AW: Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de antassia
Man sollte schon wissen, dass IP-Adressen bei fast allen Providern (außer bei Kabelanbietern) dynamisch sind. Das bedeutet: die IP-Adresse ist bei jeder neuen Einwahl ins Internet anders, sie wird aus einem Pool an IP-Adressen vergeben, die der Provider vom europäischen RIPE.net in Amsterdam gekauft hat.
Trotzdem ist dieses Geplänkel um die IP-Adressen nutzlos.
IP-Adressen nützen den Abzockern nichts (auch, wenn sie immer das Gegenteil behaupten).
a) bekommen sie von den Providern die Bestandsdaten nicht,
b) beweist eine IP-Adresse sowieso noch keinen Vertragsschluss.
Drohung mit der IP-Adresse: computerbetrug.de und dialerschutz.de
IP-Adressen beweisen gar nichts.
http://forum.computerbetrug.de/info...vorlage-einer-ip-und-persoenlicher-daten.html
Nur so nebenbei: seit das Bundesverfassungsgericht am 02.03.10 die Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, speichern die meisten Provider die Logdaten zu IP-Adressen allenfalls noch wenige Tage. Danach wäre eine Zuordnung selbst dann, wenn irgendein subalterner Richter einen Herausgabebeschluss unterzeichnen würde (was allein schon fast utopisch ist), eine Zuordnung gar nicht mehr möglich, weil schlicht und einfach die Daten gar nicht mehr beim Provider vorliegen.
Bei Minderjährigen empfehlen wir generell, die Eltern zu informieren und ihnen diese Webseiten zu zeigen.
Verträge mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam und können bei Kenntnisnahme jederzeit von den Erziehungsberechtigten für nichtig erklärt werden. Allerdings ist es eigentlich unnötig, überhaupt irgendeine Brieffreundschaft mit diesen "Unternehmen" anzufangen.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Es ist keine Schande, auf solche Abzocker-Webseiten hereinzufallen. Das ist einem hanseatischen Bürgermeister auch schon passiert. Und der hat im übrigen auch nicht bezahlt.
Auch Schadenersatzansprüche gegen den Erziehungsberechtigten sind durch das "Unternehmen" regelmäßig in solchen Fällen nicht durchsetzbar.
Siehe dazu:
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite
Irgendwelche Angst vor diesen Kaspermahnungen ist komplett unbegründet.
Nach ein paar albernen Mahnungen schläft das Theater von selbst ein.
Wer nicht zahlt und reagiert, kann sein Geld behalten.
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=102121&postcount=413