AW: [ edit ] auf nanucu.de
ich befürchte, so schauts aus. und noch viel schlimmer: ich habe einen relativ hohen betrag verloren (680EUR), aber ich weiss nicht, ob sich ein anwalt "lohnen" würde für mich. ich habe 9 stck angefragt, 3 haben geantwortet, im schnitt wollen sie 300EUR.:wall:
" Das Mandat rechnet sich nicht für uns, weil wir Ihnen mindestens 300,00
Euro netto berechnen würden. Netto, das heißt, daß da noch die
Mehrwertsteuer und Kopien der Strafakte dazukommmt."
sehr gut fand ich den hier:
"Danke für Ihre Anfrage. Ich rechne in solchen Angelegenheiten die vorbereitende Ermittlungsarbeit nach Zeit ab. Mein Stundensatz liegt bei € 250,00 zzgl. MWSt., abgerechnet wird in 6-Minuten-Schritten à € 25,00. Die Beitreibung per Mahnbescheid oder Klage richtet sich nach Streitwert und kostet hier ca. € 350,00 incl. MWSt."
edit:
vielleicht hat ja jemand ne idee, wie man das ausser-anwaltlich durchsetzen kann?...
für mich ist immer noch nicht prinzipiell geklärt, ob das ganze nun über
1. akteneinsicht, dann mahn- und vollstreckungsbescheid laufen soll oder
2. über die Rückgewinnungshilfe nach § 111b ff StPO
und wenn klar ist, wie das prinzip aussieht, wie schaut dann die vorgehensweise aus??