Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Ich habe nun nach der 4. Mahnung 2 Monate nichts mehr von denen gehört. Eigentlich hätte ich ein Schreiben von einem Anwalt bekommen sollen, der mich zur Zahlung auffordert und auch einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Also, immer locker bleiben, nicht reagieren (keine Anrufe, keine Briefe, keine Mails). Vielleicht kommt da dann irgendwann nocheinmal was, und wenn, dann werde ich wieder nichts machen und irgendwann werden die mich wohl nicht mehr anschreiben.
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Ich habe nun nach der 4. Mahnung 2 Monate nichts mehr von denen gehört. Eigentlich hätte ich ein Schreiben von einem Anwalt bekommen sollen, der mich zur Zahlung auffordert und auch einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Also, immer locker bleiben, nicht reagieren (keine Anrufe, keine Briefe, keine Mails). Vielleicht kommt da dann irgendwann nocheinmal was, und wenn, dann werde ich wieder nichts machen und irgendwann werden die mich wohl nicht mehr anschreiben.

hab jetzt auch meine vierte mahnung bekommen. da sind anwaltskosten und sowas drauf. müßte nicht eigentlich erst das schreiben von einem anwalt kommen, damit ich sehe woher die "zusätzlichen" kosten kommen???
 
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Magolino GmbH, Erlangen
magolino.de
Dem Internetbenutzer wurde unter dem Aufmacher „Gratisexemplar* >> Jetzt anfordern!“
wahlweise der Bezug eines „Gewinnspiel-Magazins“, eines „Gutschein-Magazins“ sowie
eines „Literatur-Magazins“ angeboten. Nach Auswahl des gewünschten Magazins auf der
Startseite öffnet sich eine Seite mit der Beschreibung des entsprechenden Produkts. Auf der
rechten Bildschirmhälfte kann der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung
durchführen. Diese Anmeldung konnte der Benutzer durch einen Klick auf die mit
„Gratisexemplar* >> Jetzt anfordern!“ beschriebene Schaltfläche bestätigen. Am unteren
Ende der Anmeldeseite befindet sich ein in kleiner Schrift gedruckter Hinweis, dass sich das
Abonnement nach Ablauf von zwei Wochen automatisch um 12 Monate verlängert, wenn
nicht rechtzeitig widersprochen wird. Die Kosten betragen monatlich 4,99 Euro.
Stand: Erfolgreich gerichtlich abgeschlossen (Versäumnisurteil, Landgericht Nürnberg-Fürth)
Wirkung: Seite wurde geändert.

Quelle: auflistung vom "audioteufel"

was bedeutet das für aktuelle opfer??? wann war der gerichtsbeschluß???
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

hab jetzt auch meine vierte mahnung bekommen. da sind anwaltskosten und sowas drauf. müßte nicht eigentlich erst das schreiben von einem anwalt kommen, damit ich sehe woher die "zusätzlichen" kosten kommen???

Ich habe das auch nachgeforscht und es gibt standartkosten, bzw. Preise für Anwaltstätigkeiten (siehe RVG-Vergütungsverzeichnis | Gliederung). Das sind die normalen Sätze der Anwälte, wenn man denn einen bemühen sollte.
 
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Ich habe zur Thematik nochmal ein wenig gegoogelt und in einem anderen Forum folgende Musterbriefe gefunden. Dort heisst es man solle ein einziges Mal auf derartige Forderungen reagieren, und zwar mittels Senden eines Widerspruchs, danach soll man alle kommenden Emails und Briefe ignorieren. Durch den einmaligen Widerspruch würde man einen negativen Schufa-Eintrag verhindern.

Ist das richtig? Kann es tatsächlich zu so einem Eintrag kommen wenn ich nicht widerspreche? Sollte ich einfach solch einen Musterbrief zurücksenden, viel falsch macht man damit sicher nicht, oder?

Hier die Musterbriefe:

Musterbrief 1
Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie den in Rechnung gestellten Dienst nicht genutzt haben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Ich habe mich auf [Internetseite] nicht angemeldet und habe auch niemanden beauftragt, sich in meinem Namen dort anzumelden. Daher besteht keinerlei Anspruchsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung.

Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Musterbrief 2
Diese Vorlage hilft, wenn minderjährige Kinder sich bei einem kostenpflichtigen Dienst angemeldet haben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Mein/e [Tochter/Sohn] ist minderjährig. Selbst wenn [sie/er] sich also tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben sollte, wäre ein Vertrag mit [ihm/ihr] wegen §§ 107, 108 BGB unwirksam, denn [meine/unsere] Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) hilft hier nicht weiter, da mein/e [Tochter/Sohn] noch keinerlei Leistungen bewirkt hat.

Auch kann [meiner Tochter/ meinem Sohn] kein Vorwurf eines Betruges gemacht werden, da [er/sie] sich der mit der Anmeldung verbundenen Kosten nicht bewusst war. Aus den genannten Gründen werde ich den von Ihnen geforderten Betrag nicht zahlen.

Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Musterbrief 3
Auch wenn Sie sich angemeldet und dabei eine gut getarnte Preisangabe übersehen haben, können Sie der Rechnung widersprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.

Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.

Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
 
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bzw dieser Musterbrief:

Betreff: Schreiben vom xx.xx.xxxx, AZ: xxxxxxxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bestreite, den von Ihnen behaupteten Vertrag gezeichnet
oder in anderer Weise geschlossen zu haben und also auch
die von Ihnen behauptete Zahlungspflicht.
Ich verlange die Vorlage des Vertrages.

Mit freundlichen Grüßen

Was haltet ihr davon?
 
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Ja schon, ich meine ja nur wegen eines möglichen Schufa-Eintrags. Hab ich ja auch nur aus einem anderen Forum zur selben Problematik. Aber mal eben einfach so ein Schufa Eintrag passiert ja auch nicht schätze ich mal.
 
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Ja schon, ich meine ja nur wegen eines möglichen Schufa-Eintrags.
Vergiss diese schwachsinnige Drohung. Nichts davon ist wahr. Es gruselt mich oft,
wenn ich lese, was im manchen Blogs/Foren für ein Unsinn gepostet wird. Immer dran denken:
Hinter solchen Schreckenspostings können auch die Nutzlosseitenbetreiber selber stecken,
die größtes Interesse an der Verunsicherung der User haben.
 
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ich hab folgenden E-Mail bekommen:

[FONT=Tahoma, Arial]"Widerrufsbestätigung[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]Sehr geehrter Herr [ edit ],[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Widerrufs für folgende Leistung:[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]Kunde:[/FONT] XX XX
[FONT=Tahoma, Arial]Kdnr.:[/FONT] [FONT=Tahoma, Arial] XX [/FONT] [FONT=Tahoma, Arial]Email:[/FONT] [email protected] [FONT=Tahoma, Arial]Magazin:[/FONT] [FONT=Tahoma, Arial] Winnerking-Eintragsservice [/FONT]​
[FONT=Tahoma, Arial]Wir bedauern, dass Sie unser Magazin-Service nicht überzeugen konnte.[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf nur für Ihr Winnerking-Eintragsservice mit der Kundennummer [ edit ] gilt. Sollten Sie unser Magazin mehrmals (z.B. unter einem anderen Namen) oder weitere Magazine aus unserem Angebot angefordert haben, muss jede Probebestellung unter Angabe der jeweiligen Kundennummer separat widerrufen werden um die Widerrufsfrist einzuhalten. Sollten Sie weitere Zahlungsaufforderung zur Kundennummer [ edit] erhalten, betrachten Sie diese selbstverständlich als gegenstandslos. [/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]Ihr Kundenservice
magolino.de

Heißt das jetzt das ich da raus bin bzw. kann ich das als sofortige Kündigung verstehen?
[/FONT]
 
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Ich hatte das bei rechtzeitigem Widerruf auch bekommen. Man hielt sich an die Beendigung der Angelegenheit, womit sich die Sache erledigt hatte.
 
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Die Frage steht noch immer unbeantwortet im Raum , ob magolino endgültig von
allen Makeln/Zweifeln befreit ist, alle vorherigen Poster an Halluzinationen leiden und
der Thread damit geschlossen werden kann
 
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...der Thread damit geschlossen werden kann
Also ich glaube schon, Dank der Ermittlungen der StA Erlangen. Mein vorheriges Posting bezog sich allein auf rechtzeitig widerrufene Angebotsannahme/Datenbankeintrag, was auch immer.
alle vorherigen Poster an Halluzinationen leiden
...tun sie nicht aber die früheren Eingebungen, z. B. > HIER < (ich bereits im April) haben sich zwischenzeitlich bestätigt, so z. B. auch im Fall von Rüdigers Katze, der Vorgang wurde mit folgendem Persilschein für Magolino eingestellt:

Das Ermittlungsverfahren .... gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Daher liegt in keiner Bestellalternative eine strafbare Handlung vor.
Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte die Anmeldungen selbst vornimmt, bestehen nicht.
und
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.
...bedeutet auf keinen Fall, dass eine Zahlungsverpflichtung besteht.
 
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Die strafrechtliche Seite ist ziemlich uninteressant, da letztendlich so gut wie nie etwas dabei herauskommt. Verfahren werden eingestellt oder erst gar nicht eröffnet.
Otto Normalo interessiert letztendlich nur was zivilrechtlich anliegt, zahlen oder nicht.
Dies hat noch kein Zivilgericht zu Gunsten der Nutzlosanbieter bestätigt


PS: Manche Stas zeichen sich durch ein geradezu anrührendes Verständnis für die
Nöte der Nutzlosanbieter aus.

Was wird eigentlich aus den "Gewinnen" ?
Die dürfen die Herrschaften jetzt wohl mit staatlichen Segen in aller Ruhe geniessen,
da sie ja nichts strafbares getan haben.

Ein echter Kick für die Branche, mit vollem Elan alte und neue Felder verstärkt zu beackern
 
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Was wird eigentlich aus den "Gewinnen" ?
Die dürfen die Herrschaften jetzt wohl mit staatlichen Segen in aller Ruhe geniessen...
Ja, zumindest das was eingenommen wurde - auf Rüdigers Kohle musste man immerhin verzichten. Gewinnabschöpfung gibt es nur dann, wenn nachgewiesener Maßen auch was verwertbares vorliegt.
 
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