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Und wennste dann Post von der Staatsanwaltschaft kommt, wo wieder mal ein Ermittlungsverfahren einegstellt wurde, weil die keinen Betrug sehen, guckste blöd aus der Wäsche.
Und wer noch nicht bezahlt hat, ist für mich kein Opfer, nur ein Betroffener oder Betroffene.
Du bist nicht der Erste, der es versucht, das Rad neu erfinden zu wollen.
Es geht darum, eine Geamtstrafe zu billden, bei der Begriff Strafklageverbrauch eine Rolle spielt.LG Darmstadt schrieb:Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010″, hieß es. In dem Prozess sollten “alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen”, abgearbeitet werden.
Alle anderen Ermittlungsverfahren gegen das Quartett – darunter auch jene zur Internetseite top-of-software.de – seien im Hinblick auf dieses Verfahren eingestellt worden, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.
http://forum.computerbetrug.de/thre...tropmi-payment-gmbh.30762/page-82#post-344591Heute hat es mich mit 96,00 € per Rechnung aus Wiesbaden erwischt !
Na und? Du hast bisher richtig reagiert und genauso reagierst Du weiter ...... Jetzt geht das ganze Spiel wieder von vorne los.
Anmeldung vom 09.05.2010Preis : 96,00 EUR*Mahn- und Verzugskosten (§§ 286 Abs.1, 288 Abs.4 BGB) : 6,00 EUR __________Gesamtbetrag: 102,00 EUR* Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den einredefrei fälligen Gesamtbetragunverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche, schuldbefreiendausschließlich auf das nachfolgend genannte Konto der Global Payment ServicesGmbH zu überweisen, an die wir die Forderung zum Einzug abgetreten haben.**-----------------------------------------------------------------------------------Kontoinhaber: Global Payment Services GmbHKontonummer: 190039710Bankleitzahl: 10050000Bank: Berliner SparkasseIBAN: DE77100500000190039710SWIFT-BIC: BELADEBEXXXBank: Berliner SparkasseSitz der Bank: BerlinBitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse als Verwendungszweck unbedingt IhreKundennummer TS9204743 und die Rechnungsnummer RE1111540903 an. Wenn dieseAngaben fehlen, kann Ihre Zahlung nicht ordnungsgemäß verbucht werden und hatdaher keine schuldbefreiende Wirkung! Dasselbe gilt, wenn Sie auf ein anderesals das vorgenannte Konto zahlen!-----------------------------------------------------------------------------------Bitte bedenken Sie, dass wir bei anhaltendem Zahlungsverzug berechtigt sind, dieForderung an ein auf den Forderungseinzug spezialisiertes Rechtsanwalts- oderInkassobüro abzugeben, was für Sie mit weiteren Kosten verbunden wäre. Hinzukommt, dass unbestrittene und fällige Forderungen an die Schutzgemeinschaft fürallgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) gemeldet werden können.Im anliegenden Merkblatt haben wir für Sie weitere wichtige Informationen zurSach- und Rechtslage zusammen gestellt, die Sie unbedingt aufmerksam undvollständig lesen sollten.Mit freundlichen GrüßenTropmi Payment GmbHTropmi Payment GmbHRheinbahnstraße 365185 WiesbadenAmtsgericht Wiesbaden HRB 24541Geschäftsführer: Alexander VarinSteuernummer: 4366003380Telefon: +49 180 588 204 486Telefax: +49 180 588 204 487Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet Sie höchstens 0,14 EUR pro Minute,ein Anruf aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 EUR pro Minute."
und wie ist das mit der bank ausgegangen?Hallo zusammen,
ich habe die Bank angerufen, die das Konto führt, auf das die Abo-Gebühren überwiesen werden sollen. Der Compliance-Beauftragte war höchst interessiert....
@ Johannes, wenn du erst 14 bist, musst du gar nichts tun. Erkläre deinen Eltern, dass du in eine s. g. Abofalle getappt bist und wenn die dir dazu nicht ausdrücklich die Erlaubnis erteilt hatten, dann kann der Anbieter auch kein Geld beanspruchen.
Lass den Anbieter schreiben, bis zum Nimmerleinstag und ignoriere dessen Geplänkel. Du musst auf nichts antworten und du musst auch nicht widersprechen oder kündigen. Am besten nicht mal ignorieren!
Ich frage mich warum wieder daran gezweifelt wird was die Experten, die es aus 6 Jahren Nutzlosbranche wissen, hier schreiben?
Wenn der gerichtliche Mahnbescheid geschickt wird, ist Weihnachten und Ostern an einem Tag.