Habe inzwischen auf meine Beschwerde von der regtp schriftlich Antwort gekriegt.
Nach Rechtsaufassung der regtp entsteht durch Anwahl mit einem nicht rechtskonformen Dialer kein Vergütungsanspruch.
Dass hier mit nicht registrierten Dialern gearbeitet wurde, ist ja mit reichlich Zeugen ziemlich gerichtsfest zu beweisen.
Das heisst also, Questnet muss zunächst die Kohle abschreiben(vgl auch einschlägiges Urteil des BVG-imForum zitiert) und kann dann seinerseits gerichtlich gegen den Inverkehrbringer des Dialers vorgehen.
Falls Questnet diesen vor Gericht zieht, ich stehe als Zeuge zur Verfügung. )
GammaRay
Nach Rechtsaufassung der regtp entsteht durch Anwahl mit einem nicht rechtskonformen Dialer kein Vergütungsanspruch.
Dass hier mit nicht registrierten Dialern gearbeitet wurde, ist ja mit reichlich Zeugen ziemlich gerichtsfest zu beweisen.
Das heisst also, Questnet muss zunächst die Kohle abschreiben(vgl auch einschlägiges Urteil des BVG-imForum zitiert) und kann dann seinerseits gerichtlich gegen den Inverkehrbringer des Dialers vorgehen.
Falls Questnet diesen vor Gericht zieht, ich stehe als Zeuge zur Verfügung. )
GammaRay