DVDen.de und andere DVD-Abos

Pete2 schrieb:
Warum nicht?

Erste Möglichkeit: weil das Rechtsgefühl "NEIN" sagt. Nun, dann ist die Frage beantwortet - und jetzt zu ermitteln, wie man das möglichst risikoarm durchzieht.

Zweite Möglichkeit: weil das Rechtsgefühl "ICH SOLLTE WOHL" sagt. Nun, dann ist's vermutlich so richtig.

Dritte Möglichkeit: weil das Rechtsgefühl "ICH SOLLTE WOHL" sagt, das Portemonnaie aber "ICH WILL/KANN NICHT": Dann wird's ein Thema, das hier nicht so ganz passt.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Moins!
Hab grad auch n bißchen Stress mit DVDen.de. Hab die [ edit] aber schon so weit an die Wand gespielt, dass sie nicht mehr antworten.
Großes Dankeschön für die Screenshots der Widerrufsbelehrungen, die haben mir echt weitergeholfen!!!
Eine Frage hab ich noch:
Da die Jungs ja mit ner gratis DvD geworben haben, kann ich die dann nicht eigentlich einbehalten?
Auf Seite 3 steht ja in der Email von der Testperson, dass er die Gratis DvD zurückschicken soll! Warum muss man was zurückschicken was gratis war?!?

Thx im Vorraus für ne Antwort!

Horst

ein Wort editiert modaction
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Horst1983 schrieb:
Da die Jungs ja mit ner gratis DvD geworben haben, kann ich die dann nicht eigentlich einbehalten?

Schau dir die Postings von Rolf76 auf der ersten Seite an.

Da steht bei der "Die Widerrufsbelehrung" im Scrollfenster vom 11.02.2006:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=136188#post136188

Die gratis DVD dürfen Sie in jedem Fall behalten.

Was den 11.03 betrifft, habe ich so eine deutliche Formulierung nicht gefunden. Würde ich diese DVD behalten wollen, dann würde ich persönlich es drauf ankommen lassen. Ist aber nicht als Tipp anzusehen. Muss jeder für sich selbst entscheiden.

Gruß
Wembley
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Ich hab mich auch ende Februar da angemeldet aber ohne meine Adresse einzugeben, da es nicht erforderlich war.
Heute bekomme ich den üblichen email von denen, wo drauf steht daß meine Widerrufsrecht am 14.03.06 abgelaufen ist.

interessant aber ist es zu wissen daß nach § 312d Abs. 2 BGB "Die Widerrufsfrist beginnt ... bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung"

deswegen frage ich mich jetzt wie ich als nächste schritt verhalten soll?

1. Soll ich erstmal abwarten bis ich die Ware bekomme und dann die Widerruf mit der Ware per einschreiben mit rückschein zurückschicke?

2. oder soll ich am besten das tun bevor ich überhaupt was bekomme?

Ich danke euch im voraus für eure Antwort :)

gruss
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Unregistriert schrieb:
interessant aber ist es zu wissen daß nach § 312d Abs. 2 BGB "Die Widerrufsfrist beginnt ... bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung"
Wenn es dir lieber sein sollte, den Widerruf gleich zu schicken, dann lass dich nicht aufhalten. Die Entscheidung musst aber du treffen, wann du das machen willst.

Gruß
Wembley
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Ich habe auch so eine Sch**ß rechnung von den bekommen.

nur der witz ist ich kannte die seite bis heute überhauptnicht.
kann es sein, das die einen virus im umlauf bringen der sich automatisch dort registriert und aus den Temp dateien die Email adresse nimmt.

denn zu den zeitpunkt, wo ich mich regestriert haben sollte hatte ich einen mir nicht Bekannten Virus auf dem Rechner.

also begehen die doch dann [......] oder?

THX im Voraus.

Maik.J

Wort entfernt MOD/BR
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

@Maik

Einmal das wichtigste für dich: Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, braucht auch nichts zu bezahlen. Ich gehe jetzt aber auch nicht davon aus, dass du das vorgehabt hättest. Wie jemand trotzdem in den "Genuss" einer solchen Rechnung kommen kann, gibt es ganz allgemein gesehen, ohne mich konkret auf diesen Anbieter zu beziehen, einige Möglichkeiten. Was deine Vermutung betrifft, ist bei diesem Anbieter zur Zeit darüber nichts bekannt. Allerdings ist es schwierig, von hier aus zu beurteilen, wie das wirklich abgelaufen ist.

Auf alle Fälle gilt für dich, wenn du nie auf der Seite warst: Kein Vertrag - daher kann der Anbieter keine Ansprüche stellen. Aus. Fertig.

BTW: Wie hast du den Virus runterbekommen bzw. wie hat er sich bemerkbar gemacht?

Gruß
Wembley
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Wembley schrieb:
Unregistriert schrieb:
interessant aber ist es zu wissen daß nach § 312d Abs. 2 BGB "Die Widerrufsfrist beginnt ... bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung"
Wenn es dir lieber sein sollte, den Widerruf gleich zu schicken, dann lass dich nicht aufhalten. Die Entscheidung musst aber du treffen, wann du das machen willst.

Gruß
Wembley

Danke erstmal für deine Antwort.
nun wenn ich das tuhe dann bekommen die somit meine Adresse!
Hat jmd vielleicht Netz ein Widerruf Muster für diesen Fall, würde mich sehr interesserien wie so ein "perfekte" Widerruf ausehen soll.

danke.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Unregistriert schrieb:
Danke erstmal für deine Antwort.
nun wenn ich das tuhe dann bekommen die somit meine Adresse!
Hat jmd vielleicht Netz ein Widerruf Muster für diesen Fall, würde mich sehr interesserien wie so ein "perfekte" Widerruf ausehen soll.
Ah jetzt sehe ich es erst. Du schriebst doch auch
Ich hab mich auch ende Februar da angemeldet aber ohne meine Adresse einzugeben, da es nicht erforderlich war.
Wenn es sich um das Eingabefeld von DVDen.de handelt, dann wundert mich es, dass keine Adressdaten notwendig gewesen sein sollen. Das wäre mir jetzt neu. Oder waren zwar die Eingabefelder da, aber es langte schon, wenn die Email-Adresse angegeben wurde? Was gerade hier sinnlos wäre, weil irgendwohin müssen die ja die Gratis-DVD schicken. Wenn es sich so abgespielt hat, wie du es beschreibst, ist da dir nicht auch was spanisch vorgekommen? So schaut alles ein wenig anders aus.

Zum Widerruf: Vielleicht kennst du diesen Link schon. Allgemeine Infos:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=131439#post131439

Da steht ja, wie du richtig bemerkt hast:
Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beginnt die Frist frühestens mit Eingang der Warenlieferung.
Das ist gerade in deinem Fall amüsant. Ob irgendwo im Internet das "perfekte" Widerrufsmuster steht, wage ich zu bezweifeln, aber das kriegst du schon hin, wenn du einen schreiben willst. Ist ja keine Doktorarbeit.

Gruß
Wembley
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hallo,
bin auch auf suche nach Hilfe da sich ein Freund auf Dvden angemeldet hat, das AGB Kästchen angeklickt hat und nach wochen die dvd bekam, hat sie leider auch aufgemacht. Ohne zu wissen ein Abo gemacht zu haben kam dann etwas später die Rechnung,als nicht mit der Dvd.
Die Dvd hat er zurück geschickt mit Brief, wurde jedoch nicht von Dvden angenommen und zurückgeschickt! Zahlreiche Wiederrufs-Mails mit Auszügen nach durchlesen dieses Forums wurden auch ständig abgelehnt. Besteht denn noch irgendeine möglichkeit sich da zu wehren?!
Beste Grüße, Maja
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Unregistriert schrieb:
Hallo,
bin auch auf suche nach Hilfe da sich ein Freund auf Dvden angemeldet hat, das AGB Kästchen angeklickt hat und nach wochen die dvd bekam, hat sie leider auch aufgemacht. Ohne zu wissen ein Abo gemacht zu haben kam dann etwas später die Rechnung,als nicht mit der Dvd.
Die Dvd hat er zurück geschickt mit Brief, wurde jedoch nicht von Dvden angenommen und zurückgeschickt! Zahlreiche Wiederrufs-Mails mit Auszügen nach durchlesen dieses Forums wurden auch ständig abgelehnt. Besteht denn noch irgendeine möglichkeit sich da zu wehren?!
Beste Grüße, Maja

Hilfe zu Selbsthilfe - einfach mal lesen, was hier bereits gepostet wurde:
  • Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos findest Du >HIER< (blaue Schrift anklicken).
  • Bei Waren-Abos gelten noch diese Besonderheiten (blaue Schrift anklicken).
  • Demnach ist zu beachten, dass der Anbieter einen per E-Mail erfolgten Widerruf akzeptieren muss und nicht durch seine AGB ausschließen kann.
  • Wenn eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung erfolgt ist, beginnt die Widerrufsfrist bei Warenlieferungsverträgen frühestens mit Eingang der ersten Warenlieferung:
    • Wurde beim Vertragsschluss in gesetzeskonformer Weise über das Widerrufsrecht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist Tage, also 14 Tage ab Eingang der ersten Warenlieferung (Achtung: wenn der Verbraucher die DVDs etc. entsiegelt, besteht kein Widerrufsrecht!).
    • Wird erst nach Vertragsschluss in gesetzeskonformer Weise über das Widerrufsrecht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat ab der nachträglich erfolgten Widerrufsbelehrung, frühestens aber ein Monat ab Eingang der Ware.
  • Wenn keine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung erfolgt, beträgt die Widerrufsfrist 6 Monate ab Vertragsschluss.
  • Nur zur Info: Die weiteren Anforderungen des § 505 BGB sind nicht einschlägig, wenn die Gesamtvergütung bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt nicht mehr als 200 EUR beträgt.
Weiters gilt: Einen Rat, wie Du in Deinem konkreten Fall vorgehen solltest, darf Dir hier niemand geben. Individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieses Forums nicht erlaubt. Dazu kannst Du Dich aber z.B. an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden.

Gruß
Wembley
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hallo, danke für die schnelle Antwort.
nun ja,es gibt sie halt noch, die naivchen, aber belehrt hab ich ihn schon genung, jedenfals will er´s "aussitzen", ich habe denen jedoch alles mögliche schon geschrieben was ich hier so zusammenfassen konnte. 100000mails, und immer wurden wir geblockt, klar.
Da alles über vanillapay läuft,die also den zahlauftrag von dvden haben, besteht natürlich die gefahr einer klage o.ä, die sind ja "amtlicher" und können sich das wohl erlauben. Und sich über die Verbraucherzentrale infos zu holen kostet halt auch was :/
Vielen Dank trozdem!
Lg, Maja

P.s was genau sind "gesetzeskonforme" Widerrufsbelehrung?
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Unregistriert schrieb:
....vanillapay .... die sind ja "amtlicher" ....
DIE sind überhaupt nicht amtlich, siehe > HIER <. Ein Zahlungssystemanbieter, der für DVDen anscheinend die Abwicklung des Forderungsmanagements in D macht. Dass die z. B. eine Inkassoerlaubnis hätten, wäre mir neu.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Reducal schrieb:
Unregistriert schrieb:
....vanillapay .... die sind ja "amtlicher" ....
DIE sind überhaupt nicht amtlich, siehe > HIER <. Ein Zahlungssystemanbieter, der für DVDen anscheinend die Abwicklung des Forderungsmanagements in D macht. Dass die z. B. eine Inkassoerlaubnis hätten, wäre mir neu.
über die "Verflechtungen" hat sich hier schon mal jemand Gedanken gemacht
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=138133#post138133

cp
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hallo!

ALso ich habe auch eine Rechnung von DVDen bekommen und ewige viele Emails geschrieben. Nun antworten sie nicht mehr.

Hab auch ein Einschreiben als Widerruf und so weiter gemacht.

Aber Vanillapay hat mir schon eine Zahlungerinerung geschickt.

Und heute ging eine neue Email rein, die letzte Zahlungserinnerung vor Anwaltsinkasso.

Langsam bekomme ich doch muffe :)

Was könnte mir schlechtestens falls blühen, wenn ich nun wieder nicht zahle???

Ist jemand schon weiter wie ich bei DVDen??
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Also vielleicht hab ich mich nicht gut ausgedrückt, aber ich habe auf jeden Fall gestern eine Email mit der letzten Zahlungserinnerung bekommen.

Habt ihr antworten, was mir schlechtesten Falls passieren könnte?
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

RedTiger2407 schrieb:
Habt ihr antworten, was mir schlechtesten Falls passieren könnte?
Was sollte denn passieren? Entweder Du siehst die Forderung als begründet an und zahlst oder Du hältst die Forderung für unbegründet und zahlst nicht.

Wenn Du mit den hier allgemein gegebenen Infos diese Frage nicht beantworten kannst, solltest Du Dich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentralen wenden (Beratungsgespräch vor Ort kostet wohl pauschal zwischen 6 und 15 EUR, kannst Dich ja vorher erkundigen) oder an einen Anwalt.
 
Zurück
Oben