Diskussion zum Thema Eintrag bei Schufa, Creditreform ...

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Durch AJohn angeregt:

Die Rechtsanwaltskammer München schreibt:
Beschwerden gegen Rechtsanwälte
Die Rechtsanwaltskammer München übt die Berufsaufsicht über die in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. In Fällen, in denen ein Mandant eines Rechtsanwalts der Ansicht ist, dass dieser gegen die ihm obliegenden Berufspflichten verstoßen habe, kann dies der Rechtsanwaltskammer München angezeigt werden. Diese kann das Verhalten des Rechtsanwalts jedoch nur unter berufsrechtlichen Aspekten prüfen. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche darf die Rechtsanwaltskammer nicht überprüfen. Hierunter fällt auch die Frage, ob ein Anwalt das Mandat zur Zufriedenheit des Mandanten bearbeitet hat. In solchen Fällen sollte im Zweifel der Rechtsrat eines anderen Rechtsanwalts eingeholt werden. Beschwerden gegen Rechtsanwälte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur schriftlich auf dem Postweg oder per Telefax, jedoch nicht per E-Mail entgegengenommen werden.
Da steht grundsätzlich nichts über Beschwerden Dritter, also "Nicht-Mandanten".

Es ist umstritten, ob unterhalb der strafrechtlichen Schwelle außerhalb des Verhältnisses zum Mandanten überhaupt eine Zuständigkeit der Kammer besteht ...
 
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Es ist umstritten, ob unterhalb der strafrechtlichen Schwelle außerhalb des Verhältnisses zum Mandanten überhaupt eine Zuständigkeit der Kammer besteht ...
Selbst wenn, ist es wohl wie bei Dienstaufsichtsbeschwerden, fff:
Formlos, fristlos, fruchtlos.
 
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Eben.

"Und ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs völlig ungeniert."


Ich kenne da einige prominente Anwälte (und Anwältinnen), die ficht deshalb nicht mehr viel an ...
 
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Naja, das ist ziemlich alt, oder? Wie schnell arbeiten die Behörden in so einem Fall? Wie hoch ist die Quote je in Deutschland verurteilter Anwälte in Bezug auf gegen sie laufende Verfahren? Das Anlegen eines Aktenzeichens dauert Sekunden. Das heisst ja aber nicht, dass wirklich ermittelt wird. Bzw. selbst wenn doch, dass es zu einem Strafbefehl, einer Anklage und einer Verurteilung führt.

Im Grunde werde ich bei den Internetgaunereien regelmäßig an Zeiten erinnert, wo man mit windigen Geschäften z. B. an der Haustür noch haufenweise Leute übers Ohr hauen konnte. Die Gauner kamen jeweils unbehelligt davon. Mit "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" hat damals das Fernsehen geradezu eine Marktlücke der Aufklärung gefüllt. Der Gesetzgeber und die Behörden drücken Augen und Ohren erfahrungsgemäß solange fest zu, bis es Wählerstimmen kostet. Das ist vorausichtlich etwa dann der Fall, wenn jeder mindestens zwei Geschädigte kennt. Weil jeden Tag ein Dummer aufsteht, dem man die Taschen leeren kann, wird die "Erlösung" durch die volle staatliche Kontrolle des Webtraffics von diesen Idioten geradezu herbeigesehnt und herbeigewählt. Schöne, neue Welt!

M. Boettcher
 
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Der Gesetzgeber und die Behörden drücken Augen und Ohren erfahrungsgemäß solange fest zu, bis es Wählerstimmen kostet.
Und weil die Internetgemeinde anders, als große Konzerne, keine bezahlten Gesetzeschreiber in die Ministerien abkommandieren kann, kommt aus diesen nur idiotischer Textmüll, der einzig dazu taugt, unfähigen Abmahnanwälten die Grundversorgung zu sichern. (Siehe Telemediengesetz, Widerrufsbelehrung usw.) :wall:
 
Diskussion zum Thema Missbrauch bei Schufa, Creditreform ...

Hallo.

Ich habe einige Male selbst den Mißbrauch der Schufa miterleben müssen.

Fakt ist, es gibt bei der Schufa kein Kontrollorgan und die Nutzer der Schufa (Banken, Versicherungen, Inkassodienste...) haben kein Kontrollorgan und können da lustig reinschreiben was ihnen gefällt!

Das ist schon mal bedenklich! Schlimmer ist aber, das die Schufa die selbst genannten Fristen nicht überprüft. So habe ich erlebt, das eine Kreditkarte die ich beinahe 10 Jahre nicht mehr hatte, immer noch bei der Schufa eingetragen war. Erst nach mehreren Aufforderungen hat die Bank endlich den Eintrag entfernt.

Ich habe dann der Berechnung meines Scorewertes widersprochen. Die Schufa hat meinen Widerspruch nicht angenommen sondern versucht, mich mit Werbung davon zu überzeugen wie gut doch der Schufa-Dienst für mich sei. Ich musst erneut deutlich werden und dann erst war meine Scoreberechnung blockiert.

So ging es weiter. Der Eintrag einer Fahrzeug-Leasing (es endete mit einem Rechtsstreit über Kratzer am Türschloss -einschlägige Urteile sagen dazu seit längerem, dass es übliche Gebrauchsspuren sind-) Für die Leasingbank aber ein Anlass, bei der Schufa einen Hinweis auf ein nicht korrekt beendetes Vertragsverhältnis zu hinterlassen. Das zu entfernen hat einigen Schriftwechsel erfordert. Ganz klar war das der Versuch, druck per Schufamissbrauch auszuüben.

Der neuste Fall:

Ein Telekommunikationsleister war der Meinung, meine Anfrage zur Anschlussschaltung wäre ein Auftrag und verlangte von mir für einen nicht bekommenen Telefonanschluss die Grundgebühren für 6 Monate.
Ich war dann etwa 2 Jahre im Ausland tätig. Während meiner Abwesenheit gelang es dem Unternehmen mit Hilfe der Creditreform einen zunächst rechtskräftigen Titel gegen mich zu erwirken. Dieser wurde wie üblich bei der Creditreform und auch bei der Schufa eingetragen.

Nach meiner Rückkehr aus dem Ausland wollte ich zunächst wieder ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen und schaute in ungläubige Gesichter. Meine erste Handlung danach war, mir die Online-Auskunft der Schufa freischalten zu lassen. Dort fand ich den Grund erkundigte mich beim Zentralen Mahngericht, wie es denn sein könne, das ein Titel gegen mich besteht, wo ich doch darnicht anwesend war und keine Möglichkeit hatte, Widerspruch einzulegen.

Das Gericht erklärte also den Titel für ungültig und gab mir Gelegenheit, die Widerspruchsfrist zu nutzen. Ich habe natürlich der Forderung widersprochen und unverzüglich die Creditreform aufgefordert, den Eintrag aus der Schufa zu entfernen - KEINE REAKTION!

Ich habe nochmals die Creditreform telefonisch aufgefordert, den Eintrag zu entfernen, da es inzwischen zu einem gerichtlichen Klärungsverfahren gekommen war. Der Titel war inzwischen aufgehoben. Die Mitarbeiterin der Creditreform versprach mir, sofort bei der Schufa anzurufen aber... -KEINE REAKTION! (10 Tage später immer noch der Eintrag mit dem Titel!)

Ich habe nun seit 2 Tagen ein Gerichtsurteil vorliegen, in dem mir eindeutig Recht zugesprochen wird. Die Klage des Telekommunikationsunternehmens wurde abgewiesen, weil kein Vertrag zustande gekommen war.
Der Eintrag bei der Schufa steht aber immer noch, das ein Titel gegen mich besteht. Wenn das kein Mißbrauch ist...

Wieso wird in Deutschland alles und jedes zwei Mal überprüft und bei der Schufa dürfen sich die Nutzer unkontrolliert und nach gutdünken entfalten?? Wie kann die Schufa darüber nachdenken, diesen "Service" nun auch noch den Vermietern zur Verfügung zustellen? Was wird dann wohl für ein Chaos entstehen, wo die Schufa nicht einmal in der Lage ist, dafür zu Sorgen dass die bisherigen Mitglieder das System nicht mißbrauchen??

ES MUSS EIN KONTROLLORGAN HER ! DIE SCHUFA DARF SICH NICHT LÄNGER HINTER DER AUSSAGE VERSTECKEN, DAS MAN SELBST JA KEINE DATEN ERFASST, SONDERN NUR DEN SERVICE FÜR DIE DATENHALTUNG BIETET.

Falls jemand Zweifel an meinen Ausführungen hegt, ich sende gerne Screenshots oder das Gerichtsurteil per EMail.
 
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guck mal neues Thema "Ergänzung des § 263 StGB" weiter unten.

vlt kann einer der Mods den Link hier reinstellen, habs mehrfach versucht, leider ohne erfolg.
 
AW: Diskussion zum Thema Eintrag bei Schufa, Creditreform ...

guck mal neues Thema "Ergänzung des § 263 StGB" weiter unten.

vlt kann einer der Mods den Link hier reinstellen, habs mehrfach versucht, leider ohne erfolg.
Wozu? Der §263 STGB hat nichts mit dem hier diskutierten Thema zu tun.
 
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