DVDen.de und andere DVD-Abos

AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Reducal schrieb:
Maat schrieb:
Ja mir hat der Herr keine DVD's geliefert obwohl ich bezahlt habe!!!!

Naja, dafür ging es bei dir ja auch gehörig durcheinander: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=143970#post143970

Ich will jetzt nicht alle Postings durcharbeiten aber in wessen Mahnlauf bist du jetzt und vor allem für welche Bestellung? Kannst du die Rechnungslegung der zwei Bestellungen unterscheiden?

Ist doch ganz einfach:

- 2x mal für eine Gratisdvd registriert (Abstand von 2-3 Wochen) (Warum könnt ihr ja im Link von Reducal nachlesen.)

- Kostenlose DVD kam nach 4 Wochen

- 1. Rechnung erhalten / 1. Zahlungshinweis >> gewundert >> schiss bekommen >> zwangsweise überwiesen

- Paar Tage später diese Seite gefunden und mir am Kopf gepackt

- 2. Rechnung kam >> Widerruf prozedere mit Standartmailsantworten >> nicht bezahlt

- 2. kostenlose DVD trudelte ein nach der Rechnung >> per Widerruf zurückgeschickt per Warensendung (ich könnt mich heute dafür noch schlagen :))

- 1. Zahlungshinweis jeweils per Mail und Brief von Vanilla

- 1. Mahnung Vanilla

- 2. Mahnung Vanilla

- 1. Anwaltsinkassobrief

- 2. Anwaltsinkassobrief

- Zur Sicherheit innerhalb der 6 monatigen Widerrufsfrist (da nicht konforme Widerrufserklärung) beide "kostenlose DVD's Registrierungen :cool: " per Einschreiben mit Rückschein widerrufen mit der Bitte mir die 2 kostenlosen DVDs zu berechnen oder abholen zu lassen und mir den Restbetrag von der 1. Registrierung zurück zu überweisen.

- Standard E-Mail Antwort zurück nicht innerhalb der 14 Tägigen Widerrufsfrist blablabla und das Geld gibt es nicht zurück usw.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Patti123 schrieb:
Der von der Firma crudi, ist der Webmaster von dvden.de.....
Falsch, das ist der AdminC, da der Inhaber der Domain die englische Share Media Ltd. mit tatsächlichem Sitz im östereichischen Traun ist. Ausländische de-Domaininhaber brauchen einen deutschen AdminC gem. Denic-Richtlinien.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hey Leute, habt ihr schon mitbekommen, daß sich die Stiftung Warentest auch schon damit befasst hat, wenn ihr auf w*w.finanztest.de klickt und mal share media (kennen wir ja alle) eingebt, kommt ein Beitrag, es lohnt aber nicht, ihn sich runter zu laden, kostet nämlich 50 Cent, deshalb hier mal ein kurzes Resume:
"... trotz Rechnung und Mahnung hat man gute Chancen, aus der Sache ohne Schaden heraszukommen. Das Geschäft ist rein rechtlich ein Kauf von DVD´s. Bei solchen Internetkäufen gilt eine zweiwöchige Widerrufsfrist. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren erst zu laufen, wenn der Kunde seine erste (und zwar nicht die gratis) DVD erhalten hat. Weil wir heute immer noch auf unsere DVD´s warten kann unser Widerruf also überhaupt nicht zu spät kommen :-D
Laut einem kölner RA ist die Widerrufsbelehrug von DVDe intransparent und damit falsch..
Und noch ein Grund, warum wir uns keine Gedanken machen brauchen: die teure 0900-faxnummer unter der man Anfang des Jahres noch kündigen mußte, oder zeitweise auch per email ist überhaupt nicht zulässig, sonders es mußte in der Widerrufsbelehrung mindestens eine Postadresse stehen, was damals nicht der Fall war.
Auch sagt der eigene DVD-Zulieferer von dem Herrn D. , daß er an der Seriösität des Angebotes zweifelt...

Und macht sich jetzt noch einer irgendwelche Gedanken, ob er zahlen sollte??? :wall:

url deaktiviert und persönliche Daten gelöscht
http://forum.computerbetrug.de/rules.php
modaction
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

incognitox schrieb:
Hey Leute, habt ihr schon mitbekommen, daß sich die Stiftung Warentest auch schon damit befasst hat, wenn ihr auf w*w.finanztest.de klickt und mal share media (kennen wir ja alle) eingebt, kommt ein Beitrag, es lohnt aber nicht, ihn sich runter zu laden, kostet nämlich 50 Cent, deshalb hier mal ein kurzes Resume:
"... trotz Rechnung und Mahnung hat man gute Chancen, aus der Sache ohne Schaden heraszukommen. Das Geschäft ist rein rechtlich ein Kauf von DVD´s. Bei solchen Internetkäufen gilt eine zweiwöchige Widerrufsfrist. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren erst zu laufen, wenn der Kunde seine erste (und zwar nicht die gratis) DVD erhalten hat. Weil wir heute immer noch auf unsere DVD´s warten kann unser Widerruf also überhaupt nicht zu spät kommen :-D
Laut einem kölner RA ist die Widerrufsbelehrug von DVDe intransparent und damit falsch..
Und noch ein Grund, warum wir uns keine Gedanken machen brauchen: die teure 0900-faxnummer unter der man Anfang des Jahres noch kündigen mußte, oder zeitweise auch per email ist überhaupt nicht zulässig, sonders es mußte in der Widerrufsbelehrung mindestens eine Postadresse stehen, was damals nicht der Fall war.
Auch sagt der eigene DVD-Zulieferer von dem Herrn D. , daß er an der Seriösität des Angebotes zweifelt...

Und macht sich jetzt noch einer irgendwelche Gedanken, ob er zahlen sollte??? :wall:

jo, cool....
Na toll hätte ich mir die 7 € ja sparen können mit den Einschreiben und Zurücksendung :roll:
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

incognitox schrieb:
Hey Leute, habt ihr schon mitbekommen, daß sich die Stiftung Warentest auch schon damit befasst hat, wenn ihr auf w*w.finanztest.de klickt
Genauer > HIER <!

incognitox schrieb:
...es lohnt aber nicht, ihn sich runter zu laden...
Das finde ich schon. Wenn ich betroffen wäre, würde ich lieber die 50 Cent zur Beruhigung investieren als irgendwelche unsinnigen Briefe zu schreiben oder meinem Recht hinterher zu telefonieren.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hallo, Ich war heute noch mal bei der Verbraucherzentrale bzw. bei der Rechtsanwaltaberatung. Der Anwalt sagt auch nichts anderes wie hier in diesem forum. einfach abwarten und Tee trinken. Das ist volle [ edit] bei dvden und außerdem ist die drohung eine Zwangsvollstreckung einzuleiten eine dreiste Lüge und Angstmache. Man kann das nur, wenn man vom Gericht einen Titel bekommt.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

sevus.
hab mir den artikel bei finanztest.de runtergeladen. er bestätigt meine meinung und die vieler anderer hier auch. frage mich nur, wann unsere legislative aufwacht? per eid versichern, schaden vom deutschen volk (oder dem volk in deutschland?) abzuwenden, und dann die augen schliessen? da komm ich einfach nicht drauf klar.:kotz:
mfg toni
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

KingsizeToni schrieb:
....frage mich nur, wann unsere legislative aufwacht?
Wo lebst du, in Deutschland oder Österreich? Zuständig wären die Austrianer und die waren (wenn man ernsten Gerüchten Glaube schenken darf) bereits in Traun vor Ort.

Blos, es ist immer eine Frage des Standpunktes. Nicht jeder Beschiss ist auch gleich ein strafrechtlich relevanter Betrug. Wenn da hundert Mal was von kostenlos steht und dennoch daneben ein Preis für das Angebot angegeben ist, dann ist es schwer, die strafrechtlich relevante Betrugsabsicht nachzuvollziehen. Die Bedeutung in einem zivilen Verfahren (also letztlich ob die Forderung überhaupt zu Recht besteht und bezahlt werden muss oder nicht) wird nach ganz anderen Kriterien beurteilt.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

@ reducal

servus.
hast natürlich recht. so weit hab ich bisher noch gar nicht gedacht. hatte bisher weder mit zivil- noch mit strafrecht zu tun. wohne übrigens in deutschland.
mfg toni
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hallo. habt ihr schon gesehen , dvden hat die AGB teilweise geändert. Bei der Widerrufsbelehrung steht jetzt unter anderem:

Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger.

Was ist denn jetzt los?:-? :-?
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Brooke schrieb:
Hallo. habt ihr schon gesehen , dvden hat die AGB teilweise geändert. Bei der Widerrufsbelehrung steht jetzt unter anderem:

Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger.

Was ist denn jetzt los?:-? :-?

Vielleicht ist man beim täglichen Durchsehen der Kontoauszüge versehentlich abgerutscht und im BGB hängengeblieben?
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

conair2004 schrieb:
Kann man DVDen eigentlich wegen unlauteren Wettbewerb abmahnen?:gruebel:
Die Website? Falls du aber die Share Media Ltd. meinst oder deren österreichischen Initiator, dann nur zu - schnapp dir ´nen Anwalt, der was kann halt und lege länderübergreifend los. Die Vorfinanzierung des Späßles wäre übrigens deine Sache.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

sascha schrieb:
Brooke schrieb:
Hallo. habt ihr schon gesehen , dvden hat die AGB teilweise geändert. Bei der Widerrufsbelehrung steht jetzt unter anderem:

Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger.

Was ist denn jetzt los?:-? :-?

Vielleicht ist man beim täglichen Durchsehen der Kontoauszüge versehentlich abgerutscht und im BGB hängengeblieben?
Oder man hatte nach dem Polieren der Goldmünzen im Geldspeicher noch Zeit gefunden, in einem führenden Verbraucherschutzforum nachzulesen, was Kunden dürfen, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist.

Dietmar Vill
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Auszug aus der Änderung

"Die Betreiberin informiert den Nutzer über Änderungen dieser AGB per E-Mail. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB. Widerspricht der Nutzer den Änderungen der AGB, ist die Betreiberin berechtigt, dem Nutzer zu kündigen. Eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge wird in diesem Fall nicht vorgenommen."

Das bedeutet, wenn wir alle diesen Änderungen widersprechen, falls wir sie innerhalb von 2 Wochen bemerken sollten, sollte er uns eigentlich kündigen oder? Ist jemand schonmal über Änderungen per Mail informiert worden? Also ich noch nicht....
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hallo Forum,

das erscheint mir alles sehr merkwürdig, auch die Sache mit der Änderung der AGB's. Da ich bis heute keine Gratis-DVD erhalten habe und auch sonst nichts mehr von Herrn D. gehört habe, sehe ich die Sache als erledigt an. Ich habe 2 x einen nicht vorhandenen Vertrag gekündigt und ausser der Einheitsmail, das die Kündigung nicht anerkannt werden kann, von Herrn D. nichts erhalten.

Bin gespannt, ob ich mit der oben geäußerten Annahme Recht habe, ansonsten werde ich es, wie schon mal gesagt, zum Mahnbescheid kommen lassen.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Strandhafer schrieb:
das erscheint mir alles sehr merkwürdig, auch die Sache mit der Änderung der AGB's.
Nachträgliche Änderungen von AGBs sind für bereits laufende Vorgänge so interessant
wie der Sack Reis in China

j.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

miller_83 schrieb:
Auszug aus der Änderung

"Die Betreiberin informiert den Nutzer über Änderungen dieser AGB per E-Mail. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB. Widerspricht der Nutzer den Änderungen der AGB, ist die Betreiberin berechtigt, dem Nutzer zu kündigen. Eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge wird in diesem Fall nicht vorgenommen."

Das bedeutet, wenn wir alle diesen Änderungen widersprechen, falls wir sie innerhalb von 2 Wochen bemerken sollten, sollte er uns eigentlich kündigen oder? Ist jemand schonmal über Änderungen per Mail informiert worden? Also ich noch nicht....
Nein, so wie es da formuliert wird, würde das folgendes bedeuten:
Widerspricht der Kunde, dann kann "die Betreiberin" den Kunden kündigen, muss aber nicht. Glaubst du wirklich, dass hier jemandem "gekündigt" wird, der noch nicht bezahlt hat?
Nehmen wir aber den Fall an, ein Kunde hat seine Rechnung schon beglichen. Der hätte sicher eine große Freude, wenn er sofort gekündigt würde, aber, wie es oben auch geschrieben steht, die gezahlten Beträge nicht rückerstattet bekommt. Wo doch der Betreiber den Betrag für ein Jahr im Voraus haben möchte.

Inwiefern sowas überhaupt im Einklang mit dem BGB (=Gesetz) steht, ist dann noch eine zusätzliche Frage, die ich aber nicht beantworten kann.

Ich kann mich nur wiederholen: Konzentriert euch auf die Punkte, die hier eh schon oftmals angesprochen wurden. Im Grunde genommen ist eh alles relativ einfach.

Gruß
Wembley
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

hallo,

Vielen Dank für die Hilfe und unterstützung in diesem Forum.Ohne diese Hilfe hätte ich schon längst aufgeben. ein gutes hat die Sache auch. Ich habe einiges dazu gelernt.:-p
 
Zurück
Oben