Sehr geehrte Damen und Herren,
nehme mit dieser Nachricht Bezug auf die von Ihnen geführte "Hetzjagd" gegen Herrn Kremer. Zum einen möchte ich sie darüber aufklären, dass jeder Mensch vor dem deutschen Gesetz als unschuldig gilt bis er verurteilt wurde ( durch einen in sein Amt erhobenen Richter, nicht von verärgerten Personen...). Aufgrund dieser Tatsache und der, dass Herr Kremer selbst Opfer ist. Ihm wurde seine Identität gestohlen und auf seinen Namen wurden Konten eröffnet, Kredite aufgenommen und wie ihnen geschehen onlinedelikte begangen. Mein Mandant befand sich bis vor ca einer Woche in einer Klinik. ( wird aus Datenschutz nicht weiter ausgeführt ). Wir können ihre Wut verstehen , gerichtet wird sie allerdings gegen den falschen, dass sozusagen erste Opfer der dahinter steckenden Bande. Mein Mandant musste schon seinen Wohnort wechseln etc., weshalb wir weiteres verhetzen nicht dulden. Ihr Verhalten bzw Ihre Texte, dass anschreiben und anrufen von Personen die zu seinem Umfeld gehören oder gehören könnten ermahne ich sie hiermit deutlichst zu unterlassen. Jedwede Handlungen dieser art, die nach dem heutigen Datum erfolgen werden wir Straf und Zivilrechtlich verfolgen. Rein um sie zu informieren führe ich Ihnen kurz die Konsequenzen auf :
Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Ehrdelikt, das sich von der Beleidigung (§ 185 StGB) dadurch unterscheidet, dass nicht die Äußerung eines bestimmten negativen Werturteils unter Strafe gestellt wird, sondern das Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen. Zudem kämen Zivilrechtliche Schadensersatz Ansprüche aufgrund der Rufschädigung hinzu.
weiterhin kämen vortäuschen einer Straftat, die Aufforderung bzw Erstellung eines Privaten Fahndungsaufrufes und vieles mehr hinzu. Im Endeffekt werden die meisten der Teilnehmer durch ihre minimale Beteiligung nichts zu befürchten haben ausser dem Aufwand, allerdings würden die Drahtzieher, Redelsführer definitiv mit voller Härte getroffen. Vorallem Frau Sarah M., ermahnen wir deutlich Ihre Hetzjagd zu beenden und sich angebrachter weise bei meinem Mandanten zu entschuldigen. Gerne bieten wir jedem geschädigten an, ihn zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Ra.Dr.Filkner