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deutsche-startups.de schrieb:
Kurz vor Weihnachten änderte der neue Betreiber in einer Nacht- und Nebelaktion die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und machte aus dem kostenlosen Dienst einen kostenpflichtigen.
Wobei erhebliche Zweifel daran bestehen, ob es da mit rechten Dingen zugegangen ist.
Der Verdacht, es könnte ein von vornherein abgekartetes "Spiel" gewesen sein, wird sich nicht
beweisen lassen, aber ein ganz fader Geschmack bleibt bei dieser Aktion zurück.
 
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Ich glaube, das Geschäft ist zu schlau ausgedacht. "Zu schlau" ist, wenn es dann doch nicht klappt. Man hätte den englischen Briefkasten gleich mitübernehmen und so die Kostenpflichtigkeit innerhalb der gleichen Vertragsbeziehung einführen sollen.

Das wäre wohl auch eine zu große Änderung eines Vertrages gewesen, um sie per AGB-Änderung durchzuführen, aber der Zahlungsdruck durch Drohschreiben wäre höher gewesen.

Der Wechsel des Vertragspartners schwächt die Wirkung von Drohschreiben erheblich.
 
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Ein weiterer Fehler oder auch Schlampigkeit, die die AGB lächerlich erscheinen lässt:
Man kann sich ab Jahrgang 1992 anmelden (jedenfalls wird die Auswahl vor endgültiger Registrierung nicht beandstandet) , im Mitgliederverzeichnis findet man auch (fiktive) Personen unter 18, während in den AGB ausdrücklich für Kinder und Jugendliche unter 18 die Nutzung untersagt ist. Ganz toll.

Gruß
Pfadfinder
 
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Da fällt mir ein: ist es einem deutschen Staatsbürger eigentlich erlaubt, in der Schweiz eine Anzeige zu erstatten?
Der Empfehlung des [.....] quasi folgen und tatsächlich eine Anzeige erstatten.

Natürlich auch gegen "Unbekannt", den Schweizer und Dubaier-Briefkasten - gleicher § und Datenschmutz und Betrugsabsicht und und und (natürlich die "alle möglichen in Frage kommenden Delikte" nicht vergessen).

Für den Bereich der Schweiz dürften die schweizer Behörden helfen und ermitteln.
Im besten Fall werden sie auf das [.....] und den Nepp aufmerksam. Im schlimmsten Fall bekommt man z.B. nur ein Schreiben, die Ermittlungen gegen Bilat oder einem aus dem bekannten Dunstkreis sei eingestellt.
Mit dieser kann man dann wiederum die hiesigen Behörden füttern..

Wie gesagt: hängt alles von den Schweizern ab, ob die kooperativ sind und ob sie deutschen Anzeigestellern nachgehen müssen.

Zwei Wörter aus rechtlichen Gründen editiert. MOD/BR
 
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:-D
Ihr braucht das wort "pack" nicht zu zensieren-
Pack bedeutet auch "Rudel" und "Bündel" und muss nicht zwangsweise gesehen werden, wie es ist :)
 
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Da fällt mir ein: ist es einem deutschen Staatsbürger eigentlich erlaubt, in der Schweiz eine Anzeige zu erstatten?
Warum Schweiz?

Die Firma ist in Dubai ansässig. Da muss man wohl wegen der Anzeige mit einer Kamelkarawane anreisen - wenn man gerade nichts besseres zu tun hat.
 
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... ist es einem deutschen Staatsbürger eigentlich erlaubt, in der Schweiz eine Anzeige zu erstatten?
Natürlich, da allenorts das Tatortprinzip gilt. Bloß, was wird vorgeworfen, gegen wen richtet sich wegen was der Verdacht? In der Regel dürfte der Sachverhalt wohl nicht zu klären sein, da die notwendigen Verbindungsdaten nicht verfolgbar sind. Somit ist eine Strafanzeige in der Schweiz oder in Arabien oder Deutschland unsinnig. Und wenn ich sowas hier lese:
...bekommt man z.B. nur ein Schreiben, die Ermittlungen ... sei eingestellt.
Mit dieser kann man dann wiederum die hiesigen Behörden füttern.
...dann geht einem schon etwas die Hutschnur zu. Was denkst du dir eigentlich, was Behörden (Polizei und StA) sonst noch zu tun haben? Sein Recht hier kann jeder Betroffene nur in die eigene Hand nehmen, in dem er geeignet auf eine Forderung reagiert.
 
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Es mag dir ja die Hutschnur hochgehen- wenn ich lese, daß ohne Namen mit einem fiktiven Firmennamen geantwortet wird, dann bleibt einem schon kaum was über, als den Weg über die Behörden, die nun mal die "Macht" haben, um in die Bücher zu gucken.

Mir geht auch die Hutschnur hoch, wenn ich permanent SMS-Texte von einem Briefkasten bekomme und der "technische Anbieter" mir nur diesen nennt und weiteres aufgrund der "Datenschutzbestimmungen" nicht rausrückt aber fleissig unberechtigt Gelder kassiert. Sicher haben die Behörden etwas anderes zu tun- aber mit einer Anzeige kommt plötzlich eine Einstellung des Verfahrens gegen $Name mit dem Hinweis auf das Zivilrecht/zivilien Klageweg, da mangelndes öffentliche Interesse. Mir hat der Name damals gereicht und plötzlich war ein Name da und der war komischerweise NICHT im Ausland, sondern hier in .de.

So what? Rücksicht nehmen auf die Behörden, die besseres zu tun haben, als den Neppern hinterher zu laufen? Sorry: falsche Bescheidenheit und falscher guter Wille, meine ich. Wenn du meinst, daß Polizei und Staatsanwaltschaft nur für Mord&co da sind...
 
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....also ich glaube, dass der Insider am besten weiß, wozu die/er da sind und kann die Realität sicher objektiv einschätzen. Aber jedem sei seine subjektive Meinung gegönnt, wenn sie auch abenteuerlich oder womöglich gar falsch sein mag. Eine Diskussion über die Rolle der Behörden ist nicht unbedingt produktiv.
 
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Es mag dir ja die Hutschnur hochgehen- wenn ich lese, daß ohne Namen mit einem fiktiven Firmennamen geantwortet wird, dann bleibt einem schon kaum was über, als den Weg über die Behörden, die nun mal die "Macht" haben, um in die Bücher zu gucken.
Da bin ich aber mal gespannt, welche deutsche Behörde in deiner Ansicht für dubaiische (dubaianische? dubai'sche?) Bücher zuständig sein soll ...

Wahrscheinlich das Goethe-Institut, oder Siemens, denn die gibt es überall.

Am Besten behelligst du deinen persönlichen Wahlkreisabgeordneten auf Landes- oder Bundesebene - der ist immerhin ein Teilchen der Gesetzgebung, die ändern könnte, was eben so ist, wie es ist.

Oder dir erklärt, warum eben nicht.

:scherzkeks::roll:
 
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Ist doch Kappes, was du jetzt schreibst.
Wenn mir "technischer Dienstleister" in .de erzählt, er kann mir nicht sagen, wer sein Kunde ist und einen Briefkasten in Dubai (oder den Kanaren nennt), dann kriegt er die Anzeige, sofern das Geld zu unrecht abgebucht wurde.

Eigenartigerweise kriege ich die Info, wer denn nun der Kunde vom "Saubermann" sog. "technischer Dienstleister" nicht, da dieser sich (zurecht) hinter dem Datenschutz versteckt und mit der Weitergabe des Briefkastens der Auskunft genüge getan hat. Eigenartigerweise ist es kein Briefkasten mehr, wenn es um Betrug geht- da kommt eigenartigerweise (und zum größten Bedauern für euch, es nicht mehr ins Lächerliche ziehen zu können) über die Einsicht des eigenen Juristen oder die besagte Absage NICHT ein Briefkasten, der von der Staatsanwaltschaft genannt wird.
Beispiel:


Huh? Wo ist denn der Briefkasten hin?

Ich sage auch nicht, daß es DER weg ist und man die Behörden unnötig belasten soll mit einem Schmarrn. Ich sage nur, daß es MEIN Weg ist, wenn man mir mit irgendeinem Briefkasten versucht das Geld aus der Tasche zu ziehen, ich mich so wehre.
Wer meint, die Staatsanwaltschaft ist für andere Sachen da: jedem seine Meinung.
Wer meint, man kann den Briefkasten auch eleganter aufdecken: immer her damit.
Ich meine, daß´ man durchaus die Staatsanwaltschaften durch das Schildern des Sachverhalts durchaus über die Fäden im
eigenen "Bezirk" informieren kann.

Alternativ kann man natürlich lange spekulieren und in Foren und Blogs wilde Vermutungen anstellen, wer sich hinter
einem Briefkasten verbirgt. Ohne die offene Anfrage in Dubai hätte ich nie die Antwort bekommen, der netsolution FZE
da "registriert" hat und selbst wenn es mit Hilfe des UAE-Botschaftlers geschehen sollte (der bei Gott/Allah besseres
zu tun hat, als solchen Briefkästen aus .de hinterher zu rennen)- wenn es nicht anders geht, soll es scheinbar so sein.
Wie der "Abgeordnete" ja reagiert haben wir ja gesehen, als man die Delmenhorster Politik im Bezug auf die
Minderjährigenbilder in eindeutigen Posen aufmerksam gemacht hat. Ein kleines Skandälchen über die Antwort der
Abgeordneten und schon ist alles passé :(
Wie antwortete die Abgeordnete Krogmann seinerzeit auf den Hinweis:

Shit happens!
Gruß

MEHR NICHT!
 

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Lies dir dein erstes Posting zum Thema noch mal durch - und dann frage dich selbstkritisch, warum nicht nur ich glaubten, du wolltest mit ner Einstellung des Staatsanwalts den General behelligen ...

Habe dich falsch verstanden. Aber ich glaube, entschuldigt.
 
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Zur "Beweiskraft der IP-Nummer" den Link auch hier:
Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, gaben die angeblichen Inhaber der Forderung als Beweis eine IP-Nummer an, die gar nicht für den Anbieter des Internetzugangs des Geschädigten ausgegeben ist.
Aus: Frankenpost vom 4.1.08
 
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Banken mögen es nicht, wenn ihre Dienstleistung von Kostenfallenaufstellern missbraucht werden. Kostenfallenaufsteller sind teilweise recht hartnäckig, bis man sie rauskicken kann.
 
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>Eintrag entfernt<

Was stand denn da?
 
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Was stand denn da?
MIB gab den Hinweis darauf, dass man sich doch auch bei der C-Bank der Frau Rechtsanwältin über deren angewendetes Geschäftsmodell beschweren könnte. Deshalb auch der Hinweis von Max hinsichtlich der Kreditgefährdung, da Anschwärzen auch nach hinten losgehen kann.
 
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Der Vertrag für die Dienstleitung/den Service von nachbarschaft24 ist auf zwei Jahre begrenzt.
Ich versuche schon seit einiger Zeit zu verstehen, was die Nachbarschufte hier gemeint haben mögen.

Laut Duden meint "begrenzt", etwas auf ein gewisses Maß beschränken. Die Zeitdauer des Vertrages ist also nach oben, nicht nach unten beschränkt.

Klingt für mich ziemlich blöd formuliert für die Drahtzieher, aber extrem günstig für die Vertragspartner, weil die eigentlich immer rauskommen und spätestens nach 2 Jahren automatisch rausfliegen.
 
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