Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

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Es geht los.
Erst ein wenig nettes, dann:
Zu Ihrer Information:

Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank http://www.download-service.de.
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-Mail Adresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.

Insbesondere ist ein Widerruf nach Aktivierung der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d Abs. 3 BGB.
Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss übermittelten und auf der Seite http://www.download-service.de/ jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Informationen über das Widerrufsrecht und die Kostenpflichtigkeit von Download-Service.de.

Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280,
286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens verpflichtet sind.
Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.


Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter +49-1805-66981101 (14 cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk 42 Cent / Minute) zur Verfügung.
 
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Nichts geht los.

Der Müll schlägt hier seit 5 Jahren auf.

Nichts passiert wirklich.
 
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Auf t-online steht gerade die folgende Nachricht:

Inkasso-Anwalt Olaf Tank muss Kosten erstatten

03.12.2010, 9:17 Uhr | t-online.de


Abo-Fallen-Anwalt unterliegt vor Gericht (Foto: imago).

Der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank muss die Anwaltskosten eines Internetnutzers erstatten, der sich gegen eine von Tank verschickte Mahnung erfolgreich gewehrt hatte. Der Anwender war in eine typische Abofalle getappt und sollte für die Inanspruchnahme der Dienste einer Internetseite 96 Euro im Jahr zahlen. Diese Rechnung hatte Anwalt Tank einzutreiben versucht. Nach Auffassung des Gerichts habe der Anwalt damit Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet. Nun muss Tank dem Mann 46 Euro überweisen.

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Mit seinem Urteil vom 19. Oktober entschied das Amtsgericht Osnabrück, dass die Forderung für das Internet-Abo keinen Bestand habe (AZ 66 C 83/10). Die Unrechtmäßigkeit dieser Forderung sei sowohl Rechtsanwalt Tank als auch dem Unternehmen bekannt, in dessen Auftrag er gehandelt hatte. Ein Rechtsanwalt müsse jedoch prüfen, ob eine von ihm einzutreibende Forderung auch wirklich rechtmäßig ist, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Hunderte weiterer Anzeigen wegen Betrugs

Für Rechtsanwalt Tank ist diese Niederlage vor Gericht eine veritable Schlappe. Doch droht dem Juristen weiterer Ärger. Gegen ihn liegen nach Informationen der Osnabrücker Zeitung 3800 Anzeigen wegen Betruges oder Beihilfe zum Betrug vor. Auch die Staatsanwaltschaften Darmstadt und Landshut verfolgen mehrere hundert Fälle. Außerdem droht Tank ein Verfahren der Anwaltskammer. Der Rechtsanwalt Jan Kramer zeigte Tank dort wegen des Verdachts an, gegen "allgemeine Berufspflichten" verstoßen zu haben.
 
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Darf ich mal fragen, worin die "Übertreibung" besteht, wenn man völlig neutral schreibt, dass heute ein Artikel bei t-online steht?
 
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Früher wart Ihr, ehrlich gesagt, sympathischer.
Und noch was: Wenn man sich schon lateinischer Spruchweisheiten bedient, um dem andern eins über die Rübe zu geigen, dann ist es stillos, die deutsche Übersetzung darunterzuschreiben.
 
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Wir nehmen die Anregung dankend auf und werden daran arbeiten!
 
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Früher wart Ihr, ehrlich gesagt, sympathischer.
Und noch was: Wenn man sich schon lateinischer Spruchweisheiten bedient, um dem andern eins über die Rübe zu geigen, dann ist es stillos, die deutsche Übersetzung darunterzuschreiben.
Hat da das vulgär Latein abgefärbt?
Heikos Aufforderung sollten wir uns alle zu Herzen nehmen.
@carl friedrich
Danke für die berechtigte Ermahnung :wink:
 
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Guten Morgen !
Ich muß einmal zu aller Beruhigung über meinen " Fall" berichten.
Die erste Rechnung bekam ich am 7.9.2009
Ich habe natürlich nicht bezahlt. Nun ging der " Vorgang " durch alle Instanzen bis hin zum " GERICHTLICHEN MAHNVERFAHREN. Dieses Schreiben kam am 5. 7. 2010
Auch darauf habe ich mich nicht gemeldet. Nun habe seit dieser Zeit vor den Banditen Ruhe
 
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Guten Morgen !
Ich muß einmal zu aller Beruhigung über meinen " Fall" berichten.
Die erste Rechnung bekam ich am 7.9.2009
Ich habe natürlich nicht bezahlt. Nun ging der " Vorgang " durch alle Instanzen bis hin zum " GERICHTLICHEN MAHNVERFAHREN. Dieses Schreiben kam am 5. 7. 2010
Auch darauf habe ich mich nicht gemeldet. Nun habe seit dieser Zeit vor den Banditen Ruhe
Das war mit Sicherheit kein gerichtliches Mahnverfahren sondern ebenfalls nur Mahndrohmüll. Einem gerichtlichen Mahnbescheid im gelben Umschlag vom Gericht hättest Du widersprechen müssen, ansonsten hätten die Abzocker einen Titel gehabt und hätten pfänden lassen können.
 
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Hallo und GUTEN MORGEN,
das Schreiben kam nicht in einem gelben Umschlag und auch nicht vom Gericht.
Es war ein ganz gewöhnliches Drohschreiben mit der fetten Überschrift : Gerichliches Mahnverfahren
 
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Es war ein ganz gewöhnliches Drohschreiben mit der fetten Überschrift :[noparse]Gerichliches Mahnverfahren[/noparse]

Mahndrohmüll in Papierform kann entweder in der grünen/blauen Wertstofftonne entsorgt werden oder für kalte Winterabende als Kaminanzünder ( falls ein solcher vorhanden ) eingesetzt werden.

PS: font size 3 ohne bold reicht, wir sind nicht sehbehindert :rolleyes:
 
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Ich werde jetzt jedenfalls den ganzen angesammelten Papiermist in den Müll schmeißen:

  • die ganzen Mahnungen, "Ersten Mahnungen" und "Letzten Mahnungen";
  • den Drohbrief von der "Deutschen Inkasso";
  • das entgegenkommende Angebot, die Schulden in Raten zu begleichen;
  • das fast flehende Angebot, die Schulden - diesmal sogar OHNE Strafgebühr - zu zahlen;
  • und den Wisch mit der Furcht einflößenden Betreffzeile "Gerichtlicher Mahnbescheid" - der natürlich kein echter gerichtlicher Mahnbescheid ist, weil er ja nicht vom Gericht, sondern von den Abzockern kommt.
Das ganze Zeug muss man einfach nur ignorieren. Am besten gleich weg damit!
 
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Guten Morgen alle die eingeschüchert werden sollen,
ja, der ganze Müll muß einfach in die Tonne. Es sollten aber auch alle so machen, denn dann ist das Thema ein für allemal zu Ende
Schönen Gruß
 
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Man kann es nicht oft genug einhämmern:
Verbraucherzentrale Hamburg | World Wide Nepp
Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen:

Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen „lohnt“, wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben.

Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören!
Warnen Sie Ihre Freunde und Bekannten, damit auch die nicht zahlen!
 
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Hallo zusammen.
Wollte kurz meinen Fall darlegen. Habe leider, wie so Viele hier, ohne aufzupassen ein paar klicks zu schnell gemacht und prompt Post von download-service.de bekommen.
(Genau genommen hat sich die Betrügerbande auf der offiziellen Skype-Seite eingeklinkt.)
Zunächst eine e-mail über meine angebliche Anmeldung und dann etwas später die Zahlungsaufforderung.
Erstmal etwas Panik bekommen und dann durch google hierher gefunden.
Das war dann doch ziemlich beruhigend. Habe dann die Bankverbindung gecheckt auf die ich überweisen sollte und mich dann per e-mail bei der Bank gemeldet. Eigentlich hatte ich nicht mit einer Reaktion gerechnet, aber siehe da, nach 2 Tagen bekam ich eine Antwort.

Wortlaut:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

wir bedanken uns bei Ihnen für die Hinweise zu einer möglichen kriminellen Handlung im Internet, betreffend unseren Kunden mit der Kontonummer XXX XXX XXX XX.

Durch unser Haus wurde bereits im Dezember 2010 eine umfangreiche Prüfung veranlasst und weitere rechtliche Schritte unternommen, um diesem Handeln Einhalt zu gebieten. Das Konto wurde unsererseits außerordentlich und fristlos gekündigt. Durch die Content4U GmbH wurde vor dem Landgericht Neubrandenburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das entsprechende Urteil vom 20. Januar 2011 zwingt uns, das betreffende Konto weitere zwei Monate zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten Sie, falls dies nicht bereits geschehen ist, eine Anzeige bei der Polizei zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXXX

Hört sich ja ganz gut an. Mit der Anzeige bin ich mir noch nicht sicher. Reizen würde es mich schon, bei den Schweinemethoden. Aber das ist auch ein ziemlicher Schritt mit ungewissen Aussichten. Was denkt Ihr darüber? Wie sind die Erfahrungen bei sowas?


MfG,

albert
 
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Nun, M.B. aus Ulrichstein mit Firmensitz im hessischen Rodgau, der Oberdrahtzieher des "Frankfurter Kreisels", zu dem auch die Premium Content GmbH (Betreiber von my-downloads.de) sowie die Content4u GmbH (Betreiber von download-service.de) zählen, steht seit 17.02.2011 in Osnabrück vor Gericht.

Bislang wurden ja durch die zuständige Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach, sämtliche Strafanzeigen (gehen in die Tausende) getreu dem Beamtendreisatz nur gefaltet, gelocht und abgeheftet, ohne ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Nach Ansicht des zuständigen Staatsanwalts war ja "keinerlei Betrugsabsicht zu erkennen". Dies sah das Landgericht Frankfurt ebenso und lehnte eine Anklageerhebung ab! :confused:

Mittlerweile gelangte man jedoch beim OLG Frankfurt zu einer anderen Erkenntnis:
Die OLG-Entscheidung ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für das Frankfurter Landgericht, das bei der massenhaften Abzocke von Internetnutzern einmal mehr ein Auge zudrücken wollte; es dürfte auch in der Szene der Abofallen-Betreiber für Unruhe sorgen. Denn die durften sich bislang sicher sein, ungestört von der Justiz Millionen scheffeln zu können. Diese Zeiten könnten nun vorbei sein.
Abofallen: Abzocker müssen wegen Betrugs vor Gericht: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Da sind wir doch mal gespannt, ob die diesbezüglichen Freibriefe der Staatsanwaltschaft Darmstadt auch noch weiterhin anhalten! :wink:
 
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