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Genauer: Die Fernsehteams, die den Briefkasten filmen mögen, könnten dort operieren. Ob sonst jemand dort operiert, kann man erfahrungsgemäß nicht wissen.
Fundsache:
Eine Nachfrage bei der Hausverwaltung bzw. die für die Vermietung der Räume im Technologie- und Wirtschaftspark Innsbruck zuständig sind, ergab folgende Antwort:
"Diese Firma ist uns bisher nicht bekannt. Wir werden dieser Angelegenheit jedenfalls weiter nachgehen, ob es sich dabei um einen Untermieter handelt."
Also - mit dem fröhlichen Briefkastensuchen bitte noch etwas warten...... ;)
 
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Ein echtes Trauerspiel: Dieses Posting hat den vermutlich viel zu späten richtigen Rat gegeben.
Sternensinger007 3 Tage nachdem die Frage gestellt worden ist (15.03.2008 09:54) schrieb:
Bist Du Wahnsinnig? Überweise ja nichts an die. Informiere Dich erstmal im Internett über diese Firma und für was Du angeblich zahlen sollst.
der Superduperposter sgdjokajgiopsjh mit 32.611 Postings
Rang: Albert Einstein2
hat offensichtlich von Internetabzocke soviel Ahnung wie die Kuh vom Sonntag
 
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Was soll das? Alles online, z.B.

schuldnerverzeichnis.de/faq.php

aber die Startseite nicht.
 
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Und was wird das?

Domain: deutsche-inkassostelle-gmbh-limited.de
Letzte Aktualisierung: 08.02.2008
 
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Und was wird das?

Domain: deutsche-inkassostelle-gmbh-limited.de
Letzte Aktualisierung: 08.02.2008

Das gibt wohl eine Neugründung an gleicher Anschrift wie die alte DIS, nur wohl mit einer neuen Verantwortlichen. P. ist wohl out, R. kommt...... ;)
 
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Saarbrücken: Warnung vor Inkassobriefen

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes hat vor vermeintlichen Mahnbriefen von Inkassounternehmen gewarnt. Immer häufiger gingen Verbraucher aus Furcht vor Konsequenzen auf die Forderungen ein.

Auch im Saarland verschicke z.B. eine deutsche Inkassostelle angebliche Forderungen eines Internetdiestes aus Dubai. Beiglegt sei der ausgefüllte Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids.

Verbraucher sollten sich nicht von der Ankündigung rechtlicher Schritte einschüchtern lassen. Sie sage nichts über die Rechtmäßigkeit aus. Zahlungsaufforderungen sollten genau geprüft werden.
SR-online vom 27.3.08
 
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AGB schrieb:
Hinweis: Eine Inanspruchnahme der Dienstleistungen vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist führt nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts.
Späte Einsicht oder was?
 
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Also die DIS kann weiter machen wie bisher?
 
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Bei mir ist es immer noch die Seite 16 innerhalb des PDF-Dokumentes. Das kann ich oben eintippen und finde den Eintrag sofort. Kann aber jeder machen, wie er will.
 
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Ich stoße gerade auf eine Faktenlage, die etwas unverständlich bleibt.

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen kann man zu "Deutsche Inkassostelle" nach Veröffentlichungen zur Inkassoerlaubnis suchen. Man findet in

http://starweb.hessen.de/cache/STANZ/2008/11.pdf
http://starweb.hessen.de/cache/STANZ/2006/40.pdf
http://starweb.hessen.de/cache/STANZ/2006/24.pdf [Vertipper korrigiert. Danke für den Hinweis. (bh)]

Einträge mit Bezug auf diese Firma. Dort ist die Firma und die jeweilige Person genannt, die inkassoberechtigt ist.

In Businessdaten dieser Firma sind 2 handelnde Personen mit Führungsaufgaben genannt, z.B.:

http://www.databyte.de/businessinformation/firma_dis-deutsche-inkassostelle-gmbh_23-1cc49b.html

Ein Geschäftsführer ist aus dem Impressum bekannt, ein Prokurist hat sich kürzlich öffentlich in den Presse geäußert.

Mit Datum vom 15.2.08 tritt gemäß Staatsanzeiger ein Wechsel der Person mit Inkassoerlaubnis ein. Ich frage mich, welche Funktion die Person mit Inkassoerlaubnis zuvor ausgeübt hat. Es könnte natürlich ein Wechsel des Prokuristen stattgefunden haben. Dann wäre alles verständlich.

BTW: Akte 08 berichtete kürzlich über das Täuschen-und-Drohen-Gewerbe. Da kam ein Insider aus Frankfurt zu Wort, der ausgestiegen war und dessen Name nur abgekürzt genannt war. Die Welt ist klein. Ich hoffe, man erfährt noch viel von diesem Insider.
 
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Ach was. Die hessischen Elitegymnasiasten mit den dubaiosen Geschäftsmodellen erobern gerade den Weltmarkt?

vecindad24.net
 
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