DVDen.de und andere DVD-Abos

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Schade das hier so viel editiert wird. Dann sag ich es halt so: Man sollte mal zu dem jungen Mann hinfahren und eine nette Plauderei mit ihm führen über diese [........] Machenschften die er betreibt. Vieleicht is er so einsichtig und überlegt es sich nochmal ob er wirklich die ganzen Leute [.......].

Teile wegen rechtlicher Bedenken entfernt. MOD/BR
 
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Hab heute auch das schreiben wie Eragon2 erhalten, nur dass bei mir ein sinnvolles Datum eingetragen ist (18.02.2006 um 16:28)!

Mich würd ja aml interessieren bei allen 3 genannten Schreiben das gleiche Aktenzeichen steht!
Bei mir steht dort: [......]
(Kann was paasieren wenn ich das hier so öffentlich nenne, oder sollte ich das lieber lassen?)

Bin jetzt auch ziemlich verunsichert wie ich vorzugehen hab.
Ich habe denen mit meiner Wiederrufsbelehrung dazugeschrieben dass meine Schwester sich dort angemeldet hat (ist 17) und meine Daten eingegeben hat weil das mein Internetanschluss ist.
Das haben sie nicht anerkannt und als Betrug gedeutet.
Hab ich mir da selbst ins eigene Fleisch geschnitten? Was droht mir in dem Fall?
Und vor allem, was sollte ich denn jetzt dem Anwalt antworten?

Angaben, die Hinweise auf die Identität des Users geben könnten, gelöscht. MOD/BR
 
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habe hir mal meine frage reingestellt und hoffe jetzt mal auf antwort
für alle die es dor auch mal versuchen wollen hir der link

w+w.anwalt.de
 
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Beer schrieb:
Hallo miteinander habe heute das identische Schreiben wie "Eragon2" bekommen. Sieht mir aus wie einen Text in ein altes Schreiben von den Anwälten reinkopiert. Mein Anwalt zumindest schickt keine kopien raus sondern Originale. Und seit wann schicken Anwälte einen Überweisungsträger mit raus, sehr seltsam, aber ein bisschen Schiß hab ich trotzdem. Die wollen jetzt 163,24€ bis zum 09.07.2006 von mir haben. Bekommen sie aber nicht.
[ edit] . Aber hier in Deutschland ist ja alles machbar und wenn man dreist genug ist passiert einem auch nichts. Schade, solche [ edit] hätten in anderen Ländern nicht vielo bzw. lange etwas zu Lachen. Soll ich jetzt reagieren auf dieses misteriöse Schreiben oder wieder mal abwarten?

aus rechtlichen Gründen editiert modaction
Ich weiß nicht einerseits bin ich sehr wütend über diesen kleinen Österreicher anderseits haben die mich langsam wirklich soweit das ich bezahle-ich meine ich will mich wegen dem Typ nicht verschulden-anscheinend macht der wirklich Ernst,oder?
 
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A-Rex schrieb:
Hab heute auch das schreiben wie Eragon2 erhalten, nur dass bei mir ein sinnvolles Datum eingetragen ist (18.02.2006 um 16:28)!

Mich würd ja aml interessieren bei allen 3 genannten Schreiben das gleiche Aktenzeichen steht!
Bei mir steht dort: [......]
(Kann was paasieren wenn ich das hier so öffentlich nenne, oder sollte ich das lieber lassen?)

Bin jetzt auch ziemlich verunsichert wie ich vorzugehen hab.
Ich habe denen mit meiner Wiederrufsbelehrung dazugeschrieben dass meine Schwester sich dort angemeldet hat (ist 17) und meine Daten eingegeben hat weil das mein Internetanschluss ist.
Das haben sie nicht anerkannt und als Betrug gedeutet.
Hab ich mir da selbst ins eigene Fleisch geschnitten? Was droht mir in dem Fall?
Und vor allem, was sollte ich denn jetzt dem Anwalt antworten?

Angaben, die Hinweise auf die Identität des Users geben könnten, gelöscht. MOD/BR
Ich muß zugeben das ich langsam kalte füße bekomme und ich vanillapay jetzt ratenzahlung angeboten habe,da ich mich nicht verschulden möchte wegen diesem Typen.
 
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huhu!

habe heute auch einen brief von einem anwaltsbüro aus münchen bekommen!! bichen was über 160 euro wollen die nun von mir!!
habe dort sofort angerufen und gesagt dass ich mich nicht selbst angemeldet habe und schon briefe per einschreiben an dvden.de geschickt habe!! aber bei denne erreicht man natürlich nie jemanden und antwort kommt auch keine!!

die frau am telefon sagte mit, ich solle ihr mal den brief zukommen lassen, den ich an dvden.de schickte / das war ein musterbrief v der verbraucherzentrale!)
mal sehen was es bringt, ich befürchte nämlich NIX!!

lg stephanie:-?
 
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Hir für alle die noch kein brief von dem anwalt haben die internet address von der kanzlei

w+w.herrmann-wiedenmann.de
 
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Claudia74 schrieb:
Ich weiß nicht einerseits bin ich sehr wütend über diesen kleinen Österreicher anderseits haben die mich langsam wirklich soweit das ich bezahle-ich meine ich will mich wegen dem Typ nicht verschulden-anscheinend macht der wirklich Ernst,oder?
Ich würde das mal ganz einfach machen:
wenn ich das bestellt habe, dann würde ich die Rechnung zahlen. Wenn ich nix bestellt habe, dann könnte er mich kreuzweise.
 
Offene Forderung der Share Media

Hallo habe heut ein brief im briefkasten gehabt von H.&W. Rechtsanwälte! Ja die wollen von mir 163,24€ mit zahlungsschein beiliegend.Ja jetzt stellt sich die frage was tun????Zahlen tue ich nicht weil habe bis heute noch keine dvd erhalten,das ich mich angemeldet habe ist kein thema ist auf mein mist gewachsen ,aber trotzt ständiger Anrufe und keiner Antwort und ma abgesehn auf mein kündigungsschreiben warte ich heute noch was ich per fax hingeschickt habe.Ja leute jetzt stellt sich die frage was würdet ihr den tun??
gruss Ollay
:roll: :roll:

Namen aus rechtlichen Gründen gekürzt. MOD/BR
 
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Hallo,
ist es nicht so, dass man ohne erhaltene Leistung (hier ein Päckchen mit DVDs) jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann? Bzw. kann man mich überhaupt mit Mahnbescheiden belästigen, wenn ich noch gar keine Leistung erhalten habe?
Gruß
Tommy aus Aachen
p.s. habe auch heute den Anwaltsschrieb bekommen mit 1970 Datum;-) Allerdings mit Providerangaben, die auch stimmen
 
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ja und was machst du jetzt dagegen gen das schreiben vom anwalt???
 
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Hallo,

war heute bei einem meinem Anwalt um mich zu erkundigen, wie ich weiter vorgehen soll. Der hat mir geraten, das zu tun, was ich in "#361" geschrieben habe, nämlich nichts. (siehe auch "#362") Der österreichische Junge will nur Angst verbreiten und so die Leute zwingen, seine "Rechnungen" zu bezahlen. Solange kein Gerichtlicher Mahnbescheid eingegangen ist, muss man nicht reagieren. Ist der Mahnbescheid gekommen, muss man reagieren und Einspruch einlegen. Stimmt das so?
 
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Hallo, habe heut gleich zwei brief im Briefkasten gehabt von H. W. Rechtsanwälte aus München! Ja die wollen von mir auch 163,24€ bis zum 09.07.2006 haben. Und das besste daran ist ich weiß nicht für was. Die DVD habe ich bis heute noch nicht erhalten. Achja und ich habe am 01.01.1970 um 01:00 Uhr auf der Internetseite w*w.dvden.de einen Vertrag abgeschlossen und das beste daran ist ja in der zeit wahr an mich noch nicht zu Denken :roll: ! !
Was kann ich nun dagegen tun ??

Gruss angel aus Meissen

Namen gekürzt modaction
 
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Hallo,

ich habe, so langsam den Verdacht, da will uns einer verarschen. Man sollte sich mal bei der Anwaltskammer erkundigen, ob es so ein Anwaltsbüro überhaupt gibt!
 
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Leute Leute: BITTE BITTE lasst euch nicht von den "besonderen" Firmen oder Anwälten etc. verunsichern.
Selbst wenn ihr auf DVDen euch angemeldet habt , dann war euch doch sicher nicht bewußt , das ihr damit ein kostenpflichtiges Abo eingeht,denn geworben wird da mit kostenlos, und über Kosten die auftreten können, wird da nicht beschrieben, ausser in den Agbs, aber das schön versteckt.
Der Verbraucher muß eine entsprechende Willenserklärung geben, das er sich dessen bewusst ist, das ein kostenpflichtiges Abo zustande kommt, da der Verbraucher aufgrund der Aufmachung der Seite davon ausgehen muß , das die Dienstleistung kostenlos ist, ist somit kein Rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen. siehe auch Urteil AG München...

Also schiebt den besonderen Firmen kein Geld in den Rachen, da könnte man dies auch das Klo herunterspülen. Mahnbescheid oder gar Klagen wird es von Seiten von DVDen/VP nicht geben, ist meine pers. Meinung da die meisten besonderen Firmen so verfahren. Wer laut bellt, beißt nicht.
 
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pasmaster schrieb:
Leute Leute: BITTE BITTE lasst euch nicht von den "besonderen" Firmen oder Anwälten etc. verunsichern.
Selbst wenn ihr auf DVDen euch angemeldet habt , dann war euch doch sicher nicht bewußt , das ihr damit ein kostenpflichtiges Abo eingeht,denn geworben wird da mit kostenlos, und über Kosten die auftreten können, wird da nicht beschrieben, ausser in den Agbs, aber das schön versteckt.
Der Verbraucher muß eine entsprechende Willenserklärung geben, das er sich dessen bewusst ist, das ein kostenpflichtiges Abo zustande kommt, da der Verbraucher aufgrund der Aufmachung der Seite davon ausgehen muß , das die Dienstleistung kostenlos ist, ist somit kein Rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen. siehe auch Urteil AG München...

Also schiebt den besonderen Firmen kein Geld in den Rachen, da könnte man dies auch das Klo herunterspülen. Mahnbescheid oder gar Klagen wird es von Seiten von DVDen/VP nicht geben, ist meine pers. Meinung da die meisten besonderen Firmen so verfahren. Wer laut bellt, beißt nicht.
Danke, das beruhigt mich sehr, denn ich habe heute morgen von meinem Anwalt die gleiche Antwort erhalten.
 
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Also dann in unserem Fall erstmal einfach die Schnauze halten, oder wass :)

Oder ist es Besser einen Hinweis auf das Urteil an die Kanzlei zu senden?
 
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Hallöchen zusammen,

so bei mir gab es heute auch das Schreiben vom RA. -natürlich mit falschem Datum.
Werde weiterhin nichts tun.

Man könnte jetzt gegen DVDen klagen, dass die behaupten ich hätte am 1. Januar 1970 bei Share Media was abgeschlossen. Hmmmmmm :-p Mit -15 Jahren ist man noch nicht mal rechtsfähig :-p :-p :-p
Und der Geschäftsführer ist da auch noch nicht mal auffe Welt gekommen

Also vergessen und unbeschwert weiterleben...
 
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