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Nutzlosbranche
Ein Hoch auf unsere Gesetzgeber. Hauptsache man denkt immer an seinen Posten, die Macht und den eigenen Geldbeutel.
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Die übliche Polizei guckt sich keine Links an und eine Staatsanwaltschaft erst recht nicht!...mit dem Verweiß, link siehe post zuvor...
So ist es! Nur wird sich die Sache nicht klären, sie hört einfach irgendwann mal auf.....nichts unternehmen bis sich die sache von allein klärt?
Gegen Belästigungen durch unaufgefordert eintreffende Mails helfen SPAM-Filter, ersatzweise der "Entf"-Knopf.ich bin 15 jahre alt und es hat alles vor 4 jahren angefangen
Da muss ich leider mal OT wiedersprechen. Ich schaue auch ab und zu mit dem Handy hier rein. Wenn dann eine Nachricht geschrieben wird, ist das fast unmöglich, zu editieren. Man bekommt den Coursor sehr schlecht an die zu editierende Stelle und beim antippen geht sofort die Tastatur in den Vordergrund und der Text verschiebt sich, so das die zu editierende Stelle nicht mehr sichtbar ist. Zumindest wenn man den normelen Zugang nutzt.Und - wieso hält Dich das Handy ab KEINE Rechtschreibfehler zu machen bzw gemachte noch zu korrigieren...
Ich nenne das einfach stinkfaul!
Man muss den Müll nicht einmal lochen und abheften, Altpapier-Container reicht.Die Masche der Abzocker: die Opfer so lange mit Rechnungen, Mahnungen und Drohungen terrorisieren, bis sie zahlen.
Manche OVB-Leser haben solche Drohbrief-Angriffe in den vergangenen Jahren einfach "ausgesessen". Monatelang hatten sie Briefe und E-Mails erhalten - erst vom dubiosen Internet-Anbieter, dann vom Inkasso-Büro. Zunächst waren 96 Euro fällig für die Mitgliedschaft auf einer Online-Seite, dann 150 Euro. Ein Stephanskirchener hatte am Ende einen ganzen Leitz-Ordner voll mit unverschämter und erpresserischer Post, blieb aber standhaft, ließ sich nicht zermürben - und plötzlich war der Spuk vorbei.
Vertragsstrafeverfahren: Es wurde ein Verfahren eingeleitet.
Als Geschäftsführer der heutigen Tropmi Payment GmbH, A. V. versandte er an Verbraucher,
die sich vermeintlich bei top-of-software.de registriert haben lassen, Rechnungen, die die
unzulässige Klausel: „Die Vergütung wird dem Kunden jeweils 12 Monate im Voraus berechnet“
enthalten. Dieses Verhalten verstößt gegen die von uns erstrittene Unterlassungserklärung.
Link zur Entscheidung des EuGH: http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d177/EuGH_Entscheidung.pdfAK-Erfolg gegen Internet-Falle
12.11.2012
Internetabzocke mit vermeintlichen Gratis-Angeboten: Eine sofortige Download-Möglichkeit nimmt KonsumentInnen nicht das Rücktrittsrecht. Erst wenn KonsumentInnen innerhalb der siebentägigen Rücktrittsfrist tatsächlich Downloads durchführen und es zusätzlich eine gültige Vereinbarung gibt, dass der Unternehmer bereits innerhalb der Rücktrittsfrist die Dienstleistungen zur Verfügung stellt, verliert der Konsument sein Rücktrittsrecht. Die AK hatte Content Services geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig.