DVDen.de und andere DVD-Abos

AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Ich glaube langsam, dass DVDen bis zum Gericht geht. Es wurde die ganze Zeit im Forum geredet, dass niemeand Post vom Anwalt kriegt o.ä. Mittlerweile haben die also schon ein Anwaltsbüro eingeschaltet, dann werden die bestimmt auch bis vors Gericht gehen.
 
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conair2004 schrieb:
Ich glaube langsam, dass DVDen bis zum Gericht geht. Es wurde die ganze Zeit im Forum geredet, dass niemeand Post vom Anwalt kriegt o.ä. Mittlerweile haben die also schon ein Anwaltsbüro eingeschaltet, dann werden die bestimmt auch bis vors Gericht gehen.
Viele dieser hier behandelten Anbieter haben Briefe von Anwälten verschicken lassen, trotzdem ging keiner vor Gericht. Aber manche "Kunden" lassen sich leider schon davon beeindrucken, wenn irgendein Anwaltstitel auf dem Briefkopf steht.
Auf den Inhalt kommt es an und nicht auf die Verpackung. Das sollte man eigentlich schon sehr früh lernen.

Gruß
Wembley
 
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Wembley schrieb:
conair2004 schrieb:
Ich glaube langsam, dass DVDen bis zum Gericht geht. Es wurde die ganze Zeit im Forum geredet, dass niemeand Post vom Anwalt kriegt o.ä. Mittlerweile haben die also schon ein Anwaltsbüro eingeschaltet, dann werden die bestimmt auch bis vors Gericht gehen.
Viele dieser hier behandelten Anbieter haben Briefe von Anwälten verschicken lassen, trotzdem ging keiner vor Gericht. Aber manche "Kunden" lassen sich leider schon davon beeindrucken, wenn irgendein Anwaltstitel auf dem Briefkopf steht.
Auf den Inhalt kommt es an und nicht auf die Verpackung. Das sollte man eigentlich schon sehr früh lernen.

Gruß
Wembley

Ich war heute bei meinem Anwalt und habe ihm die Schreiben von DVDen gezeigt. Er hat nur gelächelt und mir den Rat gegeben, weiterhin nichts zu tun, denn die müssen beweisen, das die Rechnung zu recht ausgestellt worden ist. Und da habe ich, in meinem speziellen Fall, erhebliche Zweifel, das sie das können. (siehe #381)
 
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conair2004 schrieb:
Ich glaube langsam, dass DVDen bis zum Gericht geht.
Das steht zwar in dem Brief drin, dürfte aber sehr unwahrscheinlich sein. Außerdem, wer ist den DVDen? Ein österreichischer "Jungunternehmer", der seine offene Forderung an die Vanilla Verlag GmbH zum Einzug gegeben hat. Die Vanilla wiederum beschäftigt nun (nach erfolglosem Einzugsversuch) ihre Münchener Hausanwälte aus der Nußbaumstr. Ob die Anwälte allerdings wissen, wofür sie ihren Namen hergeben, wage ich arg zu bezweifeln. Bezweifelt werden kann auch, dass nach so langer Zeit es überhaupt möglich ist, den Vertragschluss ordentlich, lückenlos und gerichtsfest zu beweisen.

Doch bis es soweit kommt, kommt erstmal der gerichtliche Mahnbescheid und genau das ist das, was die Anwälte androhen, mehr nicht! Doch der wiederum ist kein empfindliches Übel - wer sich seiner Sache sicher ist, widerspricht einfach durch Häckchensetzen an der richtigen Stelle und hat fertig. Erst danach obliegt es den Münchenern ein Gericht mit der Klärung einzuschalten aber wie gesagt, das halte ich für sehr unwahrscheinlich! Die auf diesem Weg entstehenden Kosten tragen bis dahin übrigens die Forderungssteller.
 
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Wird wieder einmal Zeit auf DEN Link zu verweisen, der Informationen über Abos und Verträge im Internet im allgemeinen zum Inhalt hat:

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935

Da steht unter anderem, was das Widerrufsrecht betrifft:

Bei im Internet geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern regelmäßig ein Widerrufsrecht nach 312d Abs. 1 i.V.m. § 355 BGB zu.

Der Widerruf kann innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware erklärt werden. Dabei genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 BGB). Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Der Unternehmer muss im Streitfall beweisen, dass und wann die Widerrufsbelehrung erfolgt ist.

Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beginnt die Frist frühestens mit Eingang der Warenlieferung. In allen anderen Fällen beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn dem Verbraucher alle der nachfolgend aufgelisteten Informationen in klarer und verständlicher Weise in Textform mitgeteilt wurden:
.......


Alles klar, wie das mit den Warenlieferungen ist? Entsiegeln einer etwaigen Lieferung (sofern sie gekommen ist) ist halt nicht unbedingt ratsam, aber sonst.
Es wird aber vorkommen, dass ein Anbieter dies anders sieht. Dazu bleibt zu sagen: Willkommen in der realen Welt. Nur eines sollte man immer im Bewusstsein haben: Kein Anbieter steht über dem Gesetz. Also wichtig ist einmal: Informieren, informieren..... dann weiß man Bescheid und kann ruhiger schlafen.

claudia74 schrieb:
Ich muß zugeben das ich langsam kalte füße bekomme und ich vanillapay jetzt ratenzahlung angeboten habe,da ich mich nicht verschulden möchte wegen diesem Typen.
Schön, wie du "funktionierst". Ob dies sarkastisch gemeint ist oder nicht, mögest du bitte selbst herausfinden.

Gruß
Wembley
 
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Reducal schrieb:
conair2004 schrieb:
Ich glaube langsam, dass DVDen bis zum Gericht geht.
Das steht zwar in dem Brief drin, dürfte aber sehr unwahrscheinlich sein. Außerdem, wer ist den DVDen? Ein österreichischer "Jungunternehmer", der seine offene Forderung an die Vanilla Verlag GmbH zum Einzug gegeben hat. Die Vanilla wiederum beschäftigt nun (nach erfolglosem Einzugsversuch) ihre Münchener Hausanwälte aus der Nußbaumstr. Ob die Anwälte allerdings wissen, wofür sie ihren Namen hergeben, wage ich arg zu bezweifeln. Bezweifelt werden kann auch, dass nach so langer Zeit es überhaupt möglich ist, den Vertragschluss ordentlich, lückenlos und gerichtsfest zu beweisen.

Doch bis es soweit kommt, kommt erstmal der gerichtliche Mahnbescheid und genau das ist das, was die Anwälte androhen, mehr nicht! Doch der wiederum ist kein empfindliches Übel - wer sich seiner Sache sicher ist, widerspricht einfach durch Häckchensetzen an der richtigen Stelle und hat fertig. Erst danach obliegt es den Münchenern ein Gericht mit der Klärung einzuschalten aber wie gesagt, das halte ich für sehr unwahrscheinlich! Die auf diesem Weg entstehenden Kosten tragen bis dahin übrigens die Forderungssteller.

Frage: Welches Gericht ist zuständig, das Amtsgericht in München oder das Amtsgericht am Wohnort des Beklagten?
 
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Wenn du mich so fragst, gar keines, da es meiner Meinung nach gar nicht soweit kommen wird - das muss in aller Deutlichkeit immer wieder erwähnt werden, da alles andere hier unerwünschte Panikmache ist.

Ansonsten wäre es das AG, an Wohnsitz des Beklagten. Falls es einen Mahnbescheid geben sollte, dann kommt der ganz woanders her, evtl. aus Coburg.
 
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Wembley schrieb:
Wird wieder einmal Zeit auf DEN Link zu verweisen, der Informationen über Abos und Verträge im Internet im allgemeinen zum Inhalt hat:

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935

Da steht unter anderem, was das Widerrufsrecht betrifft:

Bei im Internet geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern regelmäßig ein Widerrufsrecht nach 312d Abs. 1 i.V.m. § 355 BGB zu.

Der Widerruf kann innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware erklärt werden. Dabei genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 BGB). Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Der Unternehmer muss im Streitfall beweisen, dass und wann die Widerrufsbelehrung erfolgt ist.

Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beginnt die Frist frühestens mit Eingang der Warenlieferung. In allen anderen Fällen beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn dem Verbraucher alle der nachfolgend aufgelisteten Informationen in klarer und verständlicher Weise in Textform mitgeteilt wurden:
.......

Das mit dem Gesetzen ist ja alles schön und gut. Das Problem ist nur, dass das Vanilla und die anderen ohne Anwalt [............]. Und ich werde mir nicht für 200€ einen Anwalt nehmen.

Teil wegen rechtlicher Bedenkten editiert. MOD/BR
 
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Reducal schrieb:
Wenn du mich so fragst, gar keines, da es meiner Meinung nach gar nicht soweit kommen wird - das muss in aller Deutlichkeit immer wieder erwähnt werden, da alles andere hier unerwünschte Panikmache ist.

Ansonsten wäre es das AG, an Wohnsitz des Beklagten. Falls es einen Mahnbescheid geben sollte, dann kommt der ganz woanders her, evtl. aus Coburg.

Vielen Dank, für die Antwort. Ich möchte hier keine Panik verbreiten, die verbreitet der "österreichische Junge" schon genug.
 
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Heiko schrieb:
Ich würde das mal ganz einfach machen:
wenn ich das bestellt habe, dann würde ich die Rechnung zahlen. Wenn ich nix bestellt habe, dann könnte er mich kreuzweise.
Nicht jeder kann einfach so 108Euro zahlen und diesem [ edit] zahle ich auch wenn ich könnte nichts

Schimpfwort editiert, modaction
 
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Claudia74 schrieb:
Heiko schrieb:
Ich würde das mal ganz einfach machen:
wenn ich das bestellt habe, dann würde ich die Rechnung zahlen. Wenn ich nix bestellt habe, dann könnte er mich kreuzweise.
Nicht jeder kann einfach so 108Euro zahlen und diesem kleinen [ edit] zahle ich auch wenn ich könnte nichts

Hallo Claudia, das sehe ich genauso. Ich werde auch nicht zahlen und lasse es darauf ankommen!!!
 
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huhu!!!

wolt euch nur kurz was erzählen!!

vorhin war ich mit meinem kleinen sohn einkaufen, plötzlich spricht mich eine frau von der seite an, erzählt mir da was von einem videoverband bla bla bla...

wollte mir das aufschwatzen, ich bekäme einen katalog, da könnte ich sachen bestelln, ich würde keinen vertrag oder ähnliches eingehen!

hab dann gesagt ich brauch den quatsch nicht! dann sagte sie, es gäbe auch babysachen zu kaufen, viiiiiel billiger im laden!! sie bräuchte nur mal meine bankdaten um sicher zu gehn dass ich auch zahlen kann!!häääää???????

aufpassen!!! die sind in ganz leverkusen unterwegs und quatschen die leute voll!!!

lg stephanie
 
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ach ja, unterschrieben hab ich natürlich nix!!! aber ne dvd hatse mir geschenkt :-D

bankdaten usw habe ich natürlich auch nicht rausgerückt!!
 
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Reducal schrieb:
Das steht zwar in dem Brief drin, dürfte aber sehr unwahrscheinlich sein. Außerdem, wer ist den DVDen? Ein österreichischer "Jungunternehmer", der seine offene Forderung an die Vanilla Verlag GmbH zum Einzug gegeben hat. Die Vanilla wiederum beschäftigt nun (nach erfolglosem Einzugsversuch) ihre Münchener Hausanwälte aus der Nußbaumstr. Ob die Anwälte allerdings wissen, wofür sie ihren Namen hergeben, wage ich arg zu bezweifeln. Bezweifelt werden kann auch, dass nach so langer Zeit es überhaupt möglich ist, den Vertragschluss ordentlich, lückenlos und gerichtsfest zu beweisen.

Doch bis es soweit kommt, kommt erstmal der gerichtliche Mahnbescheid und genau das ist das, was die Anwälte androhen, mehr nicht! Doch der wiederum ist kein empfindliches Übel - wer sich seiner Sache sicher ist, widerspricht einfach durch Häckchensetzen an der richtigen Stelle und hat fertig. Erst danach obliegt es den Münchenern ein Gericht mit der Klärung einzuschalten aber wie gesagt, das halte ich für sehr unwahrscheinlich! Die auf diesem Weg entstehenden Kosten tragen bis dahin übrigens die Forderungssteller.
Die rechtsanwälte h&w. scheinen ja trotzdem seriös zu sein. Das macht mich stutzig.Die internetseite ist aufschlußreich.Zwei von diesen anwälten waren Dozenten in der Fachhochschule in Schmalkalden. Vielleicht raten diese anwälte Share Media ja doch zum Klagen bei gericht. es könnte ja sein das gerade dvden die ersten sind mit einklagen der forderungen bei gericht.
 
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Brooke schrieb:
Die rechtsanwälte h&w. scheinen ja trotzdem seriös zu sein. Das macht mich stutzig.Die internetseite ist aufschlußreich.Zwei von diesen anwälten waren Dozenten in der Fachhochschule in Schmalkalden. Vielleicht raten diese anwälte Share Media ja doch zum Klagen bei gericht. es könnte ja sein das gerade dvden die ersten sind mit einklagen der forderungen bei gericht.
Ganz allgemein gesprochen: Ich würde niemals, die Seriösität einer Person/Firma anhand eines Internetauftritts beurteilen. Ja und was den Werdegang betrifft, irgendwo müssen die ja studiert haben bzw. vorher gearbeitet haben. Nur, was sagt uns das über ihre derzeitigen Tätigkeit? Genau nichts. Weder Positives noch Negatives.
Allgemein bemerkt, ohne mich auch auf diese Herren zu beziehen, die ich nicht kenne und über die ich mir kein Urteil erlauben kann, sei dazu gesagt: Manche Leute machen "interessante Karrieren".

Gruß
Wembley
 
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Brooke schrieb:
Die rechtsanwälte h&w. scheinen ja trotzdem seriös zu sein. Das macht mich stutzig.Die internetseite ist aufschlußreich.Zwei von diesen anwälten waren Dozenten in der Fachhochschule in Schmalkalden. Vielleicht raten diese anwälte Share Media ja doch zum Klagen bei gericht. es könnte ja sein das gerade dvden die ersten sind mit einklagen der forderungen bei gericht.
Auffällig ist für mich vor allem eins, dass sich jemand hier frisch anmeldet um mit dem ersten Posting Unsicherkeit zu schüren ohne anscheinend selbst betroffen zu sein. Ob die Anwälte seriös sind oder nicht spielt zunächst mal überhaupt keine Rolle. Anwälte sehen Mandanten, die zahlen, sonst nichts.
Vor dem Gang zum Gericht kommt erst mal der Mahnbescheid, immer alles der Reihe nach, den hat noch keiner gesehen und für den braucht man noch nicht mal einen Anwalt..

cp
 
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Hey leuts! hab zwar noch keine post vom anwalt, warte aber darauf....

ich werde aber auch nicht zahlen.. und überlegt doch mal: der junge scheint ja nicht allzu dumm zu sein, wenn er so ein projekt auf die beine stellen kann. der denkt sich auch; [.......]

so rechnen die jungs.. selbst die senior affilantes vom affilante-forum denken nicht das er mit dem geschäftsmodell vor gericht durchkommt..

also, ball flach halten und sich mit den franzosen freuen :-D

Spekulationen wegen rechtlicher Bedenken entfernt. MOD/BR
 
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miller_83 schrieb:
Hey leuts! hab zwar noch keine post vom anwalt, warte aber darauf....

ich werde aber auch nicht zahlen.. und überlegt doch mal: der junge scheint ja nicht allzu dumm zu sein, wenn er so ein projekt auf die beine stellen kann. der denkt sich auch; [edit]
so rechnen die jungs.. selbst die senior affilantes vom affilante-forum denken nicht das er mit dem geschäftsmodell vor gericht durchkommt..

also, ball flach halten und sich mit den franzosen freuen :-D
hier mal ein zitat vom chief-affiliante der schon etwas länger dabei ist:

[......] Zitat ende

Fremdes Zitat aus einem anderen Forum wegen rechtlicher Bedenken gelöscht. Abgesehen davon, sind definitive Feststellungen immer mit Vorsicht zu genießen. Auch wenn es viele Indizien gibt, die darauf hinweisen. MOD/BR
 
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miller_83 schrieb:
Hey leuts! hab zwar noch keine post vom anwalt, warte aber darauf....

ich werde aber auch nicht zahlen.. und überlegt doch mal: der junge scheint ja nicht allzu dumm zu sein, wenn er so ein projekt auf die beine stellen kann. [edit]
so rechnen die jungs.. selbst die senior affilantes vom affilante-forum denken nicht das er mit dem geschäftsmodell vor gericht durchkommt..

also, ball flach halten und sich mit den franzosen freuen :-D

Guten Abend,

ich werde auch nicht zahlen. Aber Deine Rechnung könnte hinkommen, weil der Junge mit der Angst und dem Unwissen der Leute rechnet.
"Mein Gott! Eine Rechnung und er droht mit dem Gericht. ich weiss zwar nicht, ob ich das bestellt habe, aber ich bezahle trotzdem, denn die werden schon nicht ohne Grund eine Rechnung schicken!", so denken sicher viele, die eine Rechnung erhalten.
 
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