Erfahrungegemäß ist es sinnvoller, der nächsten Parkuhr die Relativitätstheorie zu erläutern, als merkbefreiten Mahndrohschreibern Briefe zu schicken, die diese schon tausendfach erhalten haben.
 
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Schön gesagt :)

Also im Klartext, gar nicht reagieren?? Ich würd mir nen Brief mit Einschreiben und Rückschein ersparen, aber auf Nummer sicher gehen sollte ich vielleicht doch, oder nicht?

Fragen über Fragen...
 
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Rechtsberatung dürfen wir hier am Einzelfall nicht erteilen. (Rechtsdienstleistungsgesetz)

Das bedeutet: wir dürfen konkrete Anfragen im Sinne von "soll ich jetzt..." nicht mit einer konkreten Handlungsanweisung beantworten.

Wir dürfen hier aber unsere Erfahrungsberichte aus 4 Jahren Beobachtung der Abzockerszene darstellen. Und die lautet ganz glasklar: wer auf blödsinnige Mahnschreiben (auch von Inkassobüros und Rechtsanwälten) bei Webseiten-Abzocke nicht reagiert und auch nicht zahlt, der kann sein Geld behalten. Es wird zu 99,9999999 % Wahrscheinlichkeit niemals geklagt. Selbst wenn: auch dann gibt es 1001 Möglichkeiten.

Auch die Verbraucherzentrale sagt:
InternetText
Die Behauptungen der Firmen und die rechtlichen Ausführungen sind falsch und irreführend.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Wer ein Widerspruchsschreiben schickt, kriegt auch nicht weniger von den dämlichen Mahnungen. Manchmal sogar noch 1 oder 2 mehr.

Nach 5-10 Mahnungen (ist nie genau vorherzusagen) schläft das Kasperletheater von selbst ein.
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
[ame="http://www.youtube.com/watch?v=xiU58fYCHfo"]YouTube- Das Kalletaler Dreieck[/ame]
 
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