Dialer übers Telefon angewählt - und nun?

A

Anonymous

Ich habe leider eine 0900-Dialer-Nummer über die Tastatur meines Telefons getippt und soll jetzt 2 x 30 Euro bezahlen. Ich wollte nur prüfen wer hinter der Nummer steckt, die ein Freund auf seiner Rechnung hatte, hab gedacht es käme eine Ansage über die Gebühren vorab. Aber es kam nur das Pieps-Geräusch wie ein Fax - und die Rechnung der Telekom. Kann ich was dagegen unternehmen, schließlich habe ich ja gar keinen Mehrwertdienst in Anspruch genommen und keine Gegenleistung erhalten, außer dem Piepser. Und es gab keine Info über die Gebühren die dabei anfallen. Hat jemand eine Idee...
 
Du hast die Nummer in vollem Bewusstsein angewählt. Ein wirksamer Vertrag hinsichtlich der Dialereinwahl dürfte so bestimmt nicht zu stande gekommen sein. Dennoch hätte Dir zuvor klar sein müssen, dass der Versuch nicht kostenlos ist. Was hälst Du davon, wenn Du Dich mal mit diesem Sachverhalt an die T-Com wendest und der Forderung widerprichst? Das Ergebnis würde mich und bestimmt auch andere schon sehr interessieren.
Du selbst hast Die Nummer per Tasteneingabe angewählt - ich befürchte, das geht in die Richtung selbst dran Schuld. Allerdings ist die Nummer eigentlich mit einem Dialerprogramm für´s Internet verbunden und war somit nicht als Mehrwertdienst für Telefonie gedacht. Somit hat mEn eine untaugliche Einwahl statt gefunden, die eigentlich beim Inhaber der Nummer reklamiert gehört. Sollte der Dialer bei der RegTP ordnungsgemäß registriert sein, so wird die T-Com das Forderungsmanagement (trotz Widerspruch) ungezügelt durchsetzen, da die Einwahl ja unstrittig zu stande kam. Somit bleibt Dir dann lediglich die Auseinandersetzung mit dem Nummernbetreiber übrig. Der kann nämlich feststellen, ob ein Content geflossen ist oder (was bei Telefonanwahl wahrscheinlich sein dürfte) eben nicht.
Was die Anzeige des Preises betrifft, so wäre die bei einem Dialer wahrscheinlich erfolgt - kein Dialeranbieter ist verpflichtet, eine Audioansage für diejenigen zu schalten, die versehentlich mit dem Telefon eine 09009er Nummer anwählen. Außerdem hast Du ja zuvor die Möglichkeit gehabt, den Preis über die Telefonrechnung Deines Freundes festzustellen, nämlich genau dort, wo der die Nummer her hatte.
 
Nun kann aber in diesem Fall gar kein Content (Inhalt) geflossen sein, und allein dieser soll ja über die Mehrwertnummern abgerechnet werden.
Da haben wir ja schon die frechsten Beispiele gehabt, wie zum Beispiel Malvorlagen.
Wenn aber nichts geliefert wurde kann auch nichts berechnet werden. Außer vieleicht die Verbindungsgebühren der Telekomm von ein paar Cent.
D.
 
Aber wenn ich ins Kino gehe und mir dabei die ganze Zeit Augen und Ohren zuhalte, entfällt deshalb die Zahlungspflicht auch nicht. Ganz so einfach kann man eine Einwahl auf einer 09009er Nummer mit dem Telefon also nicht sehen.

Ich kann allerdings nicht erkennen, dass § 43 b Abs. 2 TKG (alt) (Preisansagepflicht) für 09009er-Nummern nicht gilt. Hier könnte ein Lösungsansatz zu finden sein.

Mindolluin
 
Wenn ich ins Kino gehe, sitzt an der Kasse eine übelgelaunte alte Dame, die Geld von mir verlangt, bevor sie mich reinlässt in den Vorführraum. Wenn ich dann sage, ne, warumdenn?, ich habe noch nie bezahlen müßen um mir an der Kinokasse die neuste Preisliste für die Nachmittagsvorstellung zu betrachten, weist sie mich mit Leichenbittermine darauf hin, das ich mich in einem Kinofoyer und nicht in einer gelben Kiste befinde.
Beispiele hinken immer.
Wer Malvorlagen verkaufen will und dazu nicht in der Lage ist, weil am anderen Ende der Leitung kein Modem nebst Computer verbunden ist, sondern ein Gerät zur Sprachtelephonie hat keinen abrechenbaren Inhalt abgeliefert, also auch kein Geld zu bekommen.
Von der nicht vorhandenen Willenserklärung des Nicht-Vertragspartners mal abgesehen.
Dabei wäre es für den Contentanbieter ein technisch leichtes, festzustellen, ob eine eindeutige Willenserklärung erfolgt ist und ob der Inhalt vollständig übertragen wurde.
Noch mal ganz deutlich:
Meiner meinung nach ist das bloße Zustandekommen einer Verbindung über die Mehrwert abgerechnet wird nicht in Rechnung zu stellen, solange kein Inhalt geflossen ist.
D.
 
Da hier keine Nummer genannt wird, läßt sich dazu wenig sagen, aber so schlicht
zu sagen angewählt=Zahlungspflicht ist wohl etwas vorschnell.

Als Hinweis: es gibt eine große Zahl von Einwahlnummern, bei denen auf einer einzigen Nummer bis zu 14000!
Betreiber eingetragen sind , wer soll denn dann den Kuchen kriegen? Das Beispiel mit dem Kino
hinkt hier nicht nur, es paßt schlicht nicht.

cp
 
Also, Leute, nee! Ich fass es nicht! Da wählt jemand bewusst eine Nummer, von der er definitiv weiß, dass sie Geld kostet, und ist dann überrascht, dass es Geld kostet. Wie - bitteschön - soll eine Gebührenansage erfolgen bei einer Nummer, die für Dialer reserviert ist?
Genau wegen solcher Leute sind wir als Moderatoren so restriktiv bzgl. der Nennung mögölicherweise gefährlicher URLs. Die Neugier siegt über den gesunden Menschenverstand.
Wie die kleinen Kinder! "Vorsicht, die Herdplatte ist heiß!" Und prompt muss Junior das testen...
Da nichts Gegenteiliges bekannt ist, gehe ich mal davon aus, dass hinter der 09009 tatsächlich ein Content auf einen zahlungswilligen Nutzer wartet. Der Betreiber hat hat mit seiner Nummer, seinem Dialer und seinem Server die Vorausetzungen für eine Verbindung mit diesem Content geschaffen. Gleichzeitig wird diese spezielle 09009 nicht irgendwo als Einwahlnummer beworben. Es bedarf also schon einen funktionsfähigen Windows-PCs mit Modem, dass diese Nummer gewählt wird. Und nun kommt xy und wählt diese Nummer von Hand...
Ich könnte nur dann Verständnis aufbringen, wenn xy versehentlich 09009 statt z.B. 09008 gewählt hätte. Solche Verwähler kommen nun mal vor, denn irren ist menschlich und jeder hat schon mal ein "falsch verbunden" geerntet.
Ich bin mir jetzt im Moment gar nicht so ganz sicher, wie sich das mit einer kostenfreien Phase bei 09009 verhält, um solche Verwählern die Möglichkeit zu geben, ihren Irrtum durch Auflegen zu korrigieren. War da nicht mal was mit einer 10-Sekunden-Phase...
 
Sachte, sachte. Der obige Poster hatte irgendwo mal gehört, das bei Mehrwerttelephonie erst der Preis angesagt werden muß und hat sich gedacht, gut, höre ich mir die Preisansage mal an und lege auf bevor es Kostenpflichtig wird, um so zu erfahren, wer oder was hinter der Nummer steckt. Das sollte doch wohl erlaubt sein. Er wollte also nicht, wie das dumme Kind, auf die Herdplatte fassen, sondern nur mal kurz in die Küche gehen und kucken, ob am Herd noch Licht brennt, dumme hinkende Vergleiche nützend;
Was aber ist wirklich passiert?
Eine eindeutige Willenserklärung kann er gar nicht abgegeben haben, weil man mit einem magischen Knochen keine dreimal ok eingeben und dann auf weiter klickern kann. Geht nicht. Technisch unmöglich!
Also kein Vertragsschluß. Wenn meine Katze über eine Erbschaftsverzichtserklärung pinkelt, kann mir daraus auch keiner eine gültige Unterschrift dummreden.
Und weil die Anbieter über Mehrwertnummern explizit Content abrechnen (Das ist doch immer das Argument: Die Leitung kostet soviel weil du Nutzer über dieses Abrechnungssytem Content bezahlst), können sie auch nichts abrechnen, wenn sie nachweislich nichts geliefert haben, was ja in dem Fall technisch gar nicht möglich war.
D.
 
Also ich glaube er muß zahlen:

- Er wußte das die Nummer was kostet von der Rechnung

- Er hat sie bewußt gewählt von Hand, obwohl in der zwischenzeit jedem klar sein dürfte das diese nummern was kosten.

- Bei einer Nummer für einen Dailer gibt es keine Preisansage, das muß ihm auch klar sein.

- Er hat die Nummer zweimal gewählt obwohl er beim ersten mal schon keine Kostenansga erhalten hat.

So leid es mir tut den Dailerbetreibern mal rechtzugeben, aber ich denke er hat Zahlungspflicht, ich würde mich trozdem an die Telekom und den Dailerbetreiber wenden, wenn er sieht das keine richtige Einwahl vorhanden war (kein Datenfluß), storniert er die Rechnung vielleicht.
 
Also die Nummer kostet was? Egal ob ich Content bekomme oder nicht?
Verbindungsaufbau=Zahlungspflicht?
Genau diese Argumentationskette derer sich die Dialerdetlefs immer zu bedienen wußten ist doch völlig löchrig; Käse eben.
Man muß schon einigermassen glaubwürdig darlegen können, warum man für's Angewähltwerden exorbitant hohe Summen verlangen möchte, sonst klappt das nicht mit dem Forderung durchsetzen.
Bisher dachte ich immer, der so genannte Content, der verkauft werden soll wäre die Gegenleistung für das gute Geld, das verlangt wird.
D.
 
Plattenputzer schrieb:
...Eine eindeutige Willenserklärung kann er gar nicht abgegeben haben, weil man mit einem magischen Knochen keine dreimal ok eingeben und dann auf weiter klickern kann. Geht nicht. Technisch unmöglich!
Nee, geht nicht! Nur: Schon mal überlegt, dass der Grund für die Eingabe des OK genau der ist, dass man bei einem Dialer sonst keine manuelle Einwahl und damit eine Art Willenserklärung vornehmen kann?
Wenn meine Katze über eine Erbschaftsverzichtserklärung pinkelt, kann mir daraus auch keiner eine gültige Unterschrift dummreden.
Das hinkt nun allerdings etwas, oder? Es sind immer noch die eigenen Finger, die auf den Tasten des Telefons rumhämmern! Es sei denn, dass die pinkelnde Katze gleichzeitig mit den Vorderpfoten auf dem Telefon rumturnt.
Und weil die Anbieter über Mehrwertnummern explizit Content abrechnen (Das ist doch immer das Argument: Die Leitung kostet soviel weil du Nutzer über dieses Abrechnungssytem Content bezahlst), können sie auch nichts abrechnen, wenn sie nachweislich nichts geliefert haben, was ja in dem Fall technisch gar nicht möglich war.
Jetzt komme ich mit einem Vergleich, der hoffentlich nicht hinkt! Wenn Du als Blinder ins Kino gehst, um Dir einen Stummfilm anzusehen, wirst Du auch Eintritt bezahlen müssen. Blind ist in unserem Fall der Anrufer, weil er ein wesentliches Werkzeug zur Inanspruchnahme des Contents weggelassen hat, nämlich den PC! Und dafür kann der Betreiber nun nichts. Er hat (wahrscheinlich) alle Voraussetzungen von seiner Seite geschaffen, die die Nutzung des Contents ermöglichen. Den Rest muss der User mit seinem Windows-PC bringen. Und damit er das tut, ist die Einwahl-Software nur auf genau diesem PC lauffähig!
Du wirst nirgendwo ein Plakat, eine TV-Schmuddel-Werbung oder eine zeitungsanzeige finden, in der steht, dass Du diese eine Nummer anrufen sollst.

Eine Zahlungspflicht? Vertragsabschluss? Wenn Du einen Dialer nutzen willst (***grusel***), musst zu 6 Zeichen eingeben. Wenn Du von Hand die betreffende Nummer wählst, hast Du mindestens 10 Tasten zu drücken. Also, ich denke mal, viel eindeutiger kann man sich gar nicht mit dieser schweineteuren Nummer verbinden lassen. Jedenfalls in diesem speziellen Fall, bei dem der User schon vorher zumindest wusste bzw. wissen musste, dass er ein Risiko eingeht.
Es stellt sich mir in seinem Fall im Moment nur eine Frage: Gilt diese 10-Sekunden-Regel auch bei Dialer-Nummern? Wenn ja, da hat er auch noch laaaaange dem Pfeifen und Piepen der Daten zugehört. 10 Sekunden sind lang. Zähl mal langsam bis 10.

Ich bin nun wirklich kein Dialer-Fan, sondern (inzwischen) eher ein Verfechter der Schweizer Lösung. Aber wir sollten mal die Kirche im Dorf lassen.
Wie gesagt, wenn da irgendjemand versehentlich eine 09009 statt einer z.B. 09008 wählt, kann ich noch ein gewisses Verständnis aufbringen. Hier sähe ich das einzige echte Problem in Bezug auf diese Nummer, gegen das man etwas unternehmen müsste - wenn man das nicht schon durch eine 10-Sekunden-Regel getan hat.
 
Und noch eines, was mir gerade so auffällt! Offensichtlich hat dem User ein Test nicht gereicht. Nee, er musste noch ein 2. Mal mit der Hand auf die Herdplatte, weil es offenbar nicht gleich wehgetan hat.

2 x 30 €!

No Comment!
 
Entschuldige, ich ging davon aus, das der Betreffende (Warum sagt der selbst nichts mehr dazu?) davon ausging, es mit einem Sprachtelephoniedienst zu tun zu haben, und die Kostenansage mal kontrollieren wollte, als er dann nur piepsen hörte noch mal wählte weil er dachte ein technisches Problem wäre aufgetreten.
Dass das wählen einer Nummer eine Willenserklärung ist, klar. Das hier ein Irrtum sich in die Willenserklärung eingeschlichen hat, würde ich jedenfalls so sehen.
Warum ich so auf dem Content rumhacke:
Weil ich in meinem Altfall einen solchen nicht bekommen habe, sondern dachte ganz normal über einen Billiganbieter verbunden zu sein um kostenlose Seiten wie web.de usw. anzukucken.
Aber mein dfü wurde manipuliert.
Gelabber vom Netzbetreiber: Wir sind nur für die Bereitstellung der Verbindung zuständig, das Geld geht an den Contentanbieter.
Ja, für was will der denn Geld? Die Verbindung kostet ein paar Cent.
Der Content kostet Geld. (Ich weiß nicht welchen Content dieser Anbieter anbietet, will es auch gar nicht wissen und wollte es nie wissen, geschweigeden nutzen.)
Wenn mir obiges passiert wäre wurde ich dem Forderungssteller schreiben:
Hier überweise ich dir 50 Cent für die Verbindungskosten die entstanden sind, den Rest der Rechnung bitte stornieren, weil kein Content bezogen wurde.
Lassen wir den Vergleich doch weiterhumpeln:
Der Mann wollte nicht in die Vorstellung, er wollte die Eintrittspreise erfragen, weil er aber leider blind war hat er nicht gesehen das er nicht an der Kinokasse war sondern schon lange drin in einem Kino in dem einem automatisch das Geld aus der Tasche gezogen wird sobald man die Türschwelle überschritten hat.
D.
 
Plattenputzer schrieb:
...ich ging davon aus, das der Betreffende ... davon ausging, es mit einem Sprachtelephoniedienst zu tun zu haben, und die Kostenansage mal kontrollieren wollte...
Hat er doch eigentlich ganz klar geschrieben: "Dialer-Nummer über die Tastatur meines Telefons getippt" und
Der Mann wollte nicht in die Vorstellung, er wollte die Eintrittspreise erfragen, weil er aber leider blind war hat er nicht gesehen das er nicht an der Kinokasse war sondern schon lange drin in einem Kino in dem einem automatisch das Geld aus der Tasche gezogen wird sobald man die Türschwelle überschritten hat.
Jetzt werden wir aber ein bisschen haarspalterisch, oder? Aber gut, lasse ich mich mal drauf ein...
Unser blindes Opfer hat aber vorher von einem anderen Bekannten erfahren, dass es bei für ihn trotz gutem Sehvermögen schon teuer geworden ist...
Nee, lass gut sein.

Lass uns mal das Fazit ziehen, dass es Sinn macht, dass wir hier alle potentiell gefährlichen Links rausnehmen, weil es genügend Leute gibt, die mit der hand auf die Herdplatte müssen.
 
Könnte ja auch sein, dass jemand per PC zwei Einwahlen verursacht hat - willentlich. Und jetzt nach einer Argumentation sucht, wie er sich um die Bezahlung drücken kann.

Die Story, dass man für einen Freund testhalber eine 0900-Nr. anwählt, ist ja schon sehr seltsam. Dann auch noch zweimal...

Ich kann das hier geschilderte "Problem" nicht ernst nehmen.
 
Und wenn die Story doch stimmt, muss er wohl nicht zahlen, wegen den oben genannten ersten 10 Sekunden, die nichts kosten dürften. Das steht meines Wissens im Gesetz.
 
Das gilt aber bisher nur für Mehrwertnummern die für Telefondienste freigeschaltet sind, oder irre ich da?

Das war eine Dialernummer, da gelten eventuell andere Regeln, weil man sich da normalerweise nciht verwählt, denn das Programm wählt ja, nicht der Mensch.

Die 10 Sekunden Regel wurde eingeführt das man im Falle des Irrtums beim Wählen keine Kosten hat, aber er hat ja selber zugegeben die Nummer von Hand gewählt zu haben, obwohl er wußte das es eine Dialernummer ist, er hat es sogar zwei mal versucht.
Er ist praktisch mit einem kaputten Tank zur Tankstelle gefahren obwohl er wußte das der Tank unten ein Loch hat, hat etwas getankt nur um zu sehen ob der Tank wirklich so stark undicht ist, und will jetzt den Sprit nicht bezahlen weil sein Tank den Sprit nicht hält. Er hat sogar zweimal versucht in den kaputten Tank Sprit zu tanken.
 
scrat007 schrieb:
....ich würde mich trozdem .... den Dailerbetreiber wenden, wenn er sieht das keine richtige Einwahl vorhanden war (kein Datenfluß), storniert er die Rechnung vielleicht.

Scheint die einzige Möglichkeit zu sein, da wieder raus zu kommen. Zumindest Mainpean/Intexus oder auch QuestNet und GN beteuern immer wieder, dass in derartigen Fällen Gnade vor Recht ergeht. Mit der T-Com braucht man an dieser Stelle eigentlich überhaupt nicht zu verhandeln, insbesondere dann, wenn die gewählte Nummer zu einem registrierten Dialer gehört.
 
Ich sehe den Vorgang völlig anders. Es handelt sich in diesem Fall um eine Telefonnummer, die nur im Zusammenhang mit einer Computereinwahl sinnvoll zu nutzen ist. Nur in diesem Fall wäre vielleicht der horrende Preis zu rechtfertigen.

Der Nummernbetreiber hat deshalb nach meiner Ansicht sicherzustellen, dass eine versehentliche Anwahl über Telefon zu keiner Berechnung führt, die über die normal zu erwartenden Telefongebühren hinaus geht. Also maximal etwa 2 Euro pro Minute. Das dürfte technisch kein großes Problem sein.

Ansprechpartner ist die Telekom. Ich würde mit genau dieser Begründung Widerspruch einlegen. Da die Einwahlen jederzeit nur kurze Zeit vorgenommen wurden, ist offensichtlich, dass hier niemand besondere "Mehrwert"-Leistungen in Anspruch nehmen wollte.

OskarMaria
 
Lieber Oskarmaria,

wie kommst du darauf das eine 30 Euro Nummer nur in Verbindung mit einem Einwahlprogramm nutzbar ist ?

Es gibt schon Bezahllösungen, da muss der Kunde eine Telefonnummer anrufen und erhält dort einen PIN.
Damit kann er für einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtige Dienste im Netz nutzen, so z.B.

- Erotikzugänge
- Videodownloads
- Software downloads

(Das letztere gefällt dir und den Warez Foren in und mit denen du dich tummelst) sicherlich nicht so - aber Leistung kostet nun mal Geld.
 
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