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Beweisen kann ich das denen ja nicht.....
Und wie soll ich beweisen, das ich nicht Ihr Angebot sondern ein ganz anderes wollte?
Und ist noch keinem Nutzlosanbieter gelungen.Wird bei solchen Larifari-Angeboten fürchterlich schwierig.
Du musst gar nichts beweisen.
...
Was ist daran unklar?Niemand muss "denen" etwas beweisen. Die sind nur lästig wie Fußpilz, aber völlig ungefährlich.
Was ist daran unklar?
Quelle: BMJ | Kostenfallen im Internet5. Was tun, wenn man in eine Kostenfalle geraten ist?
* In jedem Fall gilt: Nicht zahlen!
Mal im Ernst, ist das was my-download auf Ihrer homepage anbieten 8€ im Monat überhaupt wert?
genau so gehts mir auch! frag mich auch schon, was ich in meinen widerrufsbrief schreiben soll, weil man jetzt die kosten auf der seite wirklich ersichtlich hat. und das widerrufsrecht auch in dem anhang der ersten email steht. doofe situation
Roßtäuschertricks: http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html, weil man jetzt die kosten auf der seite wirklich ersichtlich hat.
zudem sollten auch die Geldeintreiber und Abmahnanwälte als Helfershelfer mit zur Rechenschaft gezogen werden, denn die sind es doch, die diese Firmen erst den offizieellen Tatsch geben. Ne Fa. die ungerechtfertige Rechnungen schreiben, die lassen viele links liegen, aber bei Inkassobüros und Abmahnanwälte, da bekommen viele Betroffene es mit der Angst zu tun und haben Zweifel. Diese müßten sogar stärker bestraft werden. Doch welch Bürger klagt gegen die mit ihren Drohungen, ist ja mit Kosten und riesigem Aufwand verbunden und ein nicht Rechtsgelehrter hat ja da dann doch keine Chance.Gibt es denn keine Möglichkeit, diesen Abzockern das Handwerk zu legen? Unsere zuständige Behörde verweist auf Brüssel - aber das ist wohl nur Abwimmelei...Und da wundern die sich über Politikverdrossenheit!
VG
Das eigentliche Problem sind nicht die Abzocker sondern die InkassostalkerGibt es denn keine Möglichkeit, diesen Abzockern das Handwerk zu legen?
Goofy62 schrieb:Das habe ich schon wiederholt beschrieben. S. dazu auch meinen Link im letzten Posting. Es müsste eine Änderung des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetzes) her, wo ein genauer Verhaltenskodex definiert würde, an den sich Anwälte und Inkassobüros im Forderungseinzug zu halten hätten.
Dieser Kodex könnte sich im wesentlichen z.B. am US-amerikanischen Recht orientieren ("Fair Debt Collection Practices Act").
Dort gibt es z.B. eine Bestimmung, dass ein Inkassierer ("debt-collector") ab Kenntnis der Streitigkeit einer Forderung dem Schuldner nur noch ein abschließendes Schreiben zustellen darf. Dort darf er entweder die Einstellung ("cease") der Forderung oder weitere rechtliche Schritte ankündigen. Danach hat er weitere Drängelschreiben zu unterlassen. Im Falle des Verstoßes kann ihn der Schuldner auf Schadenersatz verklagen (bis 1000 $). In den USA sind auch Sammelklagen möglich (geht in D nicht), eine Sammelklage gegen ein Abzock-Inkassobüro seitens eines bissigen US-Anwalts kann finanziell für den Inkassierer sehr unangenehm werden.
Ein nervtötendes "Inkasso-Stalking" mit über 10 Mahnungen trotz bestrittener Forderung, wie in Deutschland möglich und üblich, wäre in den USA verboten und teuer.
Im US-Recht gibt es auch eine explizite Bestimmung, wonach ein debt-collector nicht mit einer juristischen Maßnahme drohen darf, die beim gegenwärtigen Verfahrensstand gar nicht umsetzbar wäre. Er darf also z.B. nicht direkt gleich in der ersten Mahnung mit Pfändung etc. drohen.
In Deutschland sind solche Drohungen, mit denen rechtsunkundige Verbraucher genötigt und erschreckt werden sollen, leider an der Tagesordnung. Nach deutschem RDG ist das jedenfalls nicht explizit verboten, und weil besonders im deutschen Recht immer wieder nach der folgenreichen Maxime verfahren wird: "was nicht verboten ist, das ist erlaubt...", wird diese Rechtslücke schamlos ausgenutzt. Auch die Staatsanwälte sehen hier (aus nicht nachvollziehbaren Gründen) nicht den Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
In Deutschland haben Inkassobüros Narrenfreiheit.
Die Politik spielt diesbezüglich seit langer Zeit Kasperletheater. Obwohl viele Juristen, darunter der Präsident eines Landgerichts (zuständig für die Aufsicht der Inkassobüros für ein ganzes Bundesland) explizit Änderungen im RDG gefordert haben, ist das Bundesjustizministerium immer noch der Auffassung, dass die Gesetze ausreichen, und nur von den aufsichtführenden Gerichten konsequent umgesetzt werden müssten.
Dieses Kasperletheater, was mit uns gespielt wird, wird sich vielleicht dann einmal hinsichtlich einer konstruktiven Initiative ändern, wenn alle Empfänger solcher Mahnbriefe vielleicht einmal allesamt ihre Briefe an das Bundesjustizministerium weiterleiten würden. Anders geht es vielleicht nicht.
Mensch, hör auf zu zittern. Ich sehe buchstäblich, wie dein Monitor vor Angst wackelt.
Inzwischen hat auch unsere Justizministerin (die neue, denn die alte war zu bequem) zu den Abofallen ganz offiziell Stellung bezogen:
Quelle: BMJ | Kostenfallen im Internet
Vielleicht nimmt dir das etwas deine Unsicherheit!
Lass dir sagen: Wer nicht zahlt, kann sein Geld behalten.
Was man konkret tun kann:Gibt es denn keine Möglichkeit, diesen Abzockern das Handwerk zu legen?
Das macht etwas Arbeit, wirkt aber mit Sicherheit so, dass es den Gaunern Mühe macht, weiter kooperationsbereite Banken zu finden.Am besten können Sie den Gaunern in die Suppe spucken, wenn Sie dazu beitragen, dass deren Konto gekündigt und das Geld an die Absender zurück überwiesen wird.
Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):