AW: DeinSchicksal.cc schreibt Rechnung ( schicksalstest.com )
@ tygar,
prima, oder sorry, dass es dir genauso geht. lass uns doch in kontakt bleiben wegen der sache. zusammen ist man stärker. ich habe eben auf der sat 1 seite im forum festgestellt, dass proinkasso am 28.4. eine menge post rausgehämmert hat, denn da schreiben auch viele.
ich habe mich nun entschlossen an proinkasso + ltd media folgendes einschreiben zu senden. ich denke anders als alle hier, dass die es schon auf einen mahnbescheid ankommen lassen, da im media hierfür bei proinkasso keine kosten entstehen. und proinkasso mit derart derben methoden arbeitet, dass sie schon riskieren die leute def. einzuschüchtern.
bzgl. gericht hast du hoffentlich recht, dass die es sich nicht erlauben werden sich mal das handwerk selbst zu legen.
vielleicht als formbrief für den ein oder anderen interessant.
also ich persönlich will mich da abgesichert haben vorab.
[FONT="]- WIDERRUF UND ANFECHTUNGSERKLÄRUNG -[/FONT][FONT="][/FONT]
[FONT="]Ihre unberechtigte Forderung v. 28.04.2009[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Sehr geehrte Damen und Herren,[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]am 28.04.2009 machten Sie einen Betrag in Höhe von ...170,21.... Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung sowie Ihre Leistungen gegen mich geltend.[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Ich bin davon überzeugt, dass ich keinen rechtsgültigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Ich wurde durch eine Spam e-mail mit der Aufforderung zur Teilnahme an einem „kostenlosen“ Gewinnspiel auf ihre Seite gelockt. Dort gab es dann einen als ebenfalls kostenlos suggerierten Schicksalstest. Der Preishinweis ist gänzlich versteckt, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Dieser Test nun erbrachte eine viertel DINA 4 Seite völlig allgemein gehaltenen und vorformulierten Aussagen, die auf jeden passen. Zudem gab es keinerlei Möglichkeit diese von Ihnen so genannte Leistung, die keine Leistung war, abzuspeichern. [/FONT]
[FONT="]Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich deswegen wegen arglistiger Täuschung an. Er ist sittenwidrig. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Als Partei, welche über eine Webseite irrtümlich einen entgeltlichen Vertrag abgeschlossen hat, kann ich den Vertrag
innerhalb eines Jahres seit Entdeckung des Irrtums per eingeschriebenem Brief anfechten, indem ich der Gegenpartei erkläre, dass ich getäuscht worden bin und den Vertrag deshalb als ungültig betrachte. Dies habe ich bereits in schriftlicher Form getan, per Einschreiben Rückschein getan. Wovon ich Sie hiermit in Kenntnis gesetzt habe. Nach Schweizer Recht und auch nach deutschem Recht hat die Anfechtungserklärung die Ungültigkeit des Vertrags zur Folge (Art. 23 ff. Obligationenrecht). Somit bestehen Ihrerseits keine weiteren Forderungen an mich. [/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Von weiteren Drohungen zur Eintreibung ihrer unberechtigten Forderungen sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte. Sie wissen, dass Sie auf hunderten von Internetseiten von Verbrauchern als Komplizen arglistiger Betrüger bezeichnet werden. [/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]