Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

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Meiner Meinung nach war da keins als ich mich angemeldet habe. Hab natürlich danach nochmal auf der seite geschaut und da war denn rechts am Rand ein kleines Fenster. Das wichtigste ist das man sich nicht verunsichern lässt. Hatte auch die ganze Zeit ein schlechtes Gewissen....aber da muss man drüber stehen. Bisher ist alles so eingetreten wie es auf der Seite beschrieben wurde (Inkasso etc...)
 
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Moin Leute, bei mir war es heute soweit. Erstes Schreiben von einem Inkassobüro erhalten. Seit der letzen Mahnung per Mail verging genau ein Monat bis zu dem Inkassoschreiben.:gruebel:
 
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20.01.2010: Mahnung vom Inkassobüro "RA Gesellschaft für Zahlundmenagement GmbH". Und die Geschäftsführerin von diesem "Verein": Man traut kaum seinen Augen - Katja Günther!!! Was darf diese Frau noch alles?
Ich habe das Schreiben gut für die Nachwelt aufbewahrt.
Grüße von R. Bahlke
 
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Ja, sie ist wohl aus dem Jahreswechsel-Urlaub zurück und belästigt unfreiwillige "Frankfurter-Kreisel-Kunden" mit ihrem Dünnpfiff. Ein Bekannter erhielt das ganze letzte Jahr über noch den Mahnmüll von K.G., jetzt denselben Mist von ihrer "neuen" Firma "RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH".

Aber was solls: Der gleiche Mist, derselbe Urheber...:wink:
 
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Bis zum inkasso hab ich es noch nicht geschafft :(

Bin heut in level 2 aufgestiegen: hab die erste mahnung bekommen, mit tollem text. Hier ein schöner Auszug

"Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. "


"Insbesondere ist ein Widerruf nach Aktivierung der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d Abs. 3 BGB. "


"Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280,
286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens verpflichtet sind.
Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens."


LOL....mehr fällt mir dazu nicht mehr ein (Dank diesem Forum hier das mir den Rücken Stärkt - danke dafür).


schöne Grüsse Flo
 
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Bin heut in level 2 aufgestiegen:

Denk dran: in diesem Spiel hast Du unendlich viele Leben. :sun:

Der Abzocker muss aber für jeden neuen "Level" wieder Geld ausgeben: Papier, Porto, Toner. Irgendwann lässt er das von selbst sein, erfahrungsgemäß ist das meistens bei Level 4 bis Level 6 der Fall, weitere Level rechnen sich kaum noch. Wer nach 6 Mahnungen nicht zahlt, wird mit 99.99999 % Wahrscheinlichkeit wohl bei der 7. Mahnung auch nicht mehr weich. Nur wenige, besonders merkbefreite Mahnpupser bringen es auf 10 Mahnungen und mehr. Und wenn! Ist das Euer Problem?
 
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Bis zum inkasso hab ich es noch nicht geschafft :(
Bin heut in level 2 aufgestiegen: hab die erste mahnung bekommen, mit tollem text. Hier ein schöner Auszug

LOL....mehr fällt mir dazu nicht mehr ein (Dank diesem Forum hier das mir den Rücken Stärkt - danke dafür).

schöne Grüsse Flo

Genau, bin auch froh über dieses Forum hier. Wir sind noch gaaanz am Anfang. Sollen bis 25.01 zahlen. Und diese Formulierung

"Wir bitten Sie den oben genannten Betrag innerhalb der gennanten Frist zu überweisen,
um die Entstehung zusätzlicher Mahnkosten zu vermeiden"


fand ich sowieso seltsam. Wieso muß man bereits in der allerersten Rechnung auf Mahnkosten hinweisen. Gibt es das bei seriösen Firmen auch in dieser Art...
Gruß Zischel, mit noch keiner Mahnung:wink:
 
Bereits Bezahlt

Hallo!

Habe mir bei My.downloads.de ICQ herunter geladen und bekam eine Rechnung. Nach der zweiten Mahnung hab ich dann bezahlt. Beim Download waren für mich die kosten nicht ersichtlich. Wie soll ich mich nun verhalten?

Vielen Dank für die Hilfe!

copter77
 
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Es gibt kein Gesetz, mit dem durch eine einmalig erfolgte Zahlung ein unwirksames Vertragsverhältnis bestätigt wird.
http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html

Einmal im Rechtsirrtum bezahltes Geld muss i.d.R. als Lehrgeld verbucht werden. Bei weiteren Forderungen kommt man durch Ignorieren zu dem Ziel, sein Geld behalten zu können.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
 
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hab nochmal auf my-downloads.de nachgesehen. Der himweis auf die Kostenpflicht ist gut sichtbar auf der Startseite. Wie verhalte ich mich richtig?

Das abo läuft zwei jahre, wobei immer ein Jahr im vorraus zu zahlen ist. Soll ich jetzt das Abo kündigen und nochmal für ein zweites Jahr zahlen? Oder besser nichts machen und das zweite Jahr nicht bezahlen?
 
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Was auf der Startseite steht, ist wurst. Viele kommen nicht über die Startseite rein, sondern über google-Ads oder auf sonstigen Wegen.

Auf der Seite mit der Anmeldemaske steht es nur in Kleinstschrift:

Durch Drücken des Buttons "Jetzt Anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre.​

Das ist nicht konform mit § 1 Abs. 6 PAngV und § 312c i.V.m. BGB-InfoV.

Alles andere wird durch den Link in meinem letzten Posting beantwortet.
 
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hab nochmal auf my-downloads.de nachgesehen. Der himweis auf die Kostenpflicht ist gut sichtbar auf der Startseite.

Der übliche Roßtäuschertrick >> http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html
Viele kommen nicht über die Startseite rein, sondern über google-Ads

bei "kostenlos" Produkten fast ausschließlich
http://forum.computerbetrug.de/nach...ogle-so-locken-abo-gangster-in-die-falle.html
 
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Danke Für die Hilfe! Dann werd ich mal versuchen mein Geld zurückzuholen!

Gruß, copter77
 
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Ja, die hab ich. Werd mir aber jetzt wegen 100 Euro den Nervenkrieg nicht antun und die Kohle als "Lehrgeld" verbuchen. Das zweite Jahr (Laufzeit 24 Monate) wird aber definitiv nicht bezahlt!

Gruß, copter77
 
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... also ist es jetzt besser die Füße still zu halten und die Rechnung für das zweite Jahr nicht zu bezahlen (Sorry, aber juristisch bin ich echt ne Null...:unzufrieden:)?

Gruß, Copter77
 
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