TSCoreNinja
Mitglied
An dieser Stelle sei auch auf die prinzipielle Bedeutung eines solchen Missbrauchs hingewiesen. Der Rufnummernbetreiber/Inhalteanbieter ist nachweispflichtig fuer die Inanspruchnahme einer Leistung! Somit waere der hier genannte Missbrauch ein Eingestaendnis sowie ein Praezedenzfall dafuer, dass die Existenz eines registrierten und gesetzeskonformen Dialers juristisch wertlos ist (und somit die Registrierung), weil es weitere illegale Dialer geben kann (bzw Manipulationsmoeglichkeiten).
Wenn man tatsaechlich diese Beweispflicht zugrunde legt (und nicht den Anscheinsbeweis, den die Gerichte zunaechst in dem Aufbau der Verbindung sahen), kann nun jeder seine Dialerrechnung anzweifeln, QuestNet zitieren und der T-Com sagen: weist mir mal nach, dass es der registrierte Dialer war. BTW, selbst die Existenz des registrierten Dialers auf der Platte kann durch den illegalen Dialer durch Download ausgeloest werden.
Ferner kann man der Politik/RegTP zum Vorwurf machen, mit der Registrierungsvorschrift einen Verwaltungsapparat aufgebaut zu haben, der zur Verhinderung von Missbrauch voellig ungeeignet ist.
Gr,
TSCoreNinja
Wenn man tatsaechlich diese Beweispflicht zugrunde legt (und nicht den Anscheinsbeweis, den die Gerichte zunaechst in dem Aufbau der Verbindung sahen), kann nun jeder seine Dialerrechnung anzweifeln, QuestNet zitieren und der T-Com sagen: weist mir mal nach, dass es der registrierte Dialer war. BTW, selbst die Existenz des registrierten Dialers auf der Platte kann durch den illegalen Dialer durch Download ausgeloest werden.
Ferner kann man der Politik/RegTP zum Vorwurf machen, mit der Registrierungsvorschrift einen Verwaltungsapparat aufgebaut zu haben, der zur Verhinderung von Missbrauch voellig ungeeignet ist.
Gr,
TSCoreNinja