AW: Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de antassia
Ihr habt vor 1 Jahr völlig unnötig bezahlt. Hättet Ihr gar nicht tun müssen.
1. Bist Du Minderjährig, und Abo-Verträge mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam und können von den Eltern jederzeit für nichtig erklärt werden.
2. kommt selbst bei Erwachsenen bei diesen albernen Kostenfallen-Webseiten kein wirksamer Vertrag zustande. Eine Kostenpflicht entsteht nicht.
3. gehen diese Kasperbuden nie vor Gericht. Im Gegenteil - sie scheuen die Gerichte wie der Teufel das Weihwasser. Der Betroffene kann sogar den Spieß umdrehen und die Abzocker auf Unterlassung weiterer Mahnungen verklagen. Klappt oft recht gut, siehe hier:
Rechtsanwalt Thomas Meier - Internetrecht Forderungsabwehr
Also: ein Zahlungsanspruch hat auch schon vor einem Jahr gar nicht bestanden, und der Anspruch besteht jetzt natürlich auch nicht.
Es gibt kein Gesetz, wonach etwa durch eine einmalig im Rechtsirrtum erfolgte Zahlung ein unwirksames Vertragsverhältnis bestätigt würde.
http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html
Also: wer einmal gezahlt hat, obwohl er das gar nicht hätte tun müssen, muss jetzt deswegen nicht noch einmal bezahlen.
Es sei hier nur noch angemerkt, dass speziell von diesem Anbieter, um den es hier geht:
- kein einziger Fall eines gerichtlichen Mahnbescheids bekanntgeworden ist (obwohl das in den Mahnungen angedroht wird)
- kein einziger Fall eines vom Abzocker angestrengten Prozesses bekanntgeworden ist
- bisher noch nicht der Inkasso-Beelzebub des Bundeskanzleramts gekommen ist
- bisher noch kein Schufa-Eintrag bekanntgeworden ist
- bisher noch kein Lokusdeckel, keine Unterhose und keine Kaffemühle gepfändet wurde
Wer nicht zahlt und nicht reagiert, kann sein Geld behalten. Ganz einfache Formel. Diese miesen Eierdiebe leben nur von denjenigen, die sich einschüchtern lassen.
Keine Brieffreundschaften mit Abzockern anfangen, es lohnt nicht.