[edit] durch Sirius Inkasso wer noch?

also, ich habe vor ca. 2 jahren auch so einen brief von sirius zugeschickt bekommen, wo die angeben für infoscore alte forderungen einzuziehen. ich habe denen dann ganz deutlich geschrieben, dass mir weder die forderungen noch die firma infoscore bekannt wären und sie mir doch folgende unterlagen zur prüfung übersenden sollen:

originalvollmacht ihrer beauftragung
eine aktuelle aufstellung über den forderungebetrag
kopie der rechnungen, aus denen die eigentliche forderung hervorgeht
die kopie des besagten vollstreckungsbescheides

was seit dem passierte ist mehr als kurios, denn ich bekam lediglich eine dieser kaum nachvollziehbaren forderungsaufstellungen, aber immer noch keine antwort darauf, was sich hinter dem angeblichen auftraggeber von infoscore verbirgt. als ich denen dann mitteilte, dass sie mir noch immer die erklärung schuldig blieben, wer oder was sich hinter dieser forderung verbirgt, und sie mir doch die gewünschten unterlagen vollstzändig zusenden sollen. kam erst einmal gar nichts, dann ein schreiben, dass die akte momentan leider nicht verfügbar wäre. später bekam ich dann raus, dass infoscore irgendwann mal die superalte offene-posten-liste von quelle übernommen hatte. infoscore ist also nichts weiter als ein inkassobüro. das hat forderungen zwar von quelle im paket gekauft, aber deren richtigkeit zu keiner zeit geprüft.
ich habe dann erst einmal hingeschrieben, dass ich rein vorsorglich darauf hinweise, dass ich eine bezahlung nur aufgrund eines mehrzeilers und einer behauptung, dass man berechtigt sei, forderungen einzutreiben, keinen cent zahlen würde, was mein gutes recht ist, da diese forderung für mich nicht nachvollziehbar und nichtnachprüfbar ist.

auf die unterlagen warte ich nun noch immer. die dubiose forderungsaufstellung habe ich mir angesehen und warte nun wirklich auf die unterlagen. wenn sie dann da sind werde ich weitersehen. hab denen auch schriftlich mitgeteilt, dass ich mir vorbehalte aufgrund fehlender unterlagen und nichtprüfbarkeit die zahlung bis zur beibringung der unterlagen zu versagen.

übrigens, in einem forum der rechtspfleger habe ich mal gelesen bis mir der kopf schwierte, dass die inzwischen auch nicht mehr wissen wie sie die dinge behandeln sollen,weil durch die quelle-insolvenz die rechtslage mehr als unübersichtlich ist. die angeblichen vollmachten, die infoscore, sirius oder auch proceed vorlegen sind massenbeurkundungen durch ein und den selben notar, wo man einfach den aktuellen namen und die aktuelle adresse des angeblichen schuldners einträgt. unterschrift, stempel udn zustand des gesamten schreibens sind so schlecht, dass es sich hier eindeutig nicht um ORIGINAL-vollmachten handelt, der beurkundende notar also nicht einmal die rechtmäßigkeit der forderungen geprüft haben dürfte.

ich sehe das problem hier jedoch darin, dass es sich scheinbar um sehr alte quelle-forderungen handelt, die teilweise schon 20 - 25 jahre zurückliegen und es dürften bei diesen paketen nicht selten passieren, dass hier auch forderungen die zwar bezahlt, aber von quelle nicht ordentlich ausgebucht wurden, erneut eingefordert werden. dabei können auch forderungen sein, die mitunter erst aufgrund eines sicherlich u.U. vorliegenden vollstreckungsbescheids bezahlt wurden. als privatperson hebt man sich bezahlte rechnungen und kontoauszüge nicht 20, 25 jahre lang auf. was machen nun die leute, die das zwar schon bezahlt, aber die unterlagen inzwischen entsorgt haben?
 
Blöd wäre nur wenn es tatsächlich eine Namensverwechslung wäre und der Vollstreckungsbescheid tatsächlich auf Dich läuft.
Dann steht der KuckuckmÄn nämlich wirklich vor DEINER Tür und das erstmal rechtmäßig.
Diese Fälle hat es gerade im Zusammenhang mit diesen Warenhausaltforderungen schon gegeben und das ist dann ein Riesenbohei das dann wieder gradezubiegen.
 
@BenTigger , das sind sie sicherlich. der punkt ist aber, wenn du rechnungen bezahlt hast und jetzt so ein windiges inkassobüro, dass forderungspakete über 4 ecken von einem insolventen unternehmen aufgekauft hatte, das zudem beim ausbuchen der forderungen nicht so genau war, nochmals die bezahlung verlangt. die wenigsten, so kannst du es immer wieder lesen, haben damals vor 10, 20 jahren daran gedacht nach der begleichung auch noch den original-vollstreckungstitel, wenn vorhanden, zurückzufordern. und quelle hat sie nicht von sich aus an die leute verschickt, sondern gehortet udn mit den lotterpaketen mit verkauft.

sirius und infoscore sind ein beleg dafür, dass inkassobüros auch forderungen anderer mitbewerber immer wieder gern aufkaufen. meiner meinung nach nur mit dem hintergedanken, die prüffähigkeit für die betreffenden immer undurchsichtiger und auch gleichzeitig fast unmöglich zu machen. eigentlich sollte man so etwas schon (versuchten) betrug nennen dürfen.

gerade was quelle und dessen insolvenz betrifft muss man leider sagen, dass sich diese insolvenz so manche glücksritter zu eigen machen. es ist schon auffallend, dass solche dinge verstäkt im zusammenhang mit dem insolventen quelle-versand auftreten.
 
P-konto Besteht schon da meine mutter arbeiten geht soll das monatlich gepfändet werden
Kein mahnbescheid und kein Gerichtsvollzieher da gewesen

auch eine kontopfändung geht nicht ohne einem rechtsgültigen titel/vollstreckungsbescheid. da muss vorher was gewesen sein. zur not kann deine mutter bei der bank die drittschuldnerunterlagen in kopie anfordern, denn derjenige, der pfändet muss der bank einem vom gericht ausgestellten beschluss vorlegen. das gericht und die bank prüfen zwar nicht die rechtmäßigkeit, aber dennoch muss es dazu eine "vorgeschichte" geben. aber nur weil xy behauptet, dass er von a-hörnchen geld bekommen muss, bearbeitet keine bank eine kontopfändung. das ist ein unding.

wenn du die unterlagen der bank hast, prüfen udn notfalls hier nochmal erzählen, was nun ist udn dir wird weitergeholfen.
 
@BenTigger , das sind sie sicherlich. der punkt ist aber, wenn du rechnungen bezahlt hast und jetzt so ein windiges inkassobüro, dass forderungspakete über 4 ecken von einem insolventen unternehmen aufgekauft hatte, das zudem beim ausbuchen der forderungen nicht so genau war, nochmals die bezahlung verlangt. die wenigsten, so kannst du es immer wieder lesen, haben damals vor 10, 20 jahren daran gedacht nach der begleichung auch noch den original-vollstreckungstitel, wenn vorhanden, zurückzufordern.

Und eben mein Hinweis bedeutet, wenn kein Vollstreckungsbescheid vorhanden ist, würde ich mir keine Mühe machen und mich auf die Verjährung berufen.
Das sollte ein zusätzlicher Tip sein, wie man in solch einem Falle die Ruhe bewahren kann und nicht in Panik geraten muss, weil man keine Unterlagen mahr hat, die belegen, "Ich habe bezahlt..."
 
@BenTigger, dass ist richtig, das kann man machen. aber es gibt eben auch die variante, die ich beschrieben hatte, dass es zwar einen titel gab, der vor zig jahren auch beglichen wurde, aber der betreffende nicht daran dachte, sich den titel nach erledigung zurückzuholen, und diese dubiosen forderungsaufkäufer den originaltitel noch in irgendwelchen unterlagen finden und ihre chance wittern. was dann, wenn die unterlagen längst entsorgt sind?

alles schon vorgekommen....
 
Das passiert dauernd und diejenigen die sich den Titel nicht haben herausgeben lassen oder eine Quittung haben die zahlen dann doppelt. Bei einem geschäftlich erfahrenen Gläubiger kann man dann noch über Verwirkung nachdenken wenn es eine uralte Forderung ist. meist wird es aber am erforderlichen begründeten Vertrauen nicht mehr in Anspruch genommen zu werden fehlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meinte DIE Titel bei denen ein Namensvetter die Schulden machte, auch das Mahnverfahren am Hals hatte, die eigentlich beklagte Person eine andere war und somit gar nichts von dem Titel wußte, dieser aber nichtsdestotrotz gültig ist.
Das hattest doch Du @Teleton mal ausführlich geschildert wie das laufen kann.
 
Aber ich könnte mich bestimmt auch nach 20 Jahren noch erinnern, dass es mal einen Titel gegen mich gab. DANN ist das mit der Verjährung natürlich nicht greifbar...

es geht um titel von vor 20 jahren, die man kannte und deren offene forderungen auch beglichen wurden. da denken die meisten es ist erledigt, aber nicht daran sich den titel wiedergeben zu lassen. wenn dann so ein gläubiger nicht ordentlich die zahlungseingänge verbucht - was bei quelle durchaus nicht selten vorkam - und die offene-posten-liste an dubiose inkassofirmen verkauft, dann gibt es für denjenigen, der die sache längst als erledigt abgehakt und natürlich 10, 20 jahre nach deren erledigung keine unterlagen mehr hat, ein problem, wenn eben diese inkassobuden nun nochmals auf bezahlung drängen und in den schlampigen unterlagen des ursprpnglichen gläubigers den originaltitel gefunden haben. natürlich wissen die, dass sie mit diesem dokument die lizenz zum gelddrucken haben. daher die frage: wie wehren sich die betroffenen gegen solche abzocker, wenn sie solange zeit später keine unterlagen mehr haben?

komischerweise passiert das immer dann, wenn diese forderungsverkäufe bereits eine odyssee durch mehrere dieser dubiosen inkassofirmen haben und keine von denen jahrelang versucht hat sich mit dem angeblichen schuldner in verbindung zu setzen. hier spekuliert man doch darauf, das privatpersonen nach 10, 20 jahren keinen beleg mehr haben udn auch die banken einem da nicht mehr weiterhelfen können, weil deren aufbewahrungsfrist - oh wunder - meist gerade dann abgelaufen ist udn die unterlagen eindeutig vernichtet wurden.
 
In solchen Fällen kann man sich auf die Verwirkung gemäß § 242 BGB berufen.

http://www.antispam-ev.de/wiki/Verwirkung

Die bekannte Rechtsprechung geht von einem kritischen Zeitraum von ca. 8 bis 9 Jahren aus. Wenn ein Gläubiger während dieses langen Zeitraums aus unerfindlichen Gründen überhaupt gar keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner betreibt, obwohl dies möglich gewesen wäre (d.h. der Schuldner ist nicht z.B. unbekannt verzogen und ohne Ummeldung abgetaucht...), dann ist die Forderung als verwirkt zu betrachten - Titel hin, Titel her!

Einschlägige Urteile hierzu:

  • LG Trier, Urteil vom 29.05.1992, AZ 2 O 174/91
  • AG Worms, Urteil vom 30.5.2000, Az. 3 C 9/00
Bei einer so langen Zeit unbegründeter Untätigkeit des Gläubigers darf der Schuldner nach Treu und Glauben darauf vertrauen, dass der Gläubiger den Anspruch (obwohl tituliert!) nicht mehr beitreiben wird. Auch wenn ein Vollstreckungstitel 30 Jahre gültig ist: er kann unter Umständen bereits vorher verwirkt sein.
 
Hallo Community,
bin neu hier vielleiveicht wisst hier das? Ich habe zwar einen VK von denen bekommen aber das war der von der Halbschwester meines Mannes haben den RA angerufen weil der von die VM abgenommen hat und die haben dann behauptet die Hättten den Originaltitel raus gegeben wo ich den mitgeteilt haben das das die Halbschwerster Ihr titel is und nicht den Von meinen Mann hat zwar den gleichen nachnamne aber die Nummern der Titelausfertigung ist falsch. Habe die Inkasso nochmals angeschrieben und bescheid gesagt das ich den Originaltitel mit dem der ausfertigungnummer des Titels brauchen. Damit der Eintrag aus dem Schuldnerverzeichnis verschwindet.

Info für alle:
Eintrag im öffentlichen verzeichniss wie VM = Vörmogensauskunft oder andere harten Einträge werden nicht automatisch gelöscht holt euch einen Löschantrag mit allen unterlagen einreichen und dann wirds gelöscht!
 
Sorry
Es ging darum das Der Originalvollstreckungstitel von meinen Mann nicht Herausgerückt worde, der zugeschickte Titel gehört der Halbschwester Carmen weil dieser Eintrag noch im öffentlichen Schuldener Verzeichnis steht (mittlerweile vom Vollstreckungsgericht Hagen gelöscht).Darüber hinaus habe dort angerufen um vom Hauptgläubiger Die Rechtsanwälte angerufen und die Herausgabe sowie eine Bestättigung der erledigten Forderung. ( da die sehr Inkompitent sind und nicht auf die richtige ausfertigung des Titels schauen wenn aus Gesamtschulder veranlagt wird hat jeder Titel eine eigene Nummer. das der Titel bereits entwertet ist können die nichts mehr... Ich werde einen Anwalt diesbezuglich einschalten


an den Tag habe ich wohl nach den Anruf ziehmlich Sauer deshalb entschuldige ich mich das das unverständlich war
 
Irendwie hab ichs immer noch nicht verstanden. Du hast einen Titel von deinem Mann haben wollen aber den von seiner Halbschwester bekommen?

D
 
Dein Anwalt soll als erstes mal prüfen, ob es überhaupt jemals einen gültigen Vollstreckungstitel gegen Deinen Mann gab.
Wenn nicht, dann weiß der Anwalt, was zu tun ist.
 
Als allererstes einmal Hallo.

ich hoffe das hier noch jemand reinschaut, da der letzte Beitrag am 25.6.2015 geschrieben wurde.
Sirius und die besagte Anwaltskanzlei sind wohl mit dieser Masche immer noch aktiv und ich bitte um Hilfe.

Ich habe hier bereits sehr viel gelesen und da jeder Fall etwas anders ist hat mich das teils sehr verwirrt.

Ich habe heute einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht Hagen zugestellt bekommen:

Antragssteller; Sirius Prozessbevollmächtiger: Wagner, Paulis und Kalb

Natürlich habe ich nie einen Mahnbescheid oder ähnliches erhalten. Es handelt sich um eine Forderung vom 11.07.16 in Höhe von 32,72 Euro. Mit den Kosten die Sirius und die Anwälte möchten sind es dann 190,53 Euro.

Habe dann erstmal in die Kontoauszüge geschaut und es gab eine Lastschrift vom Rewe Markt vom 13.7.2016 in dem dieser Betrag in Höhe von 32,72 Euro eingezogen wurde, also 2 Tage nach dem Datum das Sirius angibt. In dem Vollstreckungsbescheid Steht nur: Hauptforderung mit einer Rechnungsnummer mit Datum und Betrag.
Und dann die "Gerichtskosten etc". Ich denke das die, die Forderungen des Rewe Marktes ( Da gleicher Betrag und Datum kommt hin) einfordern wollen. Diese Rechnung ist natürlich beglichen...

Jetzt meine Frage. Wie soll ich mich verhalten bzw. handeln? Ich weiß, dass hier bereits viel geschrieben wurde. Ich möchte jedoch nichts falsch machen und ich hoffe mir kann jemand helfen.

Vielen Dank im vorraus.
 
Hast du genau kontrolliert, ob es keine Rücklastschrift zu diesem Betrag gegeben hat? Wenn nicht, würde ich dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.
 
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