Das SCHUFA Informationsmanagement bietet verschiedene Services wie die
Auskunft, Nachmeldung oder Anschriftenermittlung an.
Wenn Sie als Inkassounternehmen als Erfüllungsgehilfe für einen existierenden
SCHUFA-Vertragspartner tätig werden, gelten auch für Sie die Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag, den der Vertragspartner mit der SCHUFA
geschlossen hat. Das heißt, auch Sie können im Auftrag des Vertragspartners
unsere Services in vollem Umfang nutzen.
Wenn Sie als Inkassounternehmen selbst Vertragspartner für fremde
Forderungen werden bzw. die Forderungen kaufen und damit Inhaber der
Forderungen werden, können Sie nach dem demnächst zur Verfügung stehenden
Vertragstyp F ebenfalls am SCHUFA-Verfahren teilnehmen und von
unseren Services profitieren.
Als F-Vertragspartner können wir Ihnen aufgrund datenschutzrechtlicher
Vorgaben neben den Personeninformationen mit der aktuellen Anschrift und
den Voranschriften nur öffentliche Informationen, also Daten aus den Schuldnerverzeichnissen
der Amtsgerichte (Haftbefehle und eidesstattliche
Versicherungen), und Insolvenzdaten aus öffentlichen Verzeichnissen zur
Verfügung stellen. Nachmeldungen an unsere F-Vertragspartner beschränken
sich auf Anschriftenänderungen und die oben genannten Negativmerkmale.
Der SCHUFA-Score kann von Inkassounternehmen genutzt werden, die als
Erfüllungsgehilfe für einen SCHUFA-Vertragspartner tätig sind. Der Service
bietet Ihnen einen Index zu Beitreibungswahrscheinlichkeiten betreffend
natürliche Personen.