Dein-Fuehrerschein.com / fuehrerscheincheck.com

AW: Dein-Fuehrerschein.com

Nun registriert sich A auf dieser internetseite und nimmt an dem Test spasseshalber teil.
...und übersieht dabei, dass bereits auf der Seite mit den Datenfeldern (womöglich nicht im sichtbaren Bereich seiner Bildschirmanzeige, denn dazu müsste er ans Ende der Seite nach unten scrollen) folgenden Text:
Nach der Anmeldung bei Dein-Fuehrerschein.com haben Sie Zugriff auf einen Führerscheintest mit den amtlichen Führerscheinfragen sowie einen Mitgliederbereich mit Informationen rund um das Thema "Führerschein". Der Preis für die Teilnahme am Online-Test beträgt einmalig 64,80 Euro und ist sofort fällig. Bestellungen aus der Schweiz enthalten 7,6% USt., Bestellungen aus dem Ausland sind USt.-frei. Der Zugang zum Mitgliederbereich ist unbeschränkt und beliebig oft möglich; er verfällt, wenn Sie sich 3 Monate lang nicht eingeloggt haben.
 
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Ist für mich auch von Interesse!
Meine Tochter die sich zur Fahrprüfung anmelden will - hat diesen Test auf Einladung von testejetzt.com Testen Sie anhand der amtlichen Prüfbögen, ob Sie zum Autofahren geeignet sind......
Der Test wird mit einem Erste Hilfe Set für s Auto belohnt, das sie per Post nach Hause erhalten.

-- Jetzt ist eine Rechnung per MAil zugestellt Worden.

Was tun ???
 
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Nun registriert sich A auf dieser internetseite und nimmt an dem Test spasseshalber teil.
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=131430#post131430
* Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?

Anders ist es, wenn nicht ich die Anmeldung selbst vorgenommen oder konkret veranlasst habe, sondern ein Dritter in meinem Namen als Vertreter gehandelt hat. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Wenn also ein Dritter ohne mein Wissen in meinem Namen einen Vertrag geschlossen hat, kann ich entscheiden, ob ich den Vertrag genehmige. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteile ich keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an mich.
 
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Hallo erstmal

Ich bin auch so ein Depp der auf die Sache [........] ist.:wall:
Habe allerdings nicht meine richtige Adresse angegeben.
nämlich wohne ich laut Anmeldung in einer
X Strasse 15
und zusätzlich noch in einem anderen Ort.

Bringt mich das irgendwie weiter?
Soll ich den Widerruf trotzdem abschicken?
Und nutzt es was direkt mit der Adresse des Rechtsanwalts im Widerruf zu kontern?

Wort wegen rechtlicher Bedenken editiert. MOD/BR
 
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Ich bin auch dämlicherweise drauf [.......]. Bei mir war es über testejetzt.com.
Hab allerdings keinerlei sinnvolle daten eingegeben und kann ich an die auch nicht mehr erinnern und eine spam.la e-mail adresse verwendet von der ich keine emails verschicken kann.
Hat jemand einen Rat was ich jetzt tun soll.
Ich habe den Test nicht gestartet weil ich in der email gesehen habe das es was kosten soll.
Soll ich jetzt widerrufen und wenn ja wie und an wen.
Spam.la hat die email adresse versteckt an die ich den widerruf schicken kann und ich weiß nicht unter welchem namen ich mich angemeldet habe nur die email adresse.

Wort wegen rechtlicher Bedenken editiert. MOD/BR
 
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@thefloh

Ich schmeiss mich weg :vlol: . Wie soll die Firma dann mit Dir Kontakt aufnehmen, wenn Du nicht einmal mehr die Daten weisst?! Dass die Leute anhand Deiner IP die Staatsanwaltschaft kontaktieren halte ich für unwahrscheinlich. Du wirst vermutlich ein paar böse EMails von denen bekommen mit gar lustigen Drohungen, auf die Du reagieren kannst oder besser nicht. Lies Dich etwas hier im Forum durch, einzelne Rechtsberatung darf leider nicht gegeben werden, aber nur soviel... keine Panik.

Viele Grüße,
Jens
 
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Ich bin auch so ein Depp der .... allerdings nicht meine richtige Adresse angegeben.
Ich bin auch dämlicherweise .... keinerlei sinnvolle daten eingegeben
Wie sich die Postings doch immer wieder ähneln! Hier einen Rat zugeben, fällt mir schon allein aus Überzeugung schwer. Aber dennoch, da hat er Recht, der Jens:
Wie soll die Firma dann mit Dir Kontakt aufnehmen...?
Nur per E-Mail an einen Empfänger mit Nonsensdaten? Prima Geschäftsgrundlage, Glückwunsch meine Herren Anbieter! Und außerdem:
Dass die Leute anhand Deiner IP die Staatsanwaltschaft ...
Diese Leute sind (angeblich) im Ausland, in der Schweiz. Selbst wenn sie eine Anzeige in der Schweiz machen würden (weil hier in Deutschland haben sie ja keinen Hafen) würde es keinen richterlichen Beschluss zur Herausgabe von Daten deutscher Provider geben, da ausländische Gerichte solche Beschlüsse nicht erlassen dürfen. Allein eine einfache Anfrage beim Zeugen "Provider", durch eine ausländische Behörde, wäre bereits rechtswidrig und wird deshalb (ohne kompliziertem Rechtshilfeersuchen an deutsche Behörden) nie durchgeführt. Legale Schritte in so einer Sache sind mEn nicht verhältnismäßig und nicht erfolgversprechend, schon allein wegen des zeitlichen Verfall der Daten, weshalb (und das hat der Katzenjens schon erwähnt) die Drohungen immer leere Drohungen sind!
Außerdem, wer sagt eigentlich dass die Daten bei den Providern ordnungsgemäß zugespielt wurden? Wer prüft die Autentizität und die Herkunft des Datensatzes? Niemand - und deshalb entsprechen Verbindungsdaten auch nur dem ersten Anschein, den es gilt stets in Zweifel zu ziehen und zu hinterfragen, siehe > HIER < ein Beispiel.
 
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Ich war auch zu blauäugig und habe mich registriert, natürlich mit der echten Adresse, da ich ja das Erste-Hilfe-Set wollte.

Von Kosten war allerdings von anfang an nicht die Rede. Natürlich sag ihr jetzt: "Umsonst ist der Tod und..... ...und das man nichts geschenkt bekommt".#

Ich habe aus zwei Gründen den Vertrag angezweifelt.

1. Wie oben geschildert, da auf der Seite dein-führerschein.com ganz unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen wird, so dass es ohne weiteres übersehen werden kann, und man davon ausgeht, dass der Test kostenlos ist.

2. Da sich diese tolle Firma auf ein Deutsches Recht bezieht, und daher auch mal den § § 9 (2) Satz 2 AGB-Gesetz durchlesen hätte sollen. Demnach sind die Bestimmung in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam, da sie die Rechte und Pflichten des
Vertragspartners so einschränken, dass die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet ist. Dies leite ich aus dem verwirrenden und nicht zu erreichenden Widerrufsrecht her.
 
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Hallo, ich bin auch dabei - brav registriert mit echten Angaben..:scherzkeks:
Habe auch erst als die Rechnung kam bemerkt, dass es kostenpflicht ist.
Habe die Teilnahme wiederrufen.
Heute kam eine eimail:
Sollten Sie sich nicht erklären können, wer Ihre Daten verwandte, werden wir wegen des Verdachts des Betrugs
die uns vorliegenden Daten (laut §263A StGB) an die zuständige Staatsanwaltschaft übermitteln, die über die
gespeicherte IP-Adresse xxxxxxxxxxxxxx den Verantwortlichen ausfindig machen wird.
Wie hoch steht die Chance, dass sie böse Leute mich bei Staatsanwaltschaft melden? :unzufrieden:
Bitte um Hilfe
 
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@ eva4444, zwei Postings vor deinem steht zu dem selben Thema schon mal was von mir.:schreiben:
 
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Habe die Teilnahme wiederrufen.
Heute kam eine eimail:
Sollten Sie sich nicht erklären können, wer Ihre Daten verwandte, werden wir wegen des Verdachts des Betrugs
die uns vorliegenden Daten (laut §263A StGB) an die zuständige Staatsanwaltschaft übermitteln, die über die
gespeicherte IP-Adresse xxxxxxxxxxxxxx den Verantwortlichen ausfindig machen wird.
Ach herrje, da stellt sich die Frage, ob die deinen Widerruf überhaupt gelesen bzw. verstanden haben, was du da meinst. Denn sie schreiben, dass sie die Staatsanwaltschaft für den Fall einschalten wollen (was auch mich überraschen würde), dass nicht du, sondern jemand anderer deine Daten eingegeben hätte. Aber du hast das, soweit ich das sehe, in diesem Widerruf ja nicht behauptet. Aber dies ist bei diesen Anbietern, die in diesem Board seit einem Jahr ein Dauerbrenner sind, ja nichts Neues.

Gruß
Wembley
 
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Hallo,
ich kenne mich mit Recht nicht so gut aus, deswegen würde mich interessieren, was schlimmste mir passieren kann, falls ich die 65 nicht bezahle. Gehe davon aus, dass die Firma nicht so leicht aufgibt (sie nimmt mein Wiederruf nicht an). Dann muss ich mit Anwalt-kosten rechnen :rolleyes: Wie hoch können die sein? Und wenn ich verliere? Sorry für 'blöde' Fragen aber da ich im May ein Baby erwarte würde nur ungerne im Knast entbinden:eek: Grüsse Eva
 
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Liebe Eva,

deswegen würde mich interessieren, was schlimmste mir passieren kann, falls ich die 65 nicht bezahle.

Ich vermute mal, du würdest -wie jeder hier- 1-2 Briefe von einem Inkassobüro bekommen, mit Drohungen, daß dir richtig übel wird vor Angst...

und dann nichts mehr! :-D

http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?articleid=538
Auch die Betreiber der entsprechenden Seiten wissen sehr genau, dass sie vor Gericht keinerlei Chance hätten. Daher versuchen sie die Betroffenen durch Einschüchterungen zur „freiwilligen“ Zahlung zu bewegen. Dabei schreckt man auch nicht davor zurück, Kindern und Jugendlichen mit einer Strafanzeige wegen Betruges zu drohen.
„Von diesen haltlosen Drohungen sollte man sich jedoch nicht einschüchtern lassen“, rät Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. „Wenn man der Forderung widersprochen hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren“. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf.
 
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Ich vermute mal, du würdest -wie jeder hier- 1-2 Briefe von einem Inkassobüro bekommen, mit Drohungen, daß dir richtig übel wird vor Angst...

Es können durchaus mehr als 1 - 2 Briefe sein; ein Bekannter erhielt Anfang der Woche wieder mal eine "allerletzte vorgerichtliche Mahnung" die 12. - und immer derselbe Text und dieselben Drohungen - mittlerweile vom Inkassobüro Nr. 3!

Also richte dich schon mal auf etwas mehr Papier ein.....:lol:
 
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sooo... ich bin auch drauf reingefallen :wall: allerdings habe ich auch nur eine "fake adresse" eingegeben, jedoch hat der anbieter ja trotzdem meine ip gespeichert...

ich hatte direkt nachdem ich die email erhalten habe geantwortet und widerruf erklärt, aber dabei vergessen diesen dummen test schon gestartet zu haben was heißt auf "test starten" geklickt zu haben :wall: (nie jedoch zu ende gebracht...) also antworteten sie mir wiefolgt:



Sehr geehrter xxxxxxx,

Grundsätzlich haben Sie durch die Eingabe Ihrer Daten und das Klicken auf "Formular abschicken" einen Vertrag abgeschlossen. Es gibt jedoch bei den meisten Verträgen im Fernabsatz (dies ist z.B. ein Vertrag via Internet) ein Rücktrittsrecht. Dies trifft auch auf Ihren Vertrag zu.

Sie haben unmittelbar nach der Anmeldung ein Email bekommen, in dem Sie nochmals schwarz auf weiß über Ihr Widerrufsrecht und die Vertragsleistung informiert wurden. Also wurden Sie ausreichend über Ihr Rücktrittsrecht informiert.

Ihren Widerruf konnten wir leider nicht akzeptieren, da Sie den Online-Test bereits genutzt haben. Laut unseren Aufzeichnungen haben Sie den Test am 06.01.2007 gestartet.

Ihr Widerrufsrecht ist damit nach § 3 Abs. 3 AGB erloschen, da Sie die Dienstleistung in Anspruch genommen haben.

Wir dürfen Sie daher um Ausgleich der Rechnung bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Support-Team



-----> Meine Frage: Was tun? Wie kann ich mich jetzt helfen? Die meisten Links die ihr hier gepostet habt, helfen mir auch nicht weiter....
 
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