Antiscammer
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AW: Einschüchterungsfalle my-downloads.de auf Besucherfang
Nein. Das ist unlauterer Wettbewerb. Und zivilrechtlich wird die betreffende Klausel dann nicht Vertragsbestandteil. Das Widerrufsrecht kann niemals durch irgendwelche AGB außer Kraft gesetzt werden.
Recht gern wird dies z.B. versucht, indem auf § 312d BGB in der alten Fassung, gültig vor dem 04.08.09, hingewiesen wird.
Alte und neue Fassung des § 312d BGB kann man hier vergleichen:
Fassung 312d BGB vom 04.08.2009
Bei my-downloads.de beziehen sie sich immerhin auf die jetzt gültige Fassung. Wäre nett, wenn sie das Widerrufsrecht dann auch respektieren würden.
Darf man mit einer AGB willkürlich das allgemein gültige legitime Widerrufsrecht außer Kraft setzen, oder den Versuch machen dieses Gesetz des Widerrufsrechts zu kippen?
Nein. Das ist unlauterer Wettbewerb. Und zivilrechtlich wird die betreffende Klausel dann nicht Vertragsbestandteil. Das Widerrufsrecht kann niemals durch irgendwelche AGB außer Kraft gesetzt werden.
Recht gern wird dies z.B. versucht, indem auf § 312d BGB in der alten Fassung, gültig vor dem 04.08.09, hingewiesen wird.
Alte und neue Fassung des § 312d BGB kann man hier vergleichen:
Fassung 312d BGB vom 04.08.2009
Bei my-downloads.de beziehen sie sich immerhin auf die jetzt gültige Fassung. Wäre nett, wenn sie das Widerrufsrecht dann auch respektieren würden.