DVDen.de und andere DVD-Abos

AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Bebilderte Anleitung dazu gibt es seit Jahren im Forum
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=28338

Sorry, ich bin neu im Forum und wollte nicht ab 2002 herumstöbern :wink:
Die Hauptsache ist doch, dass jeder nützlich Informationen erhält oder? Auch wenn sie vielleicht mal doppelt sind.

Es gibt auch noch den manuellen Mahnbescheid, der sieht etwas anders aus :-p Aber du hast Recht, keine Pferde scheu machen. Ich denke auch, so weit gehen die nicht. Ihre Ansprüche haben keinen Halt.

MfG
und einen schönen Tag
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hallo Forum,

ich habe gerade mit meinem Rechtsanwalt telefoniert und er hat mir gesagt, das er einen Brief an H & W geschrieben hat, aus dem hervorgeht, das wir nicht bezahlen werden.:smile: Sobald ich die Kopie mit dem genauen Wortlaut habe, melde ich mich wieder.

Gruß

Strandhafer
 
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Strandhafer schrieb:
... mit meinem Rechtsanwalt telefoniert und er hat mir gesagt, das er einen Brief an H & W geschrieben hat, aus dem hervorgeht, das wir nicht bezahlen werden. ...
Wenn da wirklich nur dieses drin steht, ist ein Zitat hier nicht notwendig. Das kannst du nämlich fast genau so gut formulieren wie die Rechtsverdreher ...
 
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Strandhafer schrieb:
Hallo Forum,

ich habe gerade mit meinem Rechtsanwalt telefoniert und er hat mir gesagt, das er einen Brief an H & W geschrieben hat, aus dem hervorgeht, das wir nicht bezahlen werden.:smile: Sobald ich die Kopie mit dem genauen Wortlaut habe, melde ich mich wieder.

Gruß

Strandhafer

Bitte stell mal einen Scan von dem Brief ein und halte uns weiter auf dem laufenden, was die Anwälte antworten. :thumb:
 
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SEP schrieb:
Strandhafer schrieb:
... mit meinem Rechtsanwalt telefoniert und er hat mir gesagt, das er einen Brief an H & W geschrieben hat, aus dem hervorgeht, das wir nicht bezahlen werden. ...
Wenn da wirklich nur dieses drin steht, ist ein Zitat hier nicht notwendig. Das kannst du nämlich fast genau so gut formulieren wie die Rechtsverdreher ...

Ich denke, wie ich den Anwalt kenne, steht da mehr drin. Aber ich habe die Kopie noch nicht.
 
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conair2004 schrieb:
Strandhafer schrieb:
Hallo Forum,

ich habe gerade mit meinem Rechtsanwalt telefoniert und er hat mir gesagt, das er einen Brief an H & W geschrieben hat, aus dem hervorgeht, das wir nicht bezahlen werden.:smile: Sobald ich die Kopie mit dem genauen Wortlaut habe, melde ich mich wieder.

Gruß

Strandhafer

Bitte stell mal einen Scan von dem Brief ein und halte uns weiter auf dem laufenden, was die Anwälte antworten. :thumb:

Sobald ich die Kopie habe, werde ich dieses tun.
 
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Schaut euch mal an, was ich einem anderen Forum gelesen habe:
Ein gewisser "Jurist" schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Jurist muss ich leider Ihren Äußerungen widersprechen. Ich habe selbst vor einiger Zeit, auf Grund von Mandantenmeldungen, eine „Testanmeldung“ gemacht. Hierbei musste ich feststellen, dass der Betreiber der Seite den Ablauf 100%ig rechtskonform abwickelt. Es gibt selbstverständlich immer Angriffspunkte, die letztlich vor Gericht aber keinen Bestand haben, da die Teilnahmebedingungen und AGB sowohl während dem Anmeldevorgang aktiv bestätigt werden als auch nochmals mit der Bestätigungsemail zugestellt werden. Da es sich um ein Abonnement handelt und ausdrücklich dieses per Vorkasse gezahlt werden muss, besteht die Zahlungsverpflichtung ab dem Ablauf der Widerrufspflicht, da zu diesem Zeitpunkt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.

Ich kann an dieser Stelle also allen, die bei DVDEN.DE in die Lockfalle der Share Media Ltd. gegangen sind, raten, die Rechnungen zu zahlen, da sonst horrende weitere Kosten durch Anwaltsgebühren hinzukommen.

Schöne Grüße aus Aachen

P.S.: Dies ist eine allgemeine Stellungnahme zum Sachthema und keine Rechtsberatung
Also ich glaube, da steckt einer von DVDen.de dahinter.
Gruss: a_s
 
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Ein gewisser "Jurist" schrieb:
Hierbei musste ich feststellen, dass der Betreiber der Seite den Ablauf 100%ig rechtskonform abwickelt. (...)
Da es sich um ein Abonnement handelt und ausdrücklich dieses per Vorkasse gezahlt werden muss, besteht die Zahlungsverpflichtung ab dem Ablauf der Widerrufspflicht, da zu diesem Zeitpunkt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.
Wenn der Jurist ist ... :wall:

AS schrieb:
Also ich glaube, da steckt einer von DVDen.de dahinter.
Gruss: a_s
Hoffen wir's - wenn's wirklich ein Aachener Anwalt wäre :bang:
 
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Ein gewisser "Jurist" schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Jurist muss ich leider Ihren Äußerungen widersprechen. Ich habe selbst vor einiger Zeit, auf Grund von Mandantenmeldungen, eine „Testanmeldung“ gemacht. Hierbei musste ich feststellen, dass der Betreiber der Seite den Ablauf 100%ig rechtskonform abwickelt. Es gibt selbstverständlich immer Angriffspunkte, die letztlich vor Gericht aber keinen Bestand haben, da die Teilnahmebedingungen und AGB sowohl während dem Anmeldevorgang aktiv bestätigt werden als auch nochmals mit der Bestätigungsemail zugestellt werden. Da es sich um ein Abonnement handelt und ausdrücklich dieses per Vorkasse gezahlt werden muss, besteht die Zahlungsverpflichtung ab dem Ablauf der Widerrufspflicht, da zu diesem Zeitpunkt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.
:vlol:
make my (fri)day!!

Herrliche Stilblüte, das.

Also, einmal für alle zum Mitschreiben:
1. Teilnahmebedingungen und AGBs sind nicht wirksam, nur weil man sie mehrfach anklicken musste. Höchstens sind sie einbezogen - der Inhalt ist unabhängig zu werten (2. Semester Jura).

2. Eine Bestätigungsmail wird juristisch nicht "zugestellt", sondern verschickt (3. Semester Jura).

Und zu diesem Zeitpunkt noch nicht "vereinbarte" Vertragsklauseln (AGB) kommen dann zu spät, um noch Vertragsinhalt zu werden (2. Semester Jura).

3. Abonnements müssen wahrlich nicht per Vorkasse gezahlt werden (alle Semester Jura: "Wo soll das stehen?")

4. Eine Widerrufspflicht, die ablaufen könnte, existiert nicht. (:rotfl:)

5. Jede Zahlungspflicht ("synallagmatische Gegenleistungspflicht") besteht zum vereinbarten oder gesetzlichen Zeitpunkt während des Vertrags, nicht wegen und mit Wirksamkeit eines Vertrags (1. Semester Jura).

6. Auch während der (vielleicht gemeinten) Widerrufsfrist besteht natürlich schon ein rechtsverbindlicher Vertrag (2. Semester Jura).


Neulich war hier schon mal so ein Jurist thematisiert, der angeblich alles ganz genau wusste - lasst euch nicht in's Boxhorn jagen!!
 
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Fake-Jurist schrieb:
Ich habe selbst vor einiger Zeit, auf Grund von Mandantenmeldungen, eine „Testanmeldung“ gemacht. Hierbei musste ich feststellen, dass der Betreiber der Seite den Ablauf 100%ig rechtskonform abwickelt.
Immerhin - wenn das stimmt, hat der Fake-Jurist ja auch gezahlt, oder?!? :wink:
 
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anonym_surfer schrieb:
Schaut euch mal an, was ich einem anderen Forum gelesen habe:
Ein gewisser "Jurist" schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Jurist muss ich leider Ihren Äußerungen widersprechen. Ich habe selbst vor einiger Zeit, auf Grund von Mandantenmeldungen, eine „Testanmeldung“ gemacht. Hierbei musste ich feststellen, dass der Betreiber der Seite den Ablauf 100%ig rechtskonform abwickelt. Es gibt selbstverständlich immer Angriffspunkte, die letztlich vor Gericht aber keinen Bestand haben, da die Teilnahmebedingungen und AGB sowohl während dem Anmeldevorgang aktiv bestätigt werden als auch nochmals mit der Bestätigungsemail zugestellt werden. Da es sich um ein Abonnement handelt und ausdrücklich dieses per Vorkasse gezahlt werden muss, besteht die Zahlungsverpflichtung ab dem Ablauf der Widerrufspflicht, da zu diesem Zeitpunkt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.

Ich kann an dieser Stelle also allen, die bei DVDEN.DE in die Lockfalle der Share Media Ltd. gegangen sind, raten, die Rechnungen zu zahlen, da sonst horrende weitere Kosten durch Anwaltsgebühren hinzukommen.

Schöne Grüße aus Aachen

P.S.: Dies ist eine allgemeine Stellungnahme zum Sachthema und keine Rechtsberatung
Also ich glaube, da steckt einer von DVDen.de dahinter.
Gruss: a_s




Hi, Wo hast du das denn gelesen?
 
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"Ich kann an dieser Stelle also allen, die bei DVDEN.DE in die Lockfalle der Share Media Ltd. gegangen sind, raten, die Rechnungen zu zahlen, da sonst horrende weitere Kosten durch Anwaltsgebühren hinzukommen."


Lockfalle? :rolleyes: aha
Es gibt überhaupt keine Rechtsgrundlage...!
Manman, ich bin auch angehender Jurist, aber niemand würde so einen Mist schreiben, und dabei am Anfang eines solchen Schreiben darauf hinweisen. Lasst euch bloß nicht an der Nase rumführen!
Ich freue mich schon auf den Mahnbescheid :scherzkeks:
 
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KatzenHai schrieb:
..... Neulich war hier schon mal so ein Jurist thematisiert, der angeblich alles ganz genau wusste - lasst euch nicht in's Boxhorn jagen!!

Kann ich nur unterstreichen. Von einem Assessor Troll muss man sich nicht verwirren lassen.
 
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Massi schrieb:
Tach zusammen,

also ich bin auch auf die tolle Seite des Österreichers reingefallen und habe am Montag auch die erste Mahnung von Vanilla Pay erhalten.

Ich war bereis letzte Woche beim, Verbraucherschutz. Die Dame dort sagte mir das der Vertrag nichtig ist, da man nicht direkt auf die Kosten aufmerksam gemacht wird, wodurch der Vertrag gegen das Fernverbrauchergesetz verstossen würde.


Desweiteren wollte ich mal nachfragen, ob ich es richtig verstanden habe, dass ich jeder Zeit Widerspruch einlegen kann, solange ich keine Ware erhalten habe.
Das ist richtig und zwar gemäß §§312b, 355II Nr.1 BGB.....

Bitte nicht streichen, sonst weiss doch keiner worauf er sich berufen kann!!! Sowas kann ja jeder im BGB selber nachlesen!!!
 
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kleinerpirat schrieb:
Massi schrieb:
Desweiteren wollte ich mal nachfragen, ob ich es richtig verstanden habe, dass ich jeder Zeit Widerspruch einlegen kann, solange ich keine Ware erhalten habe.
Das ist richtig und zwar gemäß §§312b, 355II Nr.1 BGB.....
... und so ist das falsch!

Es heißt Widerruf, nicht Widerspruch, erst einmal.
Und dann stimmt, dass dieser (nicht nur, aber mindestens) so lange möglich ist, wie keine Ware empfangen wurde. Das steht in § 355 Abs. 3 S. 2 BGB.

Einen § 355II Nr. 1 BGB gibt es nicht!

Und das Ganze gilt auch nur bei Verbraucherverträgen, bei denen ein Widerrufsrecht existiert, also z.B. bei Fernabsatzverträgen gem. § 312b BGB. Nicht generell! Und nicht für Kaufleute!!

Und der oben zitierte § 312b BGB sagt auch nur was zu Fernabsatzverträgen, nicht zum Widerrufsrecht. Das steht dort nämlich im § 312d BGB ...


Bitte, liebe Leute, schreibt nicht so halbseidenen Blödsinn. Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, fragt - oder schaut zumindest nach.

Wie sollen die Mods denn agents provocateurs von normalen Dummerchen unterscheiden, wenn beide Gruppen rechtlichen Unfug schreiben und die Geschassten verunsichern?!??
 
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Eben habe ich mir die neue Ausgabe von PC-Welt zugelegt.
Ein Titelthema daraus ist:

PC-Welt schrieb:
Volks-Abzocke enttarnt
Vorsicht vor den neuen Web-Betrüger-Tricks!
Der Bericht erstreckt sich über 8 Seiten und behandelt die meisten der hier diskutierten Themen.
Zu Beginn wird die Masche am Beispiel von DVDen.de dargestellt.
Dazu heisst es im Bericht:

PC-Welt schrieb:
Der Dienst ist ein typisches Beispiel für Abz@cke im Internet.
Der Euro für die Zeitschrift ist besser angelegt als bei solchen Brüdern.
 
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incognitox schrieb:
"Ich kann an dieser Stelle also allen, die bei DVDEN.DE in die Lockfalle der Share Media Ltd. gegangen sind, raten, die Rechnungen zu zahlen, da sonst horrende weitere Kosten durch Anwaltsgebühren hinzukommen."


Lockfalle? :rolleyes: aha
Es gibt überhaupt keine Rechtsgrundlage...!
Manman, ich bin auch angehender Jurist, aber niemand würde so einen Mist schreiben, und dabei am Anfang eines solchen Schreiben darauf hinweisen. Lasst euch bloß nicht an der Nase rumführen!
Ich freue mich schon auf den Mahnbescheid :scherzkeks:

[.....]
Spekulationen über den Urheber des kritisierten Textes entfernt. MOD/BR
 
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Don Pablo schrieb:
Eben habe ich mir die neue Ausgabe von PC-Welt zugelegt.
Ein Titelthema daraus ist:

PC-Welt schrieb:
Volks-Abzocke enttarnt
Vorsicht vor den neuen Web-Betrüger-Tricks!
Der Bericht erstreckt sich über 8 Seiten und behandelt die meisten der hier diskutierten Themen.
Zu Beginn wird die Masche am Beispiel von DVDen.de dargestellt.
Siehe online unter: Ausgetrickst und abgezockt: Die fiesen Tricks im Internet

Dietmar Vill
 
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