Antiscammer
Sehr aktiv
AW: Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / opendownload.de
Das lesen.
Und Tee trinken.
Das reicht vollkommen. :sun:
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande. Wenn der Anbieter einer wie auch immer gearteten "Dienstleistung" nicht imstande oder nicht gewillt ist, seinen Informationspflichten nachzukommen und das Leistungsangebot sowie die Kostenpflicht sofort erkennbar und eindeutig zu beschreiben, dann entsteht keine Zahlungspflicht. Dazu gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile.
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.
Wer den Ball flachhält und auf den Schwachsinn nicht reagiert und nicht zahlt, der kann sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.
Auch die Verbraucherzentrale sagt:
InternetText
Wer ein Widerspruchsschreiben schickt, kriegt auch nicht weniger von den dämlichen Mahnungen. Manchmal sogar noch 1 oder 2 mehr.
Nach 5-10 Mahnungen (ist nie genau vorherzusagen) schläft das Kasperletheater von selbst ein.
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=102121&postcount=413
Das lesen.
Und Tee trinken.
Das reicht vollkommen. :sun:
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande. Wenn der Anbieter einer wie auch immer gearteten "Dienstleistung" nicht imstande oder nicht gewillt ist, seinen Informationspflichten nachzukommen und das Leistungsangebot sowie die Kostenpflicht sofort erkennbar und eindeutig zu beschreiben, dann entsteht keine Zahlungspflicht. Dazu gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile.
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.
Wer den Ball flachhält und auf den Schwachsinn nicht reagiert und nicht zahlt, der kann sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.
Auch die Verbraucherzentrale sagt:
InternetText
Die Behauptungen der Firmen und die rechtlichen Ausführungen sind falsch und irreführend.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Wer ein Widerspruchsschreiben schickt, kriegt auch nicht weniger von den dämlichen Mahnungen. Manchmal sogar noch 1 oder 2 mehr.
Nach 5-10 Mahnungen (ist nie genau vorherzusagen) schläft das Kasperletheater von selbst ein.
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=102121&postcount=413