Plattenputzer schrieb:
...Eine eindeutige Willenserklärung kann er gar nicht abgegeben haben, weil man mit einem magischen Knochen keine dreimal ok eingeben und dann auf weiter klickern kann. Geht nicht. Technisch unmöglich!
Nee, geht nicht! Nur: Schon mal überlegt, dass der Grund für die Eingabe des OK genau der ist, dass man bei einem Dialer sonst keine manuelle Einwahl und damit eine Art Willenserklärung vornehmen kann?
Wenn meine Katze über eine Erbschaftsverzichtserklärung pinkelt, kann mir daraus auch keiner eine gültige Unterschrift dummreden.
Das hinkt nun allerdings etwas, oder? Es sind immer noch die eigenen Finger, die auf den Tasten des Telefons rumhämmern! Es sei denn, dass die pinkelnde Katze gleichzeitig mit den Vorderpfoten auf dem Telefon rumturnt.
Und weil die Anbieter über Mehrwertnummern explizit Content abrechnen (Das ist doch immer das Argument: Die Leitung kostet soviel weil du Nutzer über dieses Abrechnungssytem Content bezahlst), können sie auch nichts abrechnen, wenn sie nachweislich nichts geliefert haben, was ja in dem Fall technisch gar nicht möglich war.
Jetzt komme ich mit einem Vergleich, der hoffentlich nicht hinkt! Wenn Du als Blinder ins Kino gehst, um Dir einen Stummfilm anzusehen, wirst Du auch Eintritt bezahlen müssen. Blind ist in unserem Fall der Anrufer, weil er ein wesentliches Werkzeug zur Inanspruchnahme des Contents weggelassen hat, nämlich den PC! Und dafür kann der Betreiber nun nichts. Er hat (wahrscheinlich) alle Voraussetzungen von seiner Seite geschaffen, die die Nutzung des Contents ermöglichen. Den Rest muss der User mit seinem Windows-PC bringen. Und damit er das tut, ist die Einwahl-Software nur auf genau diesem PC lauffähig!
Du wirst nirgendwo ein Plakat, eine TV-Schmuddel-Werbung oder eine zeitungsanzeige finden, in der steht, dass Du diese eine Nummer anrufen sollst.
Eine Zahlungspflicht? Vertragsabschluss? Wenn Du einen Dialer nutzen willst (***grusel***), musst zu 6 Zeichen eingeben. Wenn Du von Hand die betreffende Nummer wählst, hast Du mindestens 10 Tasten zu drücken. Also, ich denke mal, viel eindeutiger kann man sich gar nicht mit dieser schweineteuren Nummer verbinden lassen. Jedenfalls in diesem speziellen Fall, bei dem der User schon vorher zumindest wusste bzw. wissen musste, dass er ein Risiko eingeht.
Es stellt sich mir in seinem Fall im Moment nur eine Frage: Gilt diese 10-Sekunden-Regel auch bei Dialer-Nummern? Wenn ja, da hat er auch noch laaaaange dem Pfeifen und Piepen der Daten zugehört. 10 Sekunden sind lang. Zähl mal langsam bis 10.
Ich bin nun wirklich kein Dialer-Fan, sondern (inzwischen) eher ein Verfechter der Schweizer Lösung. Aber wir sollten mal die Kirche im Dorf lassen.
Wie gesagt, wenn da irgendjemand versehentlich eine 09009 statt einer z.B. 09008 wählt, kann ich noch ein gewisses Verständnis aufbringen. Hier sähe ich das einzige echte Problem in Bezug auf diese Nummer, gegen das man etwas unternehmen müsste - wenn man das nicht schon durch eine 10-Sekunden-Regel getan hat.