Einschüchterungsfalle abcload.de - RA RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagment

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Wie man Abzock-Betrugsmanöver im Internet erkennt?

Überall da, wo man gebeten wird, persönliche Daten einzugeben, sollte man sehr sorgfältig die gesamte Seite nach versteckten Kostenhinweisen absuchen, auch die AGB lesen.

Evtl. hilft auch eine Suche bei Google, oft sind die Webseiten dort schon aufgefallen.

Wie man in den meisten Internetforen zitiert, steht im Antispam-Wiki:
Quote - Antispam Wiki

Die Funktion ist hier identisch.
 
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vielen dank!!

doch warum unterstützt google mit werbung grade am wochenende eine abzocker seite??

es hieß doch wenn man über google auf abcload.de kommt,verschwinden diese "60 euro hinweise" hinter den tasks und der explorer leiste?

das ist doch dähmlich als weltgrößtes unternehmen im internet so eine abzocke zu fördern!

ich bin verwirrt...:eek:
 
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Google ist ein kommerzielles Unternehmen. Die leben von der Werbung. Abzockerwerbung bringt besonders viel ein, weil die "teure" Schlüsselwörter buchen.

Das hat Tradition. Während der Dialerei haben die großen Internet-Portale viel Geld damit verdient, im Werbeblock Profite mit Dialerbewerbung zu erzielen und im redaktionellen Teil über Gefahren im Web zu schreiben ...
 
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ich bin verwirrt...:eek:

Es spricht für Dich dass Du die Sache nicht begreifst, wieso es so läuft. Viele sind so anständig erzogen worden und denken nicht einmal im Traum daran, ihren Mitmenschen zu schaden. In diesem Land ist es nun mal so, dass alles, was nicht explizit verboten ist, zulässig ist. Egal, ob es nun unmoralisch ist oder nicht.

Die Staatsanwälte und politischen Lenker begründen ihre Ignoranz dem Thema Verbraucherschutz damit, dass jeder selbst wissen sollte, was von sinnlosen Drohungen seitens der Abofallenbetreiber und deren Gehilfen zu halten ist.

Leider kann man den Bluff erst wirklich begreifen, wenn man sich tief in die Materie eingearbeitet hat. Alternativ kan man hier oder bei den Verbraucherzentralen die Antworten bekommen.

LG
wahlhesse
 
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ach ja hab heute post nach zuhause(!)bekommen,und der absender wahr irgend so en zahlungs unternehmen in münchen

Weiter ignorieren??
 
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Hallo,

hab heute eine Mahnung per Post bekommen, von RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH über 99 €. Muss ich da jetzt reagieren? Oder auch nur abwarten? Kosten werden ja jetzt auch höher.

MfG
 
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hab auch Post aus München..

weiter ignorieren?

Bitte um Antworten.

Nich das ich nacher doch vorm Gericht lande :D:D:D:D
 
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Diese Nutzlosbanden denken wohl "Neues Spiel - neues Glück". Aus dieser Denkweise heraus werden dann neue Inkassofirmen gegründet in der Hoffnung, dass betroffene User dann wieder Angst bekommen und unberechtigte Forderungen begleichen!

Ist doch vollkommen egal, welcher Straßenköter nun mal gerade kläfft, um zu seinen Wurstsemmeln zu kommen. :wink:
 
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Hallo,

hab heute eine Mahnung per Post bekommen, von RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH über 99 €. Muss ich da jetzt reagieren? Oder auch nur abwarten? Kosten werden ja jetzt auch höher.

MfG

Ist ja schon merkwürdig, wieviele heute als Posteingang eine Mahung erhalten.
Auch mein Mann fand heute diese Mahung im Briefkasten.
Am 28.5.09 hat er per Rückschein, der Rechnung von abcload widerspochen.
Nun warten wir ab und werden die Mahnungen mal schön sammeln.
Gruß
Anna Renate
 
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Post bekommen, Mahnung von einem RA für Forderungsmanagment. jetzt verlangen sie 99 € blah blah, wie bei den anderen weiter oben auch. mit dieser ganzen sache wird doch sicher schonmal einer bei der polizei gewesen sein bzw bei seinem anwalt....... das die ganze sache also ein dubioser betrugsversuch ist sollte doch schon bekannt sein. aber wie kann das dann sein das solche firmen/[.......] immer weiter die chance haben ihre opfer unter druck zu setzen? ich meine, wenn ich mich als hütchenspieler in eine fussgängerzone setze dauerts nicht lang und das ordnungsamt oder die polizei taucht auf, nimmt meine personalien auf, erteilt mir ein platzverbot. das spielchen mach ich nicht lang. wie kann das sein das den keiner die hände bindet?
 
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Das verstehe ich auch nicht.
Was ich auch nicht verstehe. Da heisst es bevor ich hier über den Link
Forum auf die Seite kam, man solle auf den Mahnbescheid schriftlich
Widerspruch erheben.
Dann aber steht, wenn man auf die Rechnung widersprochen hat, dann nicht.

Als nicht reagieren. Oder?
 
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Dann aber steht,wenn man auf die Rechnung widersprochen hat, dann nicht
Wo soll das denn stehen ? Auf einen Mahnbescheid,wenn er denn in 100 Jahren mal kommen sollte,sollte man schon reagieren

Mahnbescheide sind im Nutzlosgeschäft eine verdammt seltene Spezies
 
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Und gibt es dafür einen Vordruck. Schon wieder mit Einschreiben per
Rückschein? Da können wir ja bald die 99 Euro bezahlen.

---------- Artikel hinzugefügt um 18:58:53 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 18:53:47 ----------

Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Das ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann erst muss man wirklich reagieren. Dazu weiter unten aber mehr.
Das steht hier:Abofallen und Abzocke im Internet: Das müssen Sie wissen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Also mein Mann hat der Rechnung widersprochen und muss demnach auf eine
Mahnung nicht mehr reagieren.
Das ist der Link den ich angeklickt habe. Dann steht dort:

Alle diese Fragen werden wir Ihnen nachfolgend beantworten. Sollten danach immer noch Unklarheiten bestehen, können Sie gerne in unserem Forum fragen. Individuelle Rechtsberatung leisten wir dort allerdings nicht.
Und man landet hier.
 
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Und gibt es dafür einen Vordruck. Schon wieder mit Einschreiben per
Rückschein

Bitte mal hier lesen
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html

---------- Artikel hinzugefügt um 19:17:56 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 19:16:38 ----------

Für den Widerspruch ist natürlich ein passendes Formblatt beigefügt und weil das Gericht den Anspruch nicht geprüft hat, muss auch der Widerspruch auch nicht begründet werden, sondern es genügt sein Kreuzchen an der richtigen Stelle zu setzen

Besonders das hier
 
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Der Mahnbescheid, der heute in der Post war, sieht ganz anders aus.
Ein passendes Formblatt ist nicht beigefügt.
 
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Dann ist es auch kein echter.Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt immer vom Gericht
 
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