AW: DVDen.de und andere DVD-Abos
Maat schrieb:
Was ist in meinen Fall euer Tipp? Könnt ihr mir einen Rat geben?
...
Danke für einen Rat
Einen Rat, wie Du in Deinem konkreten Fall vorgehen solltest, darf Dir hier niemand geben.
Individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieses Forums nicht erlaubt. Dazu kannst Du Dich aber z.B. an die Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden.
Grundsätzlich ist daran zu denken, dass
Versandkosten anfallen, wenn man mit dem Widerruf wartet, bis der Anbieter die erste kostenpflichtige DVD schickt. Zwar darf der Anbieter nicht die Hinsendekosten in Rechnung stellen, die Kosten für die Rücksendung trägt aber (bei einem Warenwert bis 40 EUR) der Widerrufende. (Siehe auch
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 28.12.2005)
Wenn man den Widerruf noch vor der Lieferung erklärt, dann muss man keine Rücksendekosten tragen.
Einen
Widerruf zu formulieren ist keine Kunst, er muss auch nicht begründet werden. Die bloße Begründung, warum eine Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist aber nicht in jedem Fall zugleich als Erklärung des Widerrufs auszulegen. Deutlich wird die Absicht, dass man widerrufen möchte, wenn die Worte "ich widerrufe hiermit" enthalten sind und der Vertragsgegenstand erkennbar ist (anhand einer Bestellnummer oder Rechnungsnummer oder ähnlichem).
Die Angabe eines Widerrufsgrundes ist zur Wirksamkeit des Widerrufs nicht erforderlich. Ausreichend ist die Formulierung „hiermit widerrufe ich die Bestellung XY, “ unter Hinzufügen Ihrer Daten (Bestellnummer, Name, Adresse)
Quelle:
Euro-Info-Verbraucher e. V.
Ob
im konkreten Einzelfall neben dem Widerruf noch das Bestreiten des Zustandekommens eines entgeltlichen Vertrags noch eine Verweigerung der Genehmigung durch die Eltern oder eine Anfechtung (z.B. wegen Irrtums) in Betracht kommen, kann und darf im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden. Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos kann man
>HIER< (blaue Schrift anklicken) nachlesen.