Was tun als Betroffener in der Abo-Falle?
Wer nach Registrierung bei einem vermeintlichen "Gratis"-Angebot unerwartet eine hohe Rechnung erhält, ist oft ratlos, was er nun unternehmen soll - und unternehmen kann. Hier ist der Gang zum Anwalt oder zur örtlichen Verbraucherzentrale dringend anzuraten. Denn nur diese können den jeweiligen Einzelfall prüfen und die optimale Vorgehensweise einschätzen. Grundsätzlich möglich sind folgende Schritte:
* Beweise sichern: Alle Korrespondenz sichern, soweit möglich die Gestaltung der Anmeldeseiten zum Zeitpunkt der Eingabe der Daten sichern (Screenshots). Die Erinnerung schriftlich fixieren: wann kam ich wie auf welche Anmeldeseite, an welche Inhalte und eingebenen Daten kann ich mich erinnern. Was derzeit noch im Gedächtnis ist, kann in wenigen Wochen schon verblassen.
* Wer den Eindruck hat, dass ihm ein Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, kann schnellstmöglich folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden: Bestreiten des Abschlusses eines kostenpflichtigen Vertrages, bei Minderjährigen zudem Verweigerung der Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten, dazu hilfsweise Erklärung des Widerrufs und hilfsweise Erklärung der Anfechtung wegen Irrtums und hilfs-hilfsweise ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin. "Hilfsweise" gibt man die Erklärungen deshalb ab, weil man ja bereits bestreitet, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung dagegen würden einen Vertrag voraussetzen.
* Nach dem schriftlichen Bestreiten eines Vertrages besteht zunächst kein weiterer Handlungsbedarf mehr. Der Anbieter dürfte zwar mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen. Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert.
* Wer sich sicher ist, von einem dubiosen Anbieter getäuscht oder abgezockt worden zu sein, kann einem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen, sollte aber spätestens dann auch einen Anwalt einschalten. Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. In dieser wird zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen (bei einem gerichtlichen Mahnbescheid wird nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht). Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen haben hier in der Vergangenheit meist in letzter Minute einen Rückzieher gemacht und auf die Forderung im Einzelfall verzichtet. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt.