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Kaum. Zumindest nicht wesentlich schneller.Wenn ich das richtig verstehe muss ich jetzt nur noch ca. ein Jahr die Mahnungen und Drohungen ignorieren und schon ist der Spuk vorbei. :sun: Nun ja villeicht geht es ja schneller
Kaum. Zumindest nicht wesentlich schneller.
Meine Antwort: Möchte ich nicht aktivieren. Ich habe kein Interesse an einen Vertragsabschluss und kann mir auch nicht wirklich erklären wie es dazu gekommen ist. Grüße, **** Nach dem Telefonat heute Morgen ergab sich, dass meine Antwort-E-Mail an die falsche Adresse ging. Ich bin Student und werde mir die Kosten nicht Leisten können. Das bisschen Strafrecht und den allg. Jura-Kram wird mir hier nicht weiterhelfen (3tes Semester). Also wird erst eine Mahnung, dann die zweite kommen und und und. Was kann ich tun?[noparse] "ZAHLUNGSAUFFORDERUNG Sehr geehrte/r Herr / Frau ****** wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Premium Download-Portal Download-Service.de - Redaktionelle Download-Links & Informationen - Kostenpflichtig und Ihre kostenpflichtige Anmeldung über Download-Service.de - Redaktionelle Download-Links & Informationen - Kostenpflichtig mit der IP-Adresse *****. In Ihrem persönlichen Download-Service.de - Redaktionelle Download-Links & Informationen - Kostenpflichtig Login finden Sie redaktionell aufbereitete Inhalte zum Thema Software & Computersicherheit. Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß der folgenden Aufstellung in Rechnung zu stellen: Kundennummer: ***** Rechnungsnummer: ***** -------------------------------------------------------------------------- 12-Monatszugang für Download-Service.de - **** EUR Zeitraum: 08.10.2010 - 08.10.2011 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus -------------------------------------------------------------------------- zu zahlender Rechnungsbetrag: **** EUR -------------------------------------------------------------------------- -------------------------------------------------------------------------- Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum 26.11.2010 Wir bitten Sie den oben genannten Betrag innerhalb der gennanten Frist zu überweisen, um die Entstehung zusätzlicher Mahnkosten zu vermeiden." Danach musste ich erst einmal schlucken und habe alte E-Mails überprüft...folgendes: Am 08.10.2010 22:12, schrieb [email protected]: > Sehr geehrte *****, > > herzlich willkommen bei download-service.de ! > > Um Ihren Zugang zu aktivieren, öffnen Sie bitte folgende Internetadresse: > [/noparse]
Hey, ich habe ein Problem
... Also wird erst eine Mahnung, dann die zweite kommen und und und.
Was kann ich tun?
Wozu? auch hier gilt dieser Rat >> http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/03/blos-nicht-diskutieren/Ich habe da gerade noch einmal angerufen
Das gilt auch für mündliche KorrespondenzEntgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
weder noch >> Drohung mit der IP-Adresse: computerbetrug.de und dialerschutz.deKönnen die über meine IP meine Adresse herausfinden oder sonstiges?
... Und falls es soweit kommt. Bekomme ich ja immerhin einen ausgegeben...
Da immer wieder auch in der Presse ein gerichtlicher Mahnbescheid als Vorbote des Weltuntergangs
an die Wand gemalt wird, hier eine knappe auf das wesentliche beschränkte Erklärung, was er ist und
was er nicht ist.
>> Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Um es ganz deutlich zu sagen: Ein Mahnbescheid ist ein mit amtlichem Siegel versehenes aber
völlig ungeprüftes Mahndrohschreiben ab 23€ aufwärts für jedermann erhältlich.
Der einzige Fallstrick besteht in der 14 tägigen Widerspruchsfrist, die auf keinen Fall versäumt
werden darf.
Es geht mir darum zu zeigen, womit das gerichtliche Mahnverfahren eingeläutet wird. Einige hier sind aufgrund der Schreiben von Anwaltskanzleien oder Inkassobüros etwas verunsichert,
aber ein Mahnbescheid wird nur auf Antrag von einem Mahngericht versandt.
Man beachte auch die Belehrung am Ende des Dokuments:
"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht."
Na da bin ich mal gespannt wie hoch so dein "ein ausgeben" aussieht.Lehn´ Dich zurück und schenk Dir von dem nicht an die Abogauner gezahlten Geld einen guten Tropfen ein.
Übrigens - mein Versprechen - dem ersten der mir einen echten Mahnbescheid aus so einer Mahnpupsabofallengeschichte vorlegt, dem geb´ ich einen aus ...
Na da bin ich mal gespannt wie hoch so dein "ein ausgeben" aussieht.
Bin auch raufgelatscht bei Download. O.K. hab mich Angemeldet, aber falscher Name, Adresse .. eben nichts stimmt.
War so blöd und hab die ertse Rate = 12Mon. gezahlt.
Aber die haben trotzdem ne Mahnung geschickt.
Noch mahl Trottel ich schicke ne Mail mit kopierten Kontoauszug. Weiß doppelt behämmert.:wall:
Die nächste Rechnung bzw. Mahnung wird von mir Igrnoriert.
Besteht auch kein Grund zu >> Abofallen auch im zweiten Jahr bezahlen? Nein!: computerbetrug.de und dialerschutz.deDann zahl wenigstens die zweite Forderung nicht ...