Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

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ich frage mal was anders. Was heißt das auf deutsch oder, was ist damit gemeint?

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Das heißt gar nichts, weil kompletter Unfug ist, wie fast alles was von Nutzlosbetreibern gekaspert wird .
Warum ziehen denn diese Typen nicht vor Gericht? Weil sie genau wisssen, dass es
Schwachsinn ist und es rechts und links um die Ohren gehauen bekämen
 
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Das ist der neue § 312d Abs. 3 BGB gültig seit 04.08.09.

Und das bedeutet: das Widerrufsrecht erlischt jetzt trotz sofortiger Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr, auch wenn der Kunde die Leistung sofort in Anspruch nimmt (so war es nämlich im alten 312d).

Sondern das Widerrufsrecht würde nur noch dann erlöschen, wenn beide Vertragsparteien ihre Pflichten vollständig erfüllt haben.

Das bedeutet: Die "Dienstleistung" muss zu 100 % erbracht worden sein. Das geht aber bei Abos gar nicht, weil das ja immer "teilbare" Dienstleistungen sind, die erst am Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit "vollständig genutzt" wären.
Und das bedeutet auch: der Verbraucher müsste bereits bezahlt haben.

Nur dann erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der 14-tägigen Frist.
 
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Cap. Pic.
Ja, deshalb habe ich gefragt, weil ich es auch absolut nicht deuten kann. Es steht ja gleicher Wortlaut bei fast allen Nutzlosanbietern. ...auf ausdrücklichen Wunsch...., damit konnte ich eben nichts anfangen. Wer hat schon ausdrücklichen Wunsch??

Und Beitrag Antiscammer. Das war eventuell mein Gedanke, das die Andeutung darufhinaus geht, das man eventuell Dienstleistungen in Anspruch genommen hat, dann wäre es aber unklar ausgedrückt.
 
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"Auf ausdrücklichen Wunsch" ist sicherlich ein Auslegungsbegriff.
 
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Ich bin auch bei top-of-software reingefallen.
Aber, wie ist das, wenn die einem genau sagen, wann man sich da eingeloggt hat, mit Uhrzeit und Passwort? Hat da jemand Erfahrung?:roll:
 
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Reingefallen ist man erst, wenn man auf die Zahlungserpressung eingeht und sein schönes Geld verliert. Wer den Mahndrohmüll entsorgt und die Ruhe bewahrt, kommt noch ganz gut raus.
 
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Aber, wie ist das, wenn die einem genau sagen, wann man sich da eingeloggt hat, mit Uhrzeit und Passwort? Hat da jemand Erfahrung?:roll:

Wer seine Nerven behält, zur Tagesordnung übergeht und den Mahndrohmüll
dahin befördert, wo Müll hingehört, kann sein Geld behalten.
 
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Man wird halt schlauer im Laufe der Zeit. Also ich warte dann mal ab, was passiert.
 
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Nun bin ich aber sauer....sollte am 25. Januar 2010 bezahlen, letzte Mahnung..und ich warte und warte und es passiert nix neues :rolleyes:Oder heißt letzte Mahnung...nun schreiben wir nicht mehr :scherzkeks:
 
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Ikarus!
Musst Dich eben auch mal in Erinnerung bringen, sie denken vielleicht hängst schon in Todes-Annonce Anzeigekasten, wenn Du nicht reagierst, ist unhöflich, nicht auf ihre lieben mails zu antworten!
 
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Würde gerne wissen, wie lage der ganze Spuk bei Dir gedauert hat, bis jetzt nichts mehr
passiert, also wieviel Mahnungen insgesamt?
 
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wieviel Mahnungen insgesamt?
Nun, es könnten durchaus 25 innerhalb eines Jahres werden. :wink:

Aber je nach Reaktion der Betroffenen kann der Mahndrohmüll auch eine kürzere Laufzeit haben.

Bislang war es meist so: Diejenigen, die auf Geschreibsel und Telefonkontakte gänzlich verzichteten, hatten am ehesten wieder ihre Ruhe.
Diejenigen, die sich durch permanente Kontakte hervortun, werden am längsten mit Mahnungen und Drohungen gestriezt.
 
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Auch Ich habe das getan, bin aber minderjährig. Was kann ich tun????
 
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Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.
Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.
Daher gibt es auch solche immer wieder angedrohten "Anzeigen wegen Betrugs" nie. Uns ist nicht ein einziger solcher Fall bekanntgeworden.

Bei Minderjährigen empfehlen wir generell, die Eltern zu informieren und ihnen diese Webseiten zu zeigen.
Verträge mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam und können bei Kenntnisnahme jederzeit von den Erziehungsberechtigten für nichtig erklärt werden.

Allerdings ist es eigentlich unnötig, überhaupt irgendeine Brieffreundschaft mit diesen "Unternehmen" anzufangen.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Es ist keine Schande, auf solche Abzocker-Webseiten hereinzufallen. Das ist einem hanseatischen Bürgermeister auch schon passiert. Und der hat im übrigen auch nicht bezahlt.

Auch Schadenersatzansprüche gegen den Erziehungsberechtigten sind durch das "Unternehmen" regelmäßig in solchen Fällen nicht durchsetzbar.
Siehe dazu:
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite

ZDF.de - Sendungen & Programm
[quote='ZDF/WISO]Aber auch wenn es passiert und man reingefallen ist: Lassen Sie sich nicht beeindrucken von Inkasso- und Anwaltsschreiben. Einfach abheften und gar nicht reagieren. Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid, was nicht passiert, ins Haus flattert, muss man Widerspruch einlegen und die Verbraucherzentrale informieren.[/quote]
 
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also bein mir war es auch mit software blos das ich erst 14 bin und einen falschen namen und falsche adresse angegeben habe. also ihr seit euch sicher das man nicht zahlen muss und nicht vors gericht kommt
 
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Wenn du das Posting genau vor deinem gelesen hast, ist deine Frage beantwortet.
 
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